Drittes Kapitel: Deutschland.
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- ^ bwpfohlen, daß Staatsdiener zu ihrem Eintritt in die Kammer der obrig-tuchen Erlaubnis bedürften. Dabei wurden Bestimmungen getroffen, wie die
und und Preßfreiheit auf die sicherste und unanstößigste Weise beschränkt
verl"r- Überwachung der Universitäten in ihren Lehrern und Zöglingen zu-keü ^ bewerkstelligt werden könne, und endlich zur Schlichtung von Streitig-ord^ ^Mschen Regierungen und Ständen ein vom Bundestag einseitig ange-b Schiedsgericht bestellt, das, nur aus Bevollmächtigten der Regierungenb^bud, seinem Namen nicht entsprach.
- , ^eine Schrift unter zwanzig Bogen durfte ohne Druckerlaubnis (Imprimatur) Paßgesetzey ^gs, keine Zeitung ohne Durchsicht eines dazu bestellten Beamten (Zensors)
. ,schickt werden; auswärtige Blätter unterlagen einer Nachzensur; innere An-, ^Neuheiten durften in vielen Ländern gar nicht besprochen werden; Oppositions-bis p Wurden durch Zensurstrenge, Chikanen und Preßprozesse so lange verfolgt,
^ b be eingingen; andern versagte man die Versendung durch die Staatsposten;
. Z^bere unterdrückte man auf polizeilichem Wege. Am 10. Dezember 1835der Bundestag ein Interdikt gegen eine ganze Gruppe von Schriftstellern,
L . nran „das jungeDeutschland" nannte, unter ihnen Laube, GutzkowMundt und Wienberg. (^ 287.) Als die meisten Flüchtlinge sich nachSchweiz wandten und hier in Verbindung mit dem von Mazzini gestiftetennde des „Jungen Europa" traten, zwangen die Ostmächte durch scharfe^hungen die Schweiz zu der berüchtigten Flüchtlingshatz.
. Der Groll gegen den Bundestag, der Haß gegen die gewaltsame Hannovers?ürdrückung jeder freiheitlichen Regung erhielt neue Nahrung durch die^wählichew Vorgänge in Hannover. Im Jahre 1837, im hundertsten^ ll^Migsjahre der Universität Göttingen, starb Wilhelm IV., König vonW.JumiMw.^band und Hannover, und hatte zur Nachfolgerin in England seineunst Viktoria; da aber nach deutschem Fürstenrecht weibliche Erbfolge^ statthaft ist, so fiel die Krone von Hannover an den Oheim der Königin,August, Herzog von Cumberland. Das ganze Land jubelte^ie gewonnene Selbständigkeit, aber die Freude verkehrte fi ch bald^^A^g r schmerz, als der neue König seinen Regierungsantritt mit der Aus-^ ung Staatsgrundgesetzes vom Jahre 1833 126) bezeichnete, „wegen n N»». iM
^igelnder agnatischer Zustimmung, und weil es eine wesentliche Ver-bo ^ ^ Negierungsrechte enthalte", und die alte ständische Verfassunglick^ 1819 wiederherstellte. Alsbald erging an alle Beamten („könig-„He Diener") die Aufforderung zur Leistung eines neuen Diensth-
und
L ' .^v,wr - ore Aufforderung zur Leistung eines neuen^isü^ungseides. Manche Staatsdiener mögen dadurch mit ihrem Ge-
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m Zwiespalt geraten sein, aber sie kamen der Aufforderung nach:r sieben Professoren von Göttingen weigerten den Eid.
^ warm der Historiker F. C. Dahlmann, die Germanisten E. Albrecht,
Erklärung
derGöttrnger
'y. le? Wilhelm Grimm, der Literarhistoriker G. Gervinus, der Theologe ProfessorenE°nial^ ^ Physiker W. Weber, die bei aller schuldigen Ehrfurcht vor demw.Nov.w37
dxz ^fiMn Worte sich in ihrem Gewissen gedrungen fühlten, den König an die Bedeutungiamke^ ^bnen früher geschworenen Eides zu erinnern. Dcnn „das Gelingen unsrer Wirk-pers-Z.^uht nicht so sehr auf dem wissenschaftlichen Wert unserer Lehre als auf unserererschpi^n Unbescholtenheit. Sobald wir vor unserer studierenden Jugend als MännerBZirks"^' unserem Eide ein leichtes Spiel treiben, so bald ist der Segen unserer
Huldia""^ dahin. Und was würde Sr. Mas. dem Könige der Eid unserer Treue undsrev^»^ bedeuten, wenn er von Männern ausginge, die eben erst ihre eidliche Versicherung"t«ch verletzt haben?"
Jak ü ^ ^M^en ihE Stelle enthoben und drei von ihnen, Dahlmann,
^üimm und Gervinus, des Landes verwiesen. Trotz der überall intraü lch^f, kundgegebenen Teilnahme für das Schicksal der „Sieben",v aller Proteste aus seinem Lande ließ der König die Wahlen nach