— 102 —
teil, wie sie gegenüber dem Könige. Oder sie stattetenaneli bevorzugte Leibeigene so aus, daß sie ihnen als so-genannte „bienstma n n e n“ zu Pferd in den Kriegfolgen konnten. So trat an die Stelle des Volksheeres zuFuß ein Ritterheer von Vasallen und Dienstniannen. DerReiterdienst galt als so ehrenvoll, daß diejenigen, diesich ihm widmeten, als adelig angesehen wurden. Selbstein Leibeigener, dem die Freigebigkeit seines Herrn ge-stattete, dem ritterlichen Beruf zu leben, wurde höhergeachtet als der freie Land mann, der sein Feld bestellte,und seine Nachkommen zählten zum Adel. Zuletzt wurdees übrigens Gesetz, daß nur der Sohn eines Ritters Ritterwerden dürfe, so daß sich der Ritterstand in eine ge-schlossene, erbliche Kaste verwandelte, die mit Verach-tung auf das übrige Volk herunterblickte.
2. Ritterliche Erziehung. — Dieser Krieger-adel war in seiner rohen Kraft nur zu sehr geneigt, denTrieben der Habgier und Rachsucht rücksichtslos zufrönen. Jeder Ritter beanspruchte das Fehderecht, d. h.das Recht, auf eigene Faust Krieg zu führen. Dabeischützte er sich, indem er seine Wohnung in festen Bn r-g e n aufschlug, die er, wo immer möglich, an schwer zu -gänglichen Orten anlegte. Aber wehe dem armen Volk,dessen Saaten in diesen Fehden verheert, dessen Hüttenund Ställe geplündert und niedergebramit wurden! Nurmit Mühe hielten selbst die mächtigen Kaiser in Deutsch-land die Raub- und Fehdelust des trotzigen Lehensadelsin Schranken. Doch erfüllte sieb dieser allmählich unterdem Einfluß der Kirche mit würdigeren Ansichten vonseinem Beruf. Schutz der Religion, der Witwen undWaisen und Bedrängten jeder Art sollte die Pflicht, edleSitte und Hochachtung vor den Frauen der Stolz des Rit-ters sein. Wenn auch die Wirklichkeit nur zu oft demMusterbild, das man sich vom Ritter machte, nicht ent-sprach, so strebten doch viele demselben redlich nach.Nicht umsonst bezeichnen wir mit dem "Worte „ritterlich“einen tapfern, edelmütigen Charakter ohne Falsch und