166
sie zur vollkommensten der modernen Sprachen hätten machen können, seifähiger als je, es zu werden, in Anbetracht der großen Zahl, derer, die eine be-sondere Kenntnis der Vorteile haben, welche sie besitzt und welche sienoch erlangen kann. Um sichere Kegeln der Sprache festzusetzen, habeer eine Versammlung einberufen, deren Vorschläge ihn befriedigt hätten:so daß, um sie anszuführen und der französischen Sprache nicht nurAnmut zu verleihen, sondern sie auch in Stand zu setzen, alle Künsteund alle Wissenschaften zu behandeln, nur nötig wäre, diese Beratungenfortzusetzen; was mit großem putzen geschehen könnte, wenn es unsgefiele, diesen Versammlungen Ansehen zu verleihen, zu gestatten, daßKeglemente und Satzungen niedergelegt würden zur Festsetzung derOrdnung, welche dabei beobachtet werden sollte, und die Teilnehmerdurch ehrenvolle Zeugnisse unseres Wohlwollens auszuzeichnen. Aus diesenGründen, mit Rücksicht auf den Nutzen, den unsere Untertanen aus be-sagten Beratungen ziehen können, und in Erfüllung der Bitte unseresobgenannten Vetters, haben wir ans unserer besondern Gnade, Vollmachtund königlichen Machtbefugnis erlaubt, gebilligt und ermächtigt, erlauben,billigen und ermächtigen wir durch gegenwärtiges, von unserer Handunterzeichnetes Schreiben die besagten Versammlungen und Beratungen.Wir wollen, daß von nun an sie in unserer lieben Stadt Paris fortge-setzt werden unter dem Namen der Französischen Akademie; daß unserobgenannter Vetter sich als ihr Haupt und Beschützer bezeichnen und nennendürfe; daß die Zahl ihrer Mitglieder auf vierzig beschränkt werde; daß er ihrBeamte, Satzungen und Regiemente gebe, ohne daß es eines andernSchreibens von uns bedürfe als des gegenwärtigen; durch welches wirschon jetzt alles bestätigen, was er in dieser Hinsicht in Zukunft tunwird. Wir wollen auch, daß besagte Akademie ein Siegel habe mitZeichen und Inschrift nach Gutfinden unseres obgenannten Vetters, umalle Schriftstücke, die von ihr stammen, zu besiegeln. Und da die Arbeitder Mitglieder der Öffentlichkeit von großem Nutzen sein soll und sieeinen Teil ihrer Muße darauf werden verwenden müssen, da ferner unserobgenannter Vetter uns dargelegt hat, daß verschiedene unter ihnen nursehr selten sich in den Versammlungen besagter Akademie einfindenkönnten, wenn wir sie nicht von einigen schweren Verpflichtungen, dieauf ihnen wie auf unsern andern Untertanen lasten mögen, befreiten,und wenn wir sie nicht der Miihe enthöben, an Ort und Stelle die Prozessezu betreiben, die sie in Provinzen haben mögen, die entfernt sind vonunserer lieben Stadt Paris, wo die besagten Versammlungen stattfindensollen — haben wir auf die Bitte unseres obgenannten Vetters befreitund befreien wir durch gegenwärtiges Schreiben die Mitglieder derFranzösischen Akademie, bis zu vierzig an der Zahl, in der Gegenwartund in der Zukunft, von aller Vormundschafts- und Kuratel- und vonaller und jeder Wacheverpflichtung; und wir haben ihnen gewährt undgewähren ihnen das Recht, alle ihre Prozesse, in persönlichen, Eigen-tums- oder Unterpfandsangelegenheiten, sowohl als Kläger wie als Be-klagte, vor unsern lieben und getreuen Räten, den Maitres des Requetesordinaires de notre Hotel oder den Richtern unseres Palastes in Parisfrei nach Wahl und Wunsch zu führen, genau so, wie die dienenden