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Allgemeine Geschichte für Sekundar-, Real- und Mittelschulen / von Wilhelm Oechsli
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wünschte er sich die Grabschrift: „Hier ruht ein Fürst,dessen Absichten rein waren, der aber das Unglück hatte,all seine Entwürfe scheitern zu sehen.“ Doch hielt er ander Aufhebung der Leibeigenschaft und dem Duldungsediktunerschütterlich fest und hat sich dadurch ein unvergäng-liches Andenken im Herzen seines Volkes gestiftet.

§ 51. Die Teilung Polens.

1. Erste Teilung (1772). — Zwischen Deutschlandund Rußland lag Polen, nach Umfang und Bevölkerungeiner der größten Staaten Europas. Das Schicksal diesesReiches bietet ein warnendes Beispiel, wohin es selbst miteiner zahlreichen und tapfern Nation kommen kann, wennjeder ihrer Angehörigen nur noch an sich selber denkt undniemand dem Ganzen Opfer bringen will. Polen hieß eineRepublik, obwohl ein König an seiner Spitze stand, undinsofern mit einigem Recht, als der König nur jeweilen aufLebzeiten gewählt wurde und fast gar keine Macht besaß.Aber in dieser Republik schmachteten die Bauern in harterLeibeigenschaft, einen Bürgerstand gab es fast gar nicht undalle Gewalt lag in den Händen des Adels. Die polnischenEdelleute kamen zu Reichstagen zusammen, um den Königzu wählen und durch ihre Beschlüsse über die Geschicke desStaates zu entscheiden. Doch fehlte es diesem Adel an jedemGemeinsinn. Jeder Edelmann wollte tun, was ihm beliebte,und sollte darüber das Land zugrunde gehen. Dies Strebengipfelte in dem Veto, d. h. dem unsinnigen Recht jedeseinzelnen Edelmannes, durch das Wörtlein: „Ich will nicht“die Beschlüsse der ganzen Reichsversammlung ungültig zumachen. Die Folge war, daß der Reichstag fast gar nichtmehr dazu kam, etwas zu beschließen, daß jede VersammlungAnlaß zu den wildesten Tumulten gab. Polen aber verfielder kläglichsten Schwäche nach innen und außen. So kames, daß dieser Staat, der größer war als Deutschland und15 Millionen Einwohner zählte, nicht einmal imstande