Mohammed und das Kalifat.
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steile durch siedendes Wasser oder glühendes Eisen. Totschlag•rnn durch Wergeid gesühnt werden. Oberstes Gericht das Hof-§ ei 'icht des Königs.
Uns ^ anc * e des Volkes: Freie, Halbfreie oder Hörige (liti) und( re i e (Leibeigene ). Die Mitglieder des königlichen Gefolges
^stiones) haben das dreifache Wergeid der Freien. Freie, diesiiH \ n ^ en Schutz eines Mächtigeren oder des Königs begeben,W Ri“ esse n Vasallen. Sie empfangen von ihm Grundbesitz zumr j bra uch; daraus entwickelt sich in der karolingischen Zeit dasn. r ^ la ^ : . esen ( beneficium oder feudum, das Lehngut, im GegensatzEigengut, allodium).
„ . Eie aus römischer Zeit vorhandenen Städte behalten eine
nie' 1 ? 6 Bedeutung als Bischofsitze; die Einwohner sind abererh 1 8 Halbfreie oder Unfreie. Die zahlreichen Kireherigüter
[l »» 6n ^mählich Befreiung von der Gerichtsbarkeit der Grafenlad niUn ^^t ); ein von dem Bischof oder Abt erwählter Schutzherrv °Wus, Vogt) übt dann die Gerichtsbarkeit.
([j e ^r Uni Kriegsdienst sind alle Freien verpflichtet (Heerbann);JV],'fallen ziehen unter Führung ihres Beschützers (senior) zuf r m e > die übrigen unter Führung des Grafen. In Reichsteilen, dieW'rf Se ^ständig waren (Aquitanien, Bretagne, Bayern, Thüringen),q der Herzog (dux) den Oberbefehl über den Heerbann mehrererS p-, tsc haften. Bei der jährlichen Heeresmusterung (Märzfeld,(pl^ T . Mai seid) versammelt der König die Großen zu Beratungenc *fct) und verkündet mit ihrer Zustimmung Oesetze.s tah n e nichtigsten Hofämter sind: Seneschall, Marschall (comes0( j 6 ü 'i) I Kämmerer, Mundschenk, Kanzler, Pfalzgraf (corms jpalatiis teh Der Hausmeier (maior domus) ursprünglich Vor-
? r der königlichen Hofhaltung, gewinnt allmählich die größteKr . a l s Stellvertreter des bald hier, bald dort residierenden
ei„ Euter Chlotar II. hat jeder der drei großen Reichsteile einenM*» Majordomus; unter seinem Sohne Dagobert kommt PippinAltere) zu besonderem Ansehen in Austrasien. Dessen EnkelPippin (der Mittlere) macht sich durch denSieg bei Testri (unweit St. Quentin) über den Major-domus von Neustrien zum Majordomus des ganzenFran kenreiches .
IJj; .^cin Sohn Karl Martel gilt, obgleich er noch nicht dena f tp! l ® s ^itel annahm, als der Begründer der Dynastie, die das ent-16 Haus der Merowinger verdrängte. (Forts. S. 105).
§ 3. Mohammed und das Kalifat.
Vgu Eie Araber, lange Zeit durch die Natur ihres Landes vornerver kehr ferngehalten, erheben sich unter der EinwirkungJ{ e ; . neil cn Religion aus der Stammverfassung zur Gründung einer"sniacht. Diese tritt in Kampf gegen das christliche Europa.