II. MITTLERE GESCHICHTE.
ERSTE PERIODE.
VON DEM BEGINN DER VÖLKERWANDERUNG BIS ZUM VER-TRAGE VON VERDUN. (375-843.)
§ 1. VÖLKERWANDERUNG. 1
Sitze germanischer Völkerstämme beim Beginn derselben:
. Alanen (deren rein germanische Abstammung allerdings nichtganz sicher ist) an der untern Wolga, Ostgoten im südlichenRufsland, Westgoten in Dacien (östl. Ungarn, Rumänien), Van-dalen in Pannonien (südwestl. Ungarn); Sueven in Mähren, Böhmenund Bayern, Burgunder am Neckar und Main, Alamannen vomuntern Main am Rhein aufwärts zu den Alpen, ripuarischeFranken zu beiden Seiten des Niederrheins (Haüptort: ColoniaAgrippma), salische Franken an den Rheinmündungen, Sachsenvon der Elbe bis fast an den Rhein, Thüringer südöstlich davon,Langobarden an der untern Elbe, Friesen an der Nordseeküste.
Religion und Staatswesen der Germanen:
Verehrung der Götter auf Bergen oder in heiligen Hainen;keine Tempel und Götterbilder. Wodan der Himmelsgott, Donarder Donnergott, Ziu der Kriegsgott. Glaube an ein I’ortlehen.der Helden nach dem Tode in Walhalla.
Keine Städte; die Volksstämme teilen sich nach der Lageder vereinzelten Wohnstätten in Gaue. Unvollkommener Acker-bau, meist den Hörigen (Unfreien) überlassen. Jagd und Kriegdie Hauptbeschäftigung der Freien.
Die Versammlung ' der Freien entscheidet über Krieg undFrieden und schwerere Reehtsfälle; sie wählt .Gauvorsteher (Richter)und für den Kriegsfall Herzoge, meist aus den Edlen, die aber
1 v. Wietersheim, E., Gesch. d. Völkerwanderung, 2. Aufl., hrsg.von F. Dahn, 1880, 81.