Buch 
Abriss der allgemeinen Geschichte / von Hugo Rachel
Entstehung
Seite
57
JPEG-Download
 

Das deutsche Reich als Staatenbund.

57

1370 Hanse gewinnt im Frieden von Stralsund die wirtschaftliche undpolitische Vormacht an Ost- und Nordsee, bis ins 16. Jhdt. behauptet.

Gleichzeitig Höhezeit des Teutschen Ordens. Preußen bis 1283 erobertdazu das Gebiet des 1237 gegr. Schwertbrüderordens (Kurland, Livland), Est-land (1346), Pomerellen (1309), zeitweise Neumark. Eigenartige Herrschafteiner mönchisch-ritterlichen Aristokratie, vorgeschrittene Finanzverwaltung undWirtschaftspolitik. Städte und bessere Landstriche deutsch. Blüte unter Hoch-meister Winrich v. Kniprode (13511382).

Infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches auch Zersplitterungdes Rechts; ein den landschaftlichen Rechten übergeordnetes Reichsrecht kannsich nicht entwickeln. Als Ersatz dafür erlangen private Aufzeichnungen desLand- und Lehnrechts, der Sachsenspiegel, c. 1230, für Niederdeutschland, derSchwabenspiegel, c. 1276, für Oberdeutschland, große Verbreitung; desgleichendie aus den alten Grafschastsgerichten in Westfalen hervorgegangenen Frei-oder Femgerichte; im 14. u. 15. Jhdt. Freischöffen im ganzen Reiche.

Bestrebungen, das zerfallene Reich wieder aufzurichten, ihm eine Organi-sation zu geben, im 15. Jhdt.

Versuche der Kaiser, Landfriedensbünde statt der Sondereinungen zustandezu bringen; es gelang 1488 durch den Schwäbischen Bund, der Fürsten, Ritterund Städte umfaßte.

Bestrebungen der Kurfürsten, voran Berthold v. Mainz, das Reich ineine ständische Monarchie zu verwandeln; Widerstand Kaiser Maximilians I.(14931519). Ergebnis eine unvollkommene Reichsordnung:

Ewiger Landfrieden und Reichskammergericht 1495;

Kreiseinteilung 1500, 1512;

Reichsmatrikel für Kriegs- und Steuerpflicht der Stände 1521.

Reichssteuer, Reichszoll nicht durchgedrungen.

Beschränkung des Kaisers: Ständisches Reichsregiment 1500, 1521 vor-übergehend; Verpflichtung der Kaiser durch Wahlkapitulationen s. 1519 regelmäßig.

Reichstag s. 1487 in 3 Kollegien: Kurfürsten, Fürsten, Reichsstädte. DerKaiser verkündet die Beschlüsse im Reichsabschied.

Erste Einung von (protestantischen) Fürsten und Städten auch gegen denKaiser: Schmalkaldischer Bund, Dez. 1530.

Zwei Konföderationen gegeneinander, ohne den Kaiser: Union und Liga 1609.

Der innere Zwiespalt zwischen Zentralgewalt und Ständen bleibt unaus-geglichen, vorübergehend siegt die kaiserliche Gewalt 1547 (SchmalkaldischerKrieg), 1629 (Wallenstein, Restitutionsedikt).

Infolge Ohnmacht des Reiches bröckeln die Grenzlande ab: die süd-burgundischen Lande im 14. Jhdt., die Schweiz 1495, die baltischen Ordenslande,die lothringischen Bistümer (1552;; die habsburgijchen Gebiete erhalten bei derKreiseinteilung Sonderstellung als österreichischer und burgundischer Kreis, dieser1548. Die Niederlande 1556 der Krone Spanien zugeteilt. Vgl. S. 60.