162
Maximilian von Bayern mit der Vollstreckung beauf-tragt. Er eroberte die Stadt, machte sie zu einer bayerischenLandstadt und unterdrückte gewaltsam die Reformation.
1. Infolgedessen schlössen mehrere protestantische Fürstenunter dem reformierten Kurfürsten Friedrich IV. von derPfalz, jedoch ohne die lutherischen Kurfürsten von Branden-burg und Sachsen, 1608 die Union. Diesem Bunde trat schonim folgenden Jahre die katholische Liga unter Führung destatkräftigen Herzogs Maximilian von Bayern gegen-über. Zwischen beiden Bündnissen drohte es, im Jülich-Klevischen Erbfolgekriege zum offenen Kampfe zukommen.
5. Im Herzogtum Jülich-Kleve-Berg, wozu auch dieGrafschaften Mark (niit Hanim) und Ravensberg (mit Biele-feld) gehörten, erlosch 1609 die Herrscherlinie. Jetzt erhobenBrandenburg und Pfalz-Neuburg aus verwandt-schaftlichen Gründen Ansprüche, während der Kaiser dieGebiete als erledigte Reichslehen einziehen wollte. Doch kames nicht zum Kriege. Vielmehr schlössen jene 1614 einen Ver-trag, nach dem Klebe, Mark und Ravensberg an Branden-burg, Jülich und Berg an Pfalz-Neuburg fallen sollten.
6. Inzwischen hatte der unfähige Kaiser Rudolf II.seinem Bruder Matthias Ungarn und Österreich abtretenmüssen. Um sich Böhmen zu erhalten, gewährte er 1609 denProtestanten ini Majcstätsbrief volle Religionsfreiheit. Dochfiel auch Böhmen zu Matthias ab. Er wurde nach Rudolf-Tode Kaiser (1612—1619). Unter ihm brach der Dreißig-jährige Krieg aus.
8 95.
Der Dreißigjährige Krieg (1618—1648).
s. Ursache »nd Veranlassung.
1. Die Ursache zum Kriege war das Verhältnis desKaisers, der seine Macht im Reiche durch die fürstliche be-schränkt sah, zil den Fürsten, die ihre Macht immer mehr ver-stärken wollten. Dazu kam der religiöse Gegensatz zwischenKatholiken, die den Protestantismus zu unterdrücken suchten,und den Evangelischen, die sich ihren Glauben nicht nehmenlassen wollten.
2. Veranlassung zum Kriege gab, daß in Böhnien(zu Braunau und Klostergrab) der Bau protestantischer Kir-chen gehindert wurde. Die Protestanten faßten dies als KveVerletzung des M a j e st ä t s b r i e t e s aus und beschwerten