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Abriss der allgemeinen Geschichte / von Hugo Rachel
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99
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Die Bismarcksche Reichsverfassung. 99

und Straßenbauten; Frankreich rechnet auf russische Hilfe zur Rückeroberung vonElfaß-Lothringen.

1890, März Rücktritt Bismarcks. Die deutsche Politik unter persönlicherLeitung Wilhelms II. (1888—1918) und den Kanzlern v. Caprivi (1890), FürstHohenlohe (1894), v. Bülow (1900), v. Bethmann-Hollweg (1909) entbehrt derFestigkeit und Klarheit innen und außen.

Innere Entwicklung des Deutschen Reiches.

Das Deutsche Reich nach der Verfassung vom 16 April 1871 war ein ewigerBund, den der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes unddie 4 süddeutschen Fürsten geschlossen zum Schutze des Bundesgebiets und desin ihm gültigen Rechts und zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes.Träger der Reichsgewalt war der Bundesrat, die Vertretung der verbündetenRegierungen, nach Instruktionen handelnd, im geheimen beschließend, parlamen-tarisch unangreifbar; die Präsidialgewalt hatte der jeweilige König von Preußenals deutscher Kaiser und der von ihm ernannte und für ihn die Verantwortungtragende Reichskanzler als einziger Reichsminister; kein kollegialisches Ministerium,nur Staatssekretäre. Die Einheit verkörperte der Reichstag, vom ganzendeutschen Volke frei gewählt. Er übt mit dem Bundesrat zusammen die Retchs-gesetzgebung, vor allem Steuerbewilligung und Reichshaushalt; auf die Ver-waltung hat er nur mittelbaren Einfluß durch Kritik.

Die Einheit war mit Rücksicht auf die historisch gegebene Selbständigkeitder Bundcsstaaten und den besonders im Süden sehr kräftigen Partikularismuseine unvollkommene. Grundsätzlich waren dem Reich zur selbständigen Regelungnur diejenigen Gebiete überwiesen, deren einheitliche Behandlung notwendigesBedürfnis war, aber selbst beim Heerwesen und Verkehrswesen hielten einigegrößere Staaten besondere (Reservat-) Rechte fest.

Die mangelnde Einheitlichkeit war ersetzt durch die überragende Macht-stellung Preußens. Dieser eine Bundesstaat umfaßte an Gebiet und Volkszahl7s des ganzen Reiches; sein Übergewicht über die Gesamtheit der anderenStaaten war durch seine Größe, Bedeutung und geschichtliche Verdienste be-gründet und durch die Reichsoerfassung sichergestellt. Preußen hatte im Bundesratden tatsächlich ausschlaggebenden Einfluß, ohne seine Zustimmung konnte im Reichenichts geschehen, der König von Preußen ernannte ohne Mitwirkung der übrigenReichsorgane und Reichsglieder die leitenden Staatsmänner und leitete damitdie Reichspolitik in seinem Sinne; ja der Reichskanzler war durchweg zugleichpreußischer Ministerpräsident, er und die von ihm abhängigen Staatssekretärewaren zugleich preußische Bevollmächtigte im Bundesrat und somit an dieWeisungen der preußischen Regierung gebunden.

Nach dem allem mußte notwendig die Politik Preußens und des Reichesin den Grundlinien übereinstimmen, d. h. die des viel lockereren und komplizierterenReichskörpers war von der des so viel älteren und festeren Präsidialstaates be-stimmt. Dieser aber war in den Grundzügen durchaus die Schöpfung seinergroßen absolutistischen Herrscher geblieben, beruhend auf pflichttreuer, sparsamer

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Pestalozzianum

Zürich