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2. Verfassung. — Anfänglich wußten die Deut-schen kaum, daß sie eine Nation bildeten. Sie zerfielenin zahlreiche Stämme, von denen jeder für sich dahin-lebte, bald im Krieg, bald im Frieden mit seinen Nachbar-stämmen. Jeder Stamm teilte sich wieder in sogenannteHundertschaften. An der Spitze jeder Hundert-schaft stand ein Häuptling oder Richter, an derjenigendes ganzen Stammes ein K ö n i g. Doch gab es auchStämme, die im Frieden gar kein Oberhaupt hatten, son-dern nur für den Krieg einen Heerführer oder „Herzog“wählten. Bei allen Stämmen, mochten sie Könige habenoder nicht, lag die höchste Gewalt in der L a n d s-gemeinde, in der Versammlung aller freien Männer.Zu bestimmten Zeiten, hei Vollmond oder Neumond kamendiese bewaffnet zusammen. Hier hörten sie die Vor-schläge des Königs oder anderer angesehener Männer an.Gefielen sie ihnen, so schlugen sie ihre Speere klirrend zu-sammen; wo nicht, so lehnten sie dieselben mit Murrenab. Da wurden die Richter der Hundertschaften und,wenn es nötig war, der Herzog gewählt. Da wurden auchdie herangewachsenen Jünglinge für mündig erklärt undvor versammelter Gemeinde mit den Abzeichen der Mann-haftigkeit, mit Schild und Speer geschmückt.
8. D i e C i in b e r n n nd Teutonen (102/101 v. Chr.).— So war das Volk beschaffen, das der Weltherrschaftder Römer Schranken setzen und sie zuletzt zertrümmernsollte. Noch hingen die Deutschen nicht sehr an ihremRoden; ein geringfügiger Umstand konnte ganze Stämmebewegen, ihre Sitze zu verlassen und sich neue aufzu-suchen. So war hei den deutschen Völkerschaften ein be-ständiges Wandern. Besonders lockte es sie nach Südenund Westen, wo reiche Beute winkte und ein milderHimmel ihnen ein behaglicheres Dasein zu verheißenschien. Den Anfang mit dieser Völkerwanderungmachten zwei deutsche Stämme an der Nordsee, die C i m-bern und die Teutonen, die zur Zeit des Mariusihre Heimat mit Weih und Kind, mit Hab und Gut ver-