Erstes Kapitel: Die ersten Zeiten des Deutschen Bundes.
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Finanzpolitik und der Herabsetzung der Friedenspräsenz des Heeress 120 000 Mann belief sich noch 1820 die Staatsschuld des verarmten LandesI mehr als 217 Millionen Taler, verzinsliche, unverzinsliche und übernommeneProvinzialschulden. An 60 Millionen Staatsschuldscheine behielt die Regierungder Hand, um ihre Bedürfnisse zu decken. Doch hielt sie das vorläufig1 heim, uin den Kredit nicht zu vernichten. Dazu kam, daß dieZollverhält- Zollpolitik"se bei der Zerrissenheit des preußischen Staates so ungünstig wie möglich^bN- Es gab allein in den altpreußischen Landesteilen 67 verschiedene Zoll--d Akzistarife, der Verkehr zwischen Stadt und Land und den einzelnenn>ar Binnenzölle gehindert, die westlichen Provinzen führtendu ^Ä^chb Erzeugnisse ganz oder ziemlich frei ein, die östlichen schlössen sich^urch Prohibitivzölle ab. Da brachte das Zollgesetz des Generalsteuerdirektors 2 s.Mairoisr' E. Maaßen eine völlige Wendung in die bisherige Zollpolitik. „Die Ein-sie ^t und Übersichtlichkeit des durch dieses Gesetz aufgestellten Tarifes, wiedurch die Erhebung der Zölle nach dem Gewichte, nicht nach dem Werte der
1 "ren erreicht wurde, ermöglichte die Kontrolle der 1073 Meilen (8047,50 lrm)
Zollgrenze, die geringe Abgabe von 10°/„ der Manufakturwaren einenMtz der einheimischen Gewerbsamkeit, ein Finanzzoll von 20"/v für die Kolonial-die wirksame Besteuerung dieser Produkte." Eine Erwiderung von Zoll-p^chterungen, deren sich preußische Untertanen in andern Ländern zu erfreuen"kn, wurde in Aussicht gestellt: der Grundsatz der Gegenseitigkeitar dadurch von vornherein zum Eckstein des Baues einer Handelspolitik gemacht«g^en. In kurzer Zeit zeigte sich ein Aufschwung einzelner Industriestädte des
2 Ostens, eine Erhöhung des Umsatzes ausländischer Waren, eine Steigerung gewisser
30 bsge der Konsumtion. Auch das Steuerwesen wurde durch ein Gesetz vom Steuerwesenu ' 1820 geordnet. Neben den alten Realsteuern, der Grund-, Gebäude-
der neugestalteten Gewerbesteuer wurde eine allgemeine Personalsteuer in
i>n isj m einer Klassensteuer eingeführt, die damals allerdings noch sehr wenigden zu der Leistungsfähigkeit der Besteuerten stand; außerdem wurde
^..Städten zur Durchführung der Selbstverwaltung die indirekte Mahl- undHmchtsteuer zugewiesen. 1821 kam ein neues Münz- und 1822 ein Stempel-as zustande. Das erstere bestimmte 14 Taler auf eine feine Mark, 1 Talerch 30 Silbergroschen zu 12 Pfennigen.
hab ^Ete das Zollsystem des Jahres 1818 aber einen wirklichen Erfolgso mußte Preußen bei der Zerrissenheit seines Gebietes dasselbe auch^ l die übrigen deutschen Staaten ausdehnen. Hier aber stieß es bei derdim!/> dor einer Beschränkung der Souveränität und dem Widerstand,
Sj'br sreihändlerischen westlichen und die im wesentlichen schutzzöllnerischenMaien entgegensetzten, auf die größten Schwierigkeiten, die nur dieirn ^eise vorrückende Zähigkeit der preußischen Staatsmänner und derb^Er unerträglicher werdende Zustand der Verkehrs- und Handels-° hältnisse in den meisten deutschen Staaten überwinden konnten. DerMb deutschen Bundesakte hatte Verhandlungen wegen des HandelsMv, Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten in Aussicht ge-und in bemerkenswerten Schriften traten der schwäbische Volks-ein ^^edrich List, sowie der badische Staatsmann Nebenius für nsg-inshgs dmischaftliche Einigung Deutschlands ein. Allein, beide erwartetenHeil von dem Deutschen Bunde, der dazu völlig unfähig war, undals s ^ das praktische Vorgehen Preußens erst dann das Verständnis,lgo die Früchte der preußischen Politik handgreiflich vor AugenEntsprechend seinem Bestreben, die von feinem Gebiete ein-Mossenen kleineren deutschen Staaten mit seinem Zollgebiete zu ver-
"er-Baldamus, Weltgeschichte. 21. Aufl. IV. 16