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Erstes Kapitel: Die ersten Zeiten des Deutschen Bundes.
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I'k^ ^äter 25 Regierungsbezirke unter Regierungspräsidenten mit kollegia-len Räten, die Regierungsbezirke in Kreise unter Landräten. Im großen. ganzen verfuhr die preußische Regierung mit Schonung der Eigen-nmlichkeiten der neuhinzugekommenen Landesteile, wenn es auch nicht ausbleibenonnte, daß die preußischen Beamten, namentlich wenn sie evangelischer Kon-lbsston waren, bei den französischen Sympathien und den katholischen Gesinnungen^ Rheinländer wie bei dem katholischen Polentum nur sehr langsam Bodengewinnen konnten. In Posen führte man allmählich preußische Gesetze durchMd begünstigte die deutsche Einwanderung, der Rheinprovinz ließ man dasIfOkzösische Gerichtsverfahren nach dem Ooäs Mpolöon, sorgte aber entschiedeneinen tüchtigen deutschen Unterricht, besonders seit unter dem Minister"enstein Johannes Schulze die Leitung des höheren Schulwesens über-aininen hatte; auch das Volksschulwesen wurde durch Lehrerseminare und dieAchtung zahlreicher Volksschulen außerordentlich gehoben. Durch die Ver-tonung vom 20. März 1817 wurde ein Staats rat ins Leben gerufen, derhöchste beratende Behörde sein sollte. In ihm führte der König oder dertaatskanzler (Ministerpräsident) den Vorsitz; berufen wurden in denselben dievNnzen, die Minister und Chefs der andern Zentralbehörden, Feldmarschälle,onrnrandierende Generale und Oberpräsidenten, sowie 34 durch das Vertrauen^ Königs ausersehene Männer. Diesem Staatsrate waren die Beratung allerAbsetze und Verwaltungsgrundsätze, die Streitigkeiten der Minister, EntsetzungOK Beamten und Beschwerden der Untertanen, soweit sie der König ihm zuwies,^behalten.
< Zu einem der wichtigsten Bindemittel für die verschiedenen BestandteileStaates sollte das Heer werden. Die großen volkstümlichen Schöpfungen.or Freiheitskriege (Z 64) wurden zu.dauernden Einrichtungen erhoben, dieW wesentlichen noch heute bestehen und sich in Krieg und Frieden trefflichowährt haben. Die allgemeine Wehrpflicht wurde zum festen Grundgesetz». Sept.1814gowach^ Landwehr sorgsam fortgebildet. Es war das Verdienst des Kriegs-^kisters v. Boyen, dem Werke Scharnhorsts und Gneisenaus Bestand und. ^ker auch über die Kriegsjahre hinaus zu sichern. Was einst Friedrich Wil-I. angestrebt hatte, daß jeder Preuße zur Verteidigung des Vaterlandes ver-buchtet sei, wurde nun durchgeführt. Allen Wehrfähigen wurde für neunzehn^?hre die Waffenpflicht auferlegt, fünf Jahre im stehenden Heere, darunter drei. ! dor Fahne, zwei Jahre als beurlaubte Reservisten, dann je sieben Jahre beimri!^ viud zweiten Aufgebot der Landwehr. Das stehende Heer war die militä-'in b Schule des Volks; aus ihm ging die Landwehr hervor und stand mit ihmenger Verbindung: sie bestand nicht aus Milizen, sondern aus ausgebildeten,
?.. ch außerhalb der Landesgrenzen verwendbaren Truppen. Endlich umfaßte derl die äußersten Notfälle vorgesehene Landsturm alle irgend Waffenfähigen vomLehnten bis zum fünfzigsten Jahr. Die sich selbst ausrüstenden Söhne dergebildeten Stände blieben nur ein Jahr bei der Fahne. Auf diesen Grundlagen^uchs das preußische Volksheer, eine Erziehungsschule körperlicher und geistigerAjcht, sittlicher Hebung und militärischer Tüchtigkeit; in dem Heere wurde „dertaat erst diesem staatenlosen Geschlecht lebendig; wie den Bürgervölkern des^ Irrtums trat er mit seiner begeisternden Majestät und herben Strenge in jedesivy^.. ^nein". Es war zugleich die einzige Art, wie Preußen seine Stellung alsA^ä.rische Großmacht aufrechthalten konnte, ohne doch unter den finanziellen^ Hwierigkeiten seiner damaligen Lage zugrunde zu gehen. Die Versuche der. Aktionären Partei, diese volkstümliche Gestaltung des Heerwesens zu verhindern,leben zum Glück ohne nachhaltigen Erfolg.
8 105. Die Verfassungsfrage in Preußen. Dagegen errangen dieAktionären Kräfte einen vollen Sieg auf dem Gebiete der Verfassung. Waslern einst gewollt und mit der Selbstverwaltung der Städte (8 64) be-gonnen hatte, dem ganzen Volke Anteil an der Verwaltung des Landes zu