54
Die deutschen Territorien, die Kurfürsten.
Unter des Reiches Lehnshoheit standen auch die slawischen Herzöge vonBöhmen, die 1086, 1158 und 1198 vom Reich den Königstitel erhielten, unds. 1181 die von Pommern, ferner die gleichfalls slawischen Herren, s. 1348Fürsten von Mecklenburg, 1180 bezw. 1227, und Rügen 1282.
Fürsten des Reiches waren um 1200 auch die Markgrafen von Lausitzund Mähren, die Grafen von Anhalt und Flandern, dieser in der HauptsacheVasall der Krone Frankreich.
Grafen und Herren, die mit der Zeit größere Besitzungen und Hoheits-rechte erwarben und meist zu herzoglicher oder fürstlicher Würde gelangten:Habsburg, Savoyen, Lützelburg, Limburg, Geldern, Jülich, Berg, Kleve, Württem-berg, Tirol, Holland, Holstein, Nassau. Die Grafen v. Oldenburg (1777Herzoge) dadurch bedeutend, daß das Haus s. 1448 in Dänemark (noch jetzt),s. 1460 in Holstein herrschte, s. 1762 auch in Rußland (—1917), 1863 Griechen-land (noch jetzt).
Hohenzollern (1623 Fürsten), ein Zweig s. 1191 Burggrafschaft Nürn-berg (1385 Reichssürsten), die allmählich zu einer größeren Territorialherrschafterweitert (Fürstentümer Ansbach und Baireuth); 1415 (1417) die Mark Branden-burg mit der Kurwürde.
Kleinere Grafen und Dynasten u. a.: Schwarzburg, Waldeck, Lippe,Schauenburg, Reuß, diese ursprünglich nur Ministerialen, Reichsvögte zu Gera,Weida und Plauen.
Reichssürsten waren auch die Erzbischöfe (Mainz, Trier, Köln, Salzburg,Bremen, Magdeburg, Besan§on, Riga, der Patriarch von Aguileja, s. 1077 mitden herzoglichen und gräflichen Rechten in Friaul) und Bischöfe — nur die inBöhmen, den östlichen Marken, Preußen, Savoyen, Provence und die dem Erz-bischof von Salzburg unterstellten waren landsässig —, sowie eine Anzahl Äbte.
Die Erblichkeit, die die Fürsten selbst gewannen, bestritten sie dem König-tum. Seit 1246 Könige aus wechselnden Häusern des Hochadels gewählt, meistganz unbedeutend (Holland, Habsburg, Nassau, Lützelburg, Wittelsbach), 1256sogar zwei Ausländer (Interregnum 1256—1273).
An Stelle der Herzoge eine Oligarchie von 3 geistlichen und 4 weltlichen„Kurfürsten" — Mainz, Trier, Köln: Böhmen, Pfalz, Sachsen, Brandenburg(dagegen nicht Bayern und Lothringen, Habsburger und Welsen) — üben daSRecht der Königswahl und mehr und mehr auch die Reichsgewalt. Reichsgesetzder goldenen Bulle, 1356, gibt ihnen alle dem König noch zustehenden Rechtein ihren Gebieten; die anderen größeren Fürsten folgen in dieser Ausdehnungder Territorialgewalt.
Die Könige nutzen ihre Stellung vornehmlich zur Vermehrung ihrer Haus-macht aus, da andere Machtgrundlage fehlt.
Größte und kompakteste Landmacht Böhmen-Mähren mit Souveränitätim Inneren, unter lockerer Oberherrlichkeit des Reiches, auch durch Verleihungdes Königstitels herausgehoben, zugleich die erste weltliche Kur. Große Macht-ausdehnung unter Ottokar II. (-j-1278) über Österreich, Steiermark, Körnten;