240 Drittes Buch: Europa von d. Stiftung d. Heiligen Allianz bis z. Julirevolution. K 106-
n°ttsorder° geben, blieb dem preußischen Volke versagt. Am 22. Mai 1815 hatte derW. Mai 181 L König in einer Kabinettsorder das berühmte Versprechen gegeben: „Es solleine Repräsentation des Volkes gebildet werden. Aus den Provinzialständevwird die Versammlung der Repräsentantenkammer gewählt, die in Berlinihren Sitz haben soll. Die Wirksamkeit der Landesrepräsentanten erstrecktsich auf die Beratungen über alle Gegenstände der Gesetzgebung, welchedie persönlichen und Eigentumsrechte der Staatsbürger mit Einschluß derBesteuerung betreffen." Aber erst 1817 wurde eine Verfassungskommissionunter Hardenbergs Vorsitz ernannt, welche durch genaue Umfrage in deneinzelnen Provinzen die Verhältnisse erforschen und die Wünsche der Be-völkerung kennen lernen sollte. Das Ergebnis war nur ein wirres Durch-einander der Ansichten. Einen bessern Fortgang schienen die Verfassungs-arbeiten zu nehmen, als 1819 Wilhelm von Humboldt zum Ministedes Innern ernannt wurde. Aber die Eifersucht Hardenbergs gegen ihwdie Treibereien der Adelspartei und der in ihrer Herrschaft gefährdetenBureaukratie, die Uneinigkeit der Reformer, die Gleichgültigkeit des Volks'die verhängnisvollen Ereignisse der Ermordung Kotzebues und des Mord-versuches auf Jbell (8 100), die in Teplitz durch Metternich bewirkteUmstimmung des Königs und die Karlsbader Beschlüsse (Z 100) zwangenHumboldt schon am 31. Dezember 1819, sein Amt wieder niederzulegen-In der neuen Versassungskommission begann aber nun der Einfluß desKronprinzen Friedrich Wilhelm sich geltendzumachen, der für diemittelalterlichen Stände schwärmte (Z 130) und eine „Reichsverfassung" Dn.JuniE unmöglich erklärte. So wurde durch eine Kabinettsorder die Bildung vonReichsständen auf eine spätere Zeit verschoben. Als dann Hardenberg26. Nov. 1822 starb, erhielt die Rückschrittspartei völlig freie Hand, und das Gesetz übelAnordnung der Provinzialstände machte jeder Hoffnung einer5. Juni 1828 wirklichen Volksvertretung ein Ende. Die acht streng voneinandergeschiedenen Provinziallandtage hatten nur beratendeStimme bei der allgemeinen Gesetzgebung und auch in provinziellen An-gelegenheiten eine sehr beschränkte Zuständigkeit, keine Mitwirkung bei derFührung des Staatshaushaltes; die Verhandlungen waren geheim unddamit jede fruchtbare Anregung aus das Volk ausgeschlossen; in der Zu-sammensetzung der Mitglieder erhielt der Großgrundbesitz, der Adel eMunbilliges Übergewicht. So wurde hier mit Verkennung aller tatsächlichenVerhältnisse und Bedürfnisse ein mittelalterlich-ständisches Prinzip, ge-gründet auf die gesonderten Volksklassen eines Herren-, Ritter-, Eürge^und Bauernstandes, mühsam wieder ins Leben gerufen und anstatt desenergischen Bewußtseins eines Gesamtstaates ein provinzieller SondergMgroßgezogen, dem entgegenzuwirken gerade die Ausgabe einer weisen unzeitgemäßen Staatskunst hätte sein müssen.
§ 106. Der Deutsche Zollverein. Während so das Bürgertum despreußischen Staates von der Beteiligung am Staatsleben so gut siflausgeschlossen blieb, übernahm es das Beamtentum, eine neue Idee rmDienste der wirtschaftlichen Wohlfahrt des Volks zur Erfüllungzu bringen und den Boden für die einstige politische Einigung DeuW^lands zu bereiten.
Die Notwendigkeit forderte, das Steuerwesen so rasch wie möglich^gesunde Bahnen zu leiten, da die wirtschaftliche und finanzielle Lage Preußenach dem Kriege die denkbar schlechteste war. Trotz der gewissenhaftesten u