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deihen könne. Der blinde Glaubenseifer kühlte sich all-mählich ab, und damit büßte auch das Papsttum viel vonder Gewalt ein, die es über die Gemüter besessen hatte.
III. Übergang zur Neuzeit.
§ 30. Deutschland seit dem Interregnum.
1. Deutschlands Zersplitterung. — Mitdem Untergang der Hohenstaufen war der Glanz desrömisch-deutschen Kaisertums verblichen. Wohl legtensich die in Deutschland gewählten Herrscher noch immerden Titel von römischen Kaisern oder Königen bei, undbis zum Jahr 1452 zogen einzelne über die Alpen, um sichin Rom krönen zu lassen. Aber weder in Rom, noch imübrigen Italien fanden sie mehr den mindesten Gehor-sam. Das gleiche war im Königreich Burgund derFall, von dem nach und nach das Meiste an Frankreichfiel. Aber selbst in Deutschland schrumpfte dieMacht des Reichsoberhauptes mehr und mehr zugunstender Fürsten zusammen. Wie hätte das anders seinkönnen, da diejenigen, die des Kaisers Statthalter undBeamte sein sollten, das Recht besaßen, ihn zu wählen,während er keinen von ihnen mehr ein- oder absetzendurfte. Kein Kaiser war sicher, daß ihm sein Sohn aufdem Throne nachfolgen werde; dagegen war das Recht,in seinem Namen über die verschiedenen Reichsteile zuwalten und zu schalten, bei den Herzogen, Markgrafenund Grafen erblich geworden oder dann in die Handder Bischöfe gekommen, zu deren Ernennung das Reiehs-oberhaupt auch nichts mehr zu sagen hatte. Diese w e 11-liehen und geistlichen Fürsten hatten die Be-drängnis, in welche die Herrscher durch die Päpste ge-raten waren, wacker ausgebeutet und die wichtigstenkaiserlichen Rechte und Einkünfte an sich gebracht, sodaß sie jetzt die wirklichen Landesherren waren.