klagen hin wurden namentlich Frauen den Hexenrichternüberliefert und durch die scheußlichsten Folterqualen zumGeständnis ihrer Schuld gebracht. In dem einzigen Bis-tum Bamberg wurden binnen eines Jahrzehnts 600 Per-sonen, darunter 22 kleine Mädchen, wegen Zauberei ver-brannt. Obgleich der protestantische Arzt Weier vonDüsseldorf schon im 16. Jahrhundert und der JesuitFriedrich von Spee während des 30jährigen Kriegesden Hexenwahn in Schriften mutvoll bekämpft hatten,dauerten die Verfolgungen noch tief ins 18. Jahrhunderthinein.
5. Barbarei der Rechtspflege. — Diese un-zähligen Morde im Namen des Gesetzes wären unmöglichgewesen ohne die barbarische Rechtspflege jener Zeiten.Diese war so eingerichtet, daß auch der unschuldig Ange-klagte meist schuldig erfunden werden mußte. Nachdemder Unglückliche monate- oder jahrelang in scheußlicherKerkerhöhle bei Ratten und anderem Ungeziefer ge-schmachtet, wurde er hervorgeholt und auf die Folter ge-spannt. Wie mancher bekannte sich da schuldig, um nurder entsetzlichen Marter los zu werden! Unmenschlichwaren auch die Strafen. Wer mit Ausstellung am Pranger,mit Brandmarken, Auspeitschen, Abhauen von Hand undOhren davonkam, konnte noch von Glück sagen. DieTodesstrafe wurde für Vergehen ausgesprochen, die heutemit einigen Monaten Gefängnis gebüßt würden. Fürschwerere Verbrechen genügte daher die einfache Hin-richtung nicht, und diese wurde verschärft durch Aus-reißen der Zunge, Zwicken mit glühenden Zangen, Zer-schlagen der Knochen, Rädern, Pfählen, Verbrennen, kurzdurch alles, was die raffinierteste Grausamkeit aussinnenkonnte. Auch wurden Weib und Kind des Verurteiltenins Ulend gestoßen, indem der Staat alles wegnahm, wasdieser besaß. Und wie oft kam nach einiger Zeit die Un-schuld des so zu Tode Gemarterten an den Tag! Daswaren die Zustände der „guten, alten Zeit“, wie sie in denmeisten Ländern herrschten.