Deutschland, Entstehung der Schweiz. Eidgenossenschaft. 217
Heinrich, an Stelle seines Vaters Friedrich II. Regent in Deutsch-land (s. S. 208), den Leuten-von Uri eine Urkunde aus, welcheden Habsburgern die Vogtei über sie entzieht und diese an dasReich zurücknimmt. Im J. 1240 giebt Kaiser Friedrich II. denSchwyzern einen Freibrief, der ihnen die Reichsunmittelbarkeitverspricht. Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts sind die Habs-burger nichtsdestoweniger wieder im Besitz der Vogtei über dieWaldstätte. König Rudolf I. scheint den Freibrief von Uri, nichtden von Schwyz anerkannt zu haben. Gleich nach seinem Tode,am 1. August 1291 , schliefsen die Waldstätte Uri, Schwyz undNidwalden (erst später mit den Gemeinden von Obwalden unterdem Namen Unterwalden vereinigt) einen ewigen Bund. Obwohlzunächst nur auf Erhaltung des bestehenden Zustandes gerichtet,ist doch dieser Bund als der erste Anfang der Eidgenossenschaftzu betrachten. Durch kluge Benutzung der nun - folgendendeutschen Wirren, aber erst nach mancherlei Wechselfällen er-reichen die Eidgenossen im J. 1309 das schon von ihren Vor-fahren erstrebte Ziel.
Die schweizerische, von der Volkspoesie vielfach ausge-schmückte Erzählung, welche die Thatsache des allmählichenErringens der Reichsunmittelbarkeit der Waldstätte auf ein kurzesZeitmafs zusammendrängt und in ihren Wirkungen übertreibt,ist der neueren Forschung gegenüber als historisch nicht mehrzu halten. Sie findet sich erst in Chroniken, welche zwei bisdrei Jahrhunderte nach den Ereignissen geschrieben wurden,und steht vielfach in Widerspruch mit den Urkunden. Wederder Schwur auf dem Rütli (1307, Werner Stauffacher, WaltherFürst, Arnold vom MelchthaT), noch die Vertreibung der Vögteam 1. Januar 1308 ist historisch verbürgt. Ein Landvogt Gefslerhat weder in Uri noch in Küfsnaeht regiert. Die Sage vomApfelschufs findet sich auch in Norwegen, Island, Dänemark,am Rhein und in England; sie ist eine allgemein germanischeSage. Das älteste Lied von Teil stammt aus der Zeit der bur-gundischen Kriege (1477); die uns geläufige Tradition giebt erstder Chronist Tschuäi (um 1550).
1310. Heinrichs VII. Sohn Johann, König von Böhmen, ge-wählt durch die böhmischen Stände gegenüber denAnsprüchen der Habsburger; dadurch erhalten dieLuxemburger eine Hausmacht.
1310—1313. Heinrichs VII. Römerzug. Er wird von den Ghibel-linen (Dante, 1302 aus Florenz verbannt) herbei-gerufen , schlichtet die Parteikämpfe in Mailand, unterwirftBrescia, wird in Pa via zum König von Italien, in Rom zumKaiser gekrönt, stirbt aber, ehe er die guelfisch gesinnte StadtFlorenz unterworfen hat.