280 Viertes Buch: Von der Julirevotution bis zur Februarrevolution. 8 1^'
Frankfurt, dem Sitze des Bundestages, den Anfang zu machen. Eine Verschwörung, duder Stuttgarter Buchhändler Frankh und ein Leutnant Koseritz in Württembergzettelt hatten, erhöhte den Mut der Unbesonnenen. Im Vertrauen auf einige M«-verschworene der Stadt und getäuscht durch lügenhafte Vorspiegelungen gewissenloser Ver-führer, die ihnen zahlreiche Zuzüge aus der Ferne und die sichere Hilfe des Landvolks c«Aussicht stellten, wagten die Verblendeten unter der Führung des Göttinger PrivatdozeuteNvon Rauschenplatt den Angriff aus die Konstablerwache, töteten einige Soldaten und rieft«das Volk zur Freiheit auf. Als aber die Frankfurter Bürgerschaft sich von dem Freiheits-ruf nicht begeistern lieft und die erwarteten Zuzüge ausblieben, wurden die Verschworene«von der anrückenden Linientruppe rasch übermannt. Die meisten entkamen sofort oder später,nur sechs Studenten wurden schliehlich nach Mainz gebracht und abgeurteilt.
§ 128. Die Reaktion. Verfassungsbruch in Hannover und Kur-
L-MstmLcht° Hessen. Dieses törichte Unterfangen und sein kläglicher Ausgang versetztedem Liberalismus eine tiefe Wunde und führte über seine Anhänger eineschwere Verfolgung herbei. Da die Fäden der sogenannten FrankfurterVerschwörung nach der Schweiz und Italien wiesen, wo Mazzini seinunheimliches Wesen trieb (ß 124), also eine europäische Gefahr vorzuliegenschien, so traten die Minister Rußlands, Österreichs und Preußens inTeplitz und bald daraus die beiden Kaiser und der Kronprinz von PreußenAug. 1833 in Münchengrätz zusammen und versprachen sich gegen jede Empörung,besonders eine polnische, gegenseitigen Beistand. Dann beschloß der
so. Jum IM Bundestag auf Österreichs Antrag die Einsetzung einer neuen Zentral"Untersuchungskommission in Frankfurt, die ihrer Vorgängerinin Mainz (tz 100) in nichts nachstand und sich säst ein Jahrzehnt abmühte,den geheimen politischen Verbindungen und revolutionären Anschlägen auf die
Arfolgungsn Spur zu kommen. Verhaftungen, gerichtliche Prozeduren und Unter-suchungen wurden über die Schuldigen und Verdächtigen verhängt; ins-gesamt wurden ungefähr 1800 Personen in Untersuchung gezogen; daspreußische Kammergericht verurteilte bis 1836 204 Studenten. Kerkerund Festungen füllten sich mit „politischen Verbrechern"; auch Todesstrafewurde in vielen Fällen gegen verirrte Jünglinge ausgesprochen, wennauch aus Gnade in langwierige Gefängnisstrafe verwandelt; ein Opst*dieser Peinigungen, Fritz Reuter, hat uns mit ergreifender Anschaulich"keit in seiner „Festungstid" ein Bild jener Verfolgungen entworfen. Einehrloses, Treue und Vertrauen aus der Menschenbrust tilgendes Systrwvon Angeberei, Spionage und Polizeidruck wurde geduldet oder begünstigtAusschreitungen des Militärs blieben ungeahndet; liberale Staatsdienerwurden versetzt, entlassen, gekränkt. Den Schlußstein in dem Gebäude derJuniisst Reaktion bildete dann die geheime Ministerkonserenz in Wien,deren Schlußprotokoll, das im Widerspruch mit allen gesetzlichen undgeschäftlichen Formen zustande kam, den Charakter regelmäßiger Bundes-tagsbeschlüsse haben sollte. Der Bundestag selbst hat nie den geringst^Widerspruch dagegen erhoben, daß seine Zustimmung zu dem Ergebnisdieser Ministerkonserenz vorausgesetzt war, und daß von Bundes wegendanach gehandelt wurde.
Dieses Schlußprotokoll, das trotz seiner Geheimhaltung doch bald bekanntwurde, erkannte von neuem die Bestimmungen der Bundesgesetze an, daß d«gesamte Staatsgewalt den Fürsten innewohne, die Regierungen sich durch ständischeEinsprüche in ihrem Gange nicht stören lassen sollten und die Kammern duGültigkeit der Bundesbeschlüsse keiner Beratung unterwerfen dürften. DasSteuerbewilligungsrecht der Stände sank zu einem Schein herab, die Beeidigungdes Militärs auf die Verfassung wurde untersagt und den Regierungen der Grund-