stammen alle Könige ab, die bis ins 19. Jahrhundert hin-ein Frankreich regiert haben.
§ 27. Das römisch-deutsche Kaiserreich.
1. K o n r a d I. und Heiuri e h II. — Nach dem Aus-sterben der deutschen Karolinger traten die geistlichenund weltlichen Großen des ostfränkischen Reiches zu-sammen und wählten K onrad, den Herzog der Franken,912 zum Könige. Konrad I. ließ es an Bemühungen, Ordnungim Reiche herzustellen, nicht fehlen; aber das Glück warihm nirgends hold. Er vermochte weder die trotzigen Her-zoge zum Gehorsam zu zwingen, noch den Einfällen, derUngarn Einhalt zu tun. Als ihn der Kummer aufs Toten-bett warf, empfahl er in hochherziger Selbstverleugnungseinem Bruder Eberhard und den fränkischen Großen,seinen mächtigsten Gegner, den Sachsenherzog Heinrich,zum Könige zu wählen, weil nur der imstande sei, das919 Reich zu retten, und sie folgten seinem Rate. So ging dieLeitung des ostfränkischen oder, wie man von jetzt angewöhnlich sagt, des deutschen Reiches von den Fran-ken auf die Sachsen über. Heinrich T. war ein Herr-scher, in dem sich Kraft und Klugheit in seltener Weisepaarten. Halb durch Güte, halb durch Waffengewaltbrachte er die stolzen Herzoge dahin, daß sie sich ihmunterwarfen, und stellte so die Einheit des Reiches wiederher. Von den Ungarn erkaufte er sich durch Zahlungeines jährlichen Tributs einen nennjährigen Waffenstill-stand, aber nur um sich während desselben auf den Kampfmit ihnen gehörig vorzubereiten. Damals gab es im InnernDeutschlands fast keine ummauerten Flecken oder Städte,weshalb nirgend Schutz vor den einbrechenden Feindenzu finden war. Jetzt ließ Heinrich eine große Zahl vonOrtschaften befestigen. Solche festen Plätze nannte mandamals Burgen und die Insassen Bürger; manchederselben sind zu blühenden S t ii d t e n geworden, wes-halb Heinrich nicht mit Unrecht der „Städtegründer“ ge-