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üben. Daher hörte die allgemeine Wehrpflicht auf. DerBauer zahlte erhöhte Abgaben und blieb dafür zu Hause.Der Kriegsdienst wurde zum Vorrecht einer besondernKlasse von Leuten, die aus dem Reiterdienst ihren Lebens-beruf machten und daher Ritter genannt wurden. DieMittel zum Unterhalt gewährte den Rittern das Lehens-oder Peudalwesen. Die Herrscher fesselten nämlichdiejenigen, die imstande waren, sich dem Reiterdienst zuwidmen, enger an sich, indem sie dieselben geAvissermaBenständig in ihren Dienst nahmen, sie, Avie man im Mittel-alter sagte, zu ihren Vasallen machten. Der Vasallgelobte dem Herrn durch Eid und Handschlag, ihm jeder-zeit treu, hold und geAvärtig zu sein. Er verpflichtete sich,auf den ersten Ruf ihm sowohl als Ritter in den Krieg zufolgen, als auch an seinem Hofe zu erscheinen, um beiFestlichkeiten seinen Hofstaat bilden zu helfen. Zum Lohnfür diesen Dienst empfing der Vasall vom Herrn Land-güter oder Einkünfte irgendwelcher Art, aber nicht alsEigentum, sondern nur als Lehen*) auf Lebenszeit.Wenn der Vasall die Treue brach oder starb, so fiel dasLehen an den Herrn zurück; doch Avar es Sitte, daß dieserdie Söhne oder die nächsten Verwandten des Gestorbenendamit belehnte, und schließlich Avnrden die Lehen in derFamilie, die sie einmal empfangen hatte, erblich. Auchdie Staatsämter Avurden Avegen der damit A’erlmndenenEinkünfte als Lehen betrachtet. Die Herzoge, Markgrafen,Grafen, ja selbst die Bischöfe galten als Lehensmannendes Königs. Dieser verlangte aber von seinen Vasallennicht bloß, daß sie persönlich mit ihm zu Felde zögen,sondern daß sie außerdem noch je nach dem Umfangihrer Lehen eine mehr oder minder große Zahl von Rit-tern mit sich brächten. Daher verliehen die „Kron-A'asallen“, Avie man die unmittelbar unter dem König ste-henden Großen nannte, Avieder ihrerseits Lehen an Unter-A’asallen, die ihnen gegenüber die gleichen Pflichten hat-
*) Für Lehen war im Lateinischen der Ausdruck fendum ge-bräuchlich; daher Feudalwesen, Fendalität etc.
Oechsli, Allgemeine Geschichte.
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