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103. Gesetz über die Abschaffung des Oberhauses,
19. März, 1649.
Gardiner S. R., The Constitutional Documents of the Puritan Revolution,1625-1660.
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Die als Parlament versammelten Gemeinen von England, die durchzu lange Erfahrung herausgefunden haben, daß das Haus der Lords fürdas englische Volk nutzlos und gefährlich ist, haben es für passend er-achtet zu beschließen, daß von jetzt an das Haus der Lords vollständigabgeschaift sei; und daß die Lords fortan nicht mehr zusammen kommenoder Sitzungen als Oberhaus abhalten sollen in dem Hause, das das Haus derLords genannt wird, oder in irgend einem andern Hause oder Orte; noch sollensie tagen, abstimmen, beraten, noch als Gerichtshof Urteile fällen oderirgend eine Angelegenheit entscheiden in der Eigenschaft als Haus derLords. Immerhin wird hiermit erklärt, daß diejenigen Lords, die sich derRepublik gegenüber als ehrenhaft, mutig und treu erwiesen haben, wieauch ihre Nachkommen, von den öffentlichen Ritten der Nation nichtausgeschlossen sein, sondern zugelassen werden und ihre Stimme habensollen im Parlament, wenn sie in dasselbe gewählt worden sind wie anderedazu geeignete Personen von Ansehen.
Und es wird ferner beschlossen, daß kein Lord unseres Landes, dernicht gewählt wird, berechtigt ist, im Parlament zu sitzen, ein Vorrechtbeanspruchen, haben oder benutzen solle, sei es in Bezug auf seine Personoder seinen Stand, ungeachtet früherer gegenteiliger Gesetze und Gebräuche.
104. Milton über die Preßfreiheit, 1644.
John.Milton, Areopagitica. — Nach Brühlmann, Staatsanschauungen,S. 19.
Milton, 1608—1674, der berühmte englische Dichter und Staatsmann be-kämpfte als Verteidiger der freien Meinungsäußerung in Wort und-Schrift dieZensur; ein Zensor, von der Verächtlichkeit seines Wirkens überzeugt, legtedarauf sein Amt freiwillig nieder. Die Preßfreiheit existiert in England seit 1694.
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Ich leugne nicht, daß es in der Kirche und im Gemeinwesen vonder größten Wichtigkeit ist, darauf ein ebenso wachsames Auge zu haben,wie sich Bücher, als wie sich Menschen benehmen, und demgemäß siezu beschränken, einzusperren und gegen sie wie gegen Übeltäter dieschärfste Gerechtigkeit zu üben. Denn Bücher sind nicht völlig tote Dinge,sondern tragen eine Kraft des Lebens in sich, die ebenso wirksam ist,als die Seele war, deren Frucht sie sind. Ja, sie bewahren sogar wiein einer Phiole 1 * die reinste Kraft und den Extrakt des lebendigen Geistesauf, der sie gebar. Ich weiß, sie sind so lebensvoll nnd so kräftig, frucht-reich, wie jene fabelhaften Drachenzähne, und auf nnd nieder gesäet,mag es sich wohl ereignen, daß aus ihnen gewaffnete Männer entspringen. 4
1 Bimförmiges Gefäß mit langem engem Hals.
* Wie in der griechischen Sage von Iason und Medea.