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dem nächst höchsten Offizier, ein Signal gegeben werden. Dieses Zeichensoll mit einer Trompete in der Melodie eines Psalms gegeben werden,worauf die andern Trompeter ebenfalls in der Melodie eines Psalms ant-worten sollen, sowie ebenfalls auch die Tambouren jedes Regiments.Darauf soll jeder Priester oder Geistlicher in Unserer Armee öffentlicheGebete in seinem eigenen Quartier halten.
46. Wer Seiner Majestät Dienst auf eine nachlässige oder trägeArt verrichten wird, soll auf dem hölzernen Pferde reiten und nachherbei Wasser und Brot in Arrest kommen, je nachdem die Tat mehr oderweniger nachteilig befunden wird.
61. Jedes Regiment, welches den Feind angreift, und umkehrt, ehees mit ihm zum Handgemenge gekommen ist, soll sich deshalb vor Unsermhöchsten Kriegsgerichtsshof verteidigen.
63. Wenn aber beide, Offiziere und Soldaten, zugleich schuldig be-funden werden, dann sollen die Offiziere, wie es vorher gesagt ist, be-straft werden; wenn es die Soldaten allein sind, so soll jeder zehnteMann gehängt werden; die übrigen sollen verurteilt werden, den Kotaus dem Lager zu kehren, so lange, bis sie eine Tat verrichten, welchewürdig ist, ihnen Verzeihung zu erwerben, worauf sie von der früherenSchande gereinigt sein sollen.
95. Wer da ohne Erlaubnis plündert oder stiehlt, es sei in UnsermLande oder in dem des Feindes, oder von den Leuten, welche kommen,Unser Lager oder Festung mit Bedürfnissen zu versehen, soll wie fürandern Diebstahl bestraft werden.
96. Wenn es Gott gefällt, daß Wir den Feind schlagen, es sei imFelde oder in seinem Lager, so soll jedermann zur Verfolgung des Feindesnachfolgen und niemand sich auf Plünderung einlassen, solange esmöglich ist, den Feind zu verfolgen und bis dieser ganz sicher geschlagenist. Wenn aber dieses geschehen ist, so können die Leute über die ihnenzugeteilten Quartiere herfallen, und jedermann kann nehmen, was er inseinem eigenen Quartier findet. Auch soll keiner in eines andern Quartierplündern, sondern jeder mit dem zufrieden sein, was ihm zugeteilt ist.
72. Wallenstein vor Stralsund, Juli 1628.
E. Weller, Die Lieder des dreißigjährigen Krieges, nach den Originalenabgedruckt, S. 180 ff. — Ursprüngliche Schreibweise, stark gekürzt.
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Der hinckhende Bott bringt Newe Mähr,
Er Kompt gleich jetzt von Stralsunt her,
Hört, was sich zugetragen!
Fridlandt, der Sturmbts mit grosser machtDas Gschütze Donnert, blietzt und kracht,
Wil alls zu hauffen schlagen.
Der sich rümet Ein Herr zu sein,
Auff Erd und Mehr, muß legen ein