230 Drittes Buch: Europa von d. Stiftung d. Heiligen Allianz bis z. Julirevolution. K 103>
die auf Wiedereinführung ihrer alten, mit großen Rechten ausgestatteten Stände drarrgeu,1816-1884 ins Leben. Friedrich I. (Z 43) hatte diese aufgehoben, erst sein Nachfolger Wilhelm26.Sept.i8is brachte die neue Verfassung zustande, als die Karlsbader Beratungen die Alt-WürtteM-berger von längerem Widerstand abschreckten. — Im Jahre 1818 wurden auch in Bayern26. Mai 1818 durch Maximilian Joseph und in Baden durch Großherzog Karl landständische Verfassungen22. Aug. 1818 eingeführt. In diesen drei süddeutschen Staaten besteht die Landesrepräsentation aus
Kammern, aus der Ersten Kammer (in Bayern Reichsräte), worin der hohe Adel, die Vek'treter der beiden Landeskirchen u. a. Sitz und Stimme haben, und der durch Volkswahgebildeten zweiten Kammer. — Auch das Großherzogtum Hessen-Darmstadt erhielt17. Ds;. 1820 eine den Nachbarstaaten ähnliche Konstitution, aber mit einem minder demokratischen Wahl-system. — In Hannover wurde eine allgemeine Landesversammlung auf Grund der alteis7. Dez. I8IS Landesverfassung eingerichtet mit überwiegendem Einfluß des Adels und der Beamten. Eadieser nach Ständen gesonderten Vertretung war die Mitverwaltung der Steuern und dieMitberatung der Landesgesetze von wenig Belang. Da die Unterhaltungskosten (Diätemder Deputierten den Gemeinden zur Last fielen, so wählten diese meistens Beamte derLS.AprU 1820 Residenz, um der Ausgaben überhoben zu sein. — In Braunschweig wurde währendder Minderjährigkeit des Herzogs Karl (eines Sohnes des bei Quatrebras gefallenen FriedrichWilhelm (Z 7Zj), von der Regentschaft eine „revidierte Landschaftsordnung" eingeführt-Diese mißfiel dem Herzog; er gestattete sich nach seiner Volljährigkeit vielerlei Eingrisstin die Verfassung, die er als eine Beschränkung seiner Hoheitsrechte ansah, und behandelteLand und Volk mit großer Härte. — Auch in Mecklenburg, wo der Bauernstand nochleibeigen und die Bürgerschaft ohne Bedeutung war, blieb die landständische Vertretungaristokratischen Elementen zusammengesetzt und ohne gesetzgebende Macht. — Im KönigreichSachsen regierte bis zum Jahre 1827 der vielgeprüfte Friedrich August milde und gerecht1827-1836 mit Zuziehung der alten Stände des Reichs. Sein hochbetagter Bruder Anton, der ihmnachfolgte, war ein wohlgesinnter Herr, wurde aber durch seine Anhänglichkeit an diekatholische Kirche dem lutherischen Lande entfremdet; Übergriffe der Polizei und allzugroße Bevormundung des Volkes durch die Regierung nährten den Unmut gegen diese. ^17SV—I8L1 In Kurhessen erhielten die Soldaten von dem zurückgekehrten Kurfürsten Wilhelm I-die Zöpfe und das Land die aus dem Mittelalter stammende Ständeversammlung wieder;alle Beförderungen, die feit 1807 in Amt und Heer eingetreten waren, wurden rückgängiggemacht, und die Käufer der unter französischer Regierung veräußerten Kammergüter, wozuman auch die eingezogenen Besitzungen der Deutschherren in Marburg u. a. O. rechnete,wurden zur Rückerstattung des erworbenen Eigentums ohne Entschädigung gezwungen; diealte Gcmeindeordnung, das Feudalwesen, die früheren Rechte und Titel wurden wieder-hergestellt und im großen und kleinen alles auf den alten Fuß gesetzt. Die zahlreiche»Kinder, die dem Kurfürsten die Gräfin Hassenstein geboren hatte, versorgte er mit Apa-nagen, welche das Land durch eine Salzsteuer aufbringen mußte. Ihm folgte sein Sohn1821—1847 Wilhelm II-, ein habsüchtiger, jähzorniger Mann; die Maitresfcnwirtschast der Reichenbach,der Skandal seines häuslichen Lebens, seine gewalttätige Herrschaft steigerten die Miß-stimmung seines Volkes bis zum Haß. Vergebens suchte der Landtag die Trennung desfürstlichen Hausvermögens vom Staatsvermögen, der Justiz von der Verwaltung durchzu-setzen. — Die sächsischen Herzogtümer und die meisten kleinern Staaten Deutschlandserhielten ständische Vertretungen entweder durch Wiederbelebung oder Verbesserung des altenStändewesens oder durch Einführung neuer Verfassungen.
<i7SL, § 103. Österreich. An Kaiser Franz I. waren die gewaltigen Er-18V4-18W deren Zeuge er gewesen war, ohne Lehre für die Zukunft seines
Landes vorübergegangen. Seiner kleinlichen Auffassung vom Leben einesVolkes, seinem für alles höhere Streben verständnislosen Geiste warenneue Einrichtungen, Fortschritte des geistigen und wirtschaftlichen Lebensgleich unangenehm; vor allem war er ein abgesagter Feind jeder Versassung-„Totus munäus stultmat st vult llabor« eoustitutioues novas" (Die ganzeWelt ist verrückt und will neue Verfassungen haben) hörte man ihn oftsagen. Trotzdem genoß er eines hohen Maßes von Popularität, da ergestissentlich eine Gutmütigkeit und leutselige Herablassung zur Schautrug, auch im echten „Weaner" Deutsch mit den gewöhnlichen Leutenredete, während er doch von Natur gefühllos, kalt berechnend und miß-trauisch war, wie denn unter ihm das unwürdigste polizeiliche Spionen-