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Erste germanische Staaten. 4.-6. Jhdt.
7. Anfänge des mittelalterlichen Sfaatswelens.
Staaten» und Rechtsbildung der Germanen unter römischem
Clnkluh.
Nach 200 erscheinen die westgermanischen Völkerschaften in lockeren Völker-bünden (Stämmen): Alemannen (213), Franken (240), diese in mehreren Gruppen:salische, ripuarische, Chatten, Chamawen; Thüringe (nach 400), Bajuwaren (gegen500); ferner Sachsen, durch Unterwerfung vergrößerte Völkerschaft (vor 300)Friesen.
Im Geschlecht vererbliche, doch auf Volkswahl beruhende Königsgewalt bei:Ostgoten die Amaler (Ermanarich), c. 350, Westgoten die Balten (Alarich) 395.bei Wandalen c. 400, Burgundern c. 420, Franken mehrere Könige, darunterMerowech 448 bei den salischen Franken.
Gründungen germanischer Kriegerstaaten auf römischem Boden, teils durchEroberung, teils Einlagerung in legaler Form:
S. 409 Wandalen, Sueben, Alanen in Spanien.
419 Westgoten unter Wallia in Südfrankreich (Toulouse), s. 475 auch in Spanien(Toledo), —711.
429 Wandalen unter Genserich in Nord-Afrika, 439 Karthago, dann Seemachtund Seeraub, —534.
c. 433 Hunnisch-germanisches Großreich des Attila, f 453, danach zerfallen.
443 Burgunder an Saone und Rhone, —532 (vorher am Mittelrhein, Worms).S. 449 Piraten-Kleinstaaten von Sachsen, Angeln und Jüten im südlichen Bri-tannien ; Kelten behaupten sich in Wales und Cornwallis (König Artur), be-siedeln die Bretagne.
476 Odovakar, germanischer Söldnerführer, beseitigt das weströmische Kaisertum,wird König in Italien.
486 Reichsgründung des Merowingers Chlodowech (481—511), eines salischenTeilkönigs in Gallien (Rest der römischen Herrschaft, Alemannen, Westgoten).493 Ostgotenreich in Italien, Hauptstadt Ravenna, unter nomineller Oberhoheitvon Ostrom —553. Theodorich d. Große 475—526.
568 Reich der Langobarden (Alboin) in Italien, Hauptstadt Pavia, —774,Exarchat Ravenna mit Venedig. Dukat Rom, Kompanien, Kalabrien, Apulienund die Inseln bleiben noch Jahrhunderte unter byzantinischer Herrschaft.
Aufzeichnung germanischer Stammesrechte nach römischem Vorbild, als erste:westgotisches Gesetzbuch König Eurichs c. 475, Recht der salischen Frankenc. 500, der Burgunder gegen 500.
Die westgermanischen Stämme breiten sich über ihre Stammsitze erheblichaus: Franken an Mittelrhein und Mosel, in Nordost-Frankreich, im Main- undNeckargebiet; Alemannen nach Rätien und Elsaß, Baiern in die Alpen und die