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Allgemeine Geschichte für Sekundar-, Real- und Mittelschulen / Wilhelm Oechsli
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Landschaften, wie in Europa. Planmäßig hielten die An-siedler an dem Grundsätze fest, daß alle vor dem Gesetzegleich seien. Über das Geschick des Gemeimvesenshatte nur ein Wille zu entscheiden, derjenige der Mehr-heit der Bürger. Solange die Kolonien klein waren, kamendie Bürger selber zusammen. Später, als dies wegen derAusdehnung ihres Gebietes nicht mehr wohl möglich war,wählten sie Abgeordnete oder Vertreter (Reprä-sentanten), die an ihrer Statt Gesetze gaben, die Regierungwählten, Steuern beschlossen u. s. w. Damit die Rechtedes Volkes nicht unmerklich in Vergessenheit gerieten,setzte man die Einrichtung des Staates durch geschrie-bene Grundgesetze oder Verfassungen fest. Densichersten Grund ihrer Freiheit aber erblickten die Puri-taner in der Bildung des Volkes. Um die Zeit des west-fälischen Friedens erließ die Abgeordnetenversammlungvon Massachusetts ein Schulgesetz, das die Erziehung derKinder für eine der Avichtigsten Angelegenheiten desStaates erklärte und den Gemeinden gebot, Schulen zu er-richten und die Eltern, die ihre Kinder nicht in dieselbenschickten, zu bestrafen.

3. England und die 13 Kolonien. — Seitdemdie Virginier und die Puritaner das Eis gebrochen, be-deckte sich der Küstensaum von Nordamerika immermehr mit freundlichen Gehöften, Dörfern und Städten,bis um die Mitte des letzten Jahrhunderts die Zahl derbritischen Kolonien auf 13 gewachsen war. Jede standzum Mutterland in einem besondern Verhältnis. Die Puri-lanerstaaten hingen mit demselben als tatsächliche Repu-bliken nur locker zusammen. Die Mehrzahl dagegenAvnrde von Statthaltern regiert, die der König er-nannte. Doch Avar die Macht dieser Stellvertreter desKönigs dadurch beschränkt, daß überall die Ansiedlerdas Recht besaßen, Abgeordnetenversammlun-gen zu wählen, die mit der Regierung über das Wohlund Wehe der Kolonie berieten. Wenn die englischenAnsiedler sich mithin großer politischer und religiöser