Erstes Kapitel: Die ersten Zeiten des Deutschen Bundes.
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Ordnungen, zum Adels- und Beamtenregiment, die Politik einer Restauration,über die Umwälzungen der Zeit einfach hinwegsehen zu können glaubte;oü süddeutschen Staaten dagegen waren in voller Bewegung, NeuerungUnd Unruhe. Dort bestanden die neuen Grundgesetze, wenn sie überhauptZustande kamen, bestenfalls aus einzelnen Bestimmungen über die Zu-sammensetzung und die Rechte der Stände, hier aus einer Zusammen-fassung des gesamten öffentlichen Rechts. Dort beruhte das ständischeWesen meist auf der mittelalterlichen Grundlage der Vertretung ein-zelner bevorrechtigter Körperschaften und Klassen, hier aus demGrundsatz einer Vertretung des gesamten Volkes bei Ausübung derStaatsgewalt, nach dem Muster der französischen Charte (Z 72), die meistauch in der Errichtung doppelter Kammern nachgeahmt wurde. DieserGegensatz entsprang einmal aus der leichteren, erregbareren, heißblütigerenVolksnatur der Süddeutschen gegenüber der konservativeren und ruhigerenAnschauung der Norddeutschen. Er erklärt sich aber auch aus den ver-schiedenen Schicksalen, die die napoleonische Zeit über die deutschen Länder^bracht hatte. Im Nordwesten waren die meisten Fürstenhäuser verdrängtWorden; es fand hier eine Rückführung der legitimen Dynastien statt, dieihren Haß gegen die Franzosenzeit in der rücksichtslosesten Wiederherstellungalten Staates auch in seinen vertrocknetsten Formen auf Kosten vielerentschieden wohltätiger Neuerungen kundgaben. Anders im Süden, wo dieFürsten, unter der Fremdherrschaft groß geworden, eher Sehnsucht nach jenerZeit als Haß gegen dieselbe trugen, wo die neuen Gestaltungen im wesent-lichen nur eine Sanktion eines seit 1803 verfolgten Entwicklungsprozesses,
^icht einen plötzlichen Umschwung darstellten, wo die Verbindung der ver-schiedenartigsten Staatsbestandteile die Rückkehr zum Alten unmöglichMachte, wo es galt, in den bunt zusammengewürfelten Gebietsteilen dassiffatliche Gemeingefühl zu wecken, wo die Reaktion gegen die napoleo-"ischen Umwälzungen alle Ansprüche der mediatisierten Reichsstäude wiederhätten aufleben lassen. Es ist eine eigentümliche Erscheinung, daß geradellne Fürsten, die aus dem Wiener Kongreß im Gegensatz zu Preußen allesVerfassungswesen mit Eifer bekämpften, zuerst aus der Bahn freiererStaatsordnungen voranschritten. Es erklärt sich dies aus den angedeutetenTatsachen: es war hier eben mit den alten Zuständen so völlig auf-geräumt worden, daß eine Anknüpfung an dieselben ganz unmöglich war.
Zugleich aber wirkte man damit dem nationalen Einheitsgedanken ent-gegen -. man wollte die anfangs befürchtete Einmischung des Bundes in dieVersassungssrage vermeiden; und wie sollte Sehnsucht nach weiterer Unter-ordnung unter den Bund oder die Großmächte entstehen, wenn man dortjsur öden Stillstand erblickte? Der Süden fühlte sich so dem Norden gegen-über als das Land der Freiheit und Aufklärung. Es wurde ein Glaubens-satz, daß es das Interesse und der Vorzug der kleineren deutschen Staatensti, im Gegensatz zu den Großmächten freiere Verfassungen zu geben.
Der erste deutsche Fürst, der sein Land mit einer ständischen Berfassung beschenkte, 2 . Sept. 1814jvar der Herzog Friedrich August von Nassau. — Zwei Jähre später folgte der Groß- 5 . Mai 1816herzog Karl August von Sachsen-Weimar, derselbe hochgebildete Fürst, der die Zierden 1758 —iWSKutscher Poesie um sich versammelte: eine einzige, aus Rittergutsbesitzern, Bürgern undDauern gebildete Versammlung vertritt alle Staatsbürger und besitzt die Teilnahme anGesetzgebung mit dem Recht der Initiative, das Steuerverweigerungsrecht, Preßsreiheitund andere wichtige ständische Rechte. — In Württemberg trat die neue Re-brüsentativversassung erst nach langen Kämpfen mit den Untertanen Alt-Württembergs,