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Drittes Kapitel: Deutschland.
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sbi^^nem geistigen Leben, seiner Literatur, seinen Hochschulen, schroff, man könnte sagenNick?' gegenüber. In Deutschland ist für Österreich und für Deutschland ist von Öster-in k' nichts mehr zu erwarten. Soll es nun aber dahin kommen, daß DeutschlandNeu ^ der Nationen wieder eintritt, so muß eine neue Zukunft sich uns öffnen, einerk/* und Mittelpunkt sich bilden, woran das neue Deutschland sich sammeln, sichAioL^ und gestalten kann; dieser Kern ist bereits vorhanden: in Preußen. In demhat N Österreich aus einem deutschen Staat ein ausschließlich europäischer geworden,derl c^ku den Charakter eines allgemein europäischen Staates mit dem eines deutschenein 8ür ^us ulte und starre Österreich tritt nun das junge und bewegliche Preußen
Nu n Staat besitzt ein wohlwollendes Fürstenhaus, eine aufgeklärte Regierung, eine
schuft geordnete Verwaltung, ein System der Volksbewaffnung, das, indem es den Be-in« Siegers mit dem des Bürgers identifiziert, in seinen Grundsätzen gerechter und inkick? wirksamer ist als irgendein Militärshstem Europas, endlich — und dies ist das
zei^"^ — Volksgesühl, wodurch die Preußen vor allen deutschen Stämmen sich aus-
leis??bri. uud Anspruch auf die erste Stelle unter denselben bekunden. Kein StaatNickp "E gleich beschränkten Mitteln so viel, als der preußische bis jetzt geleistet hat. Wennl'elb Zeichen trügen, so ist Preußen aus das Protektorat über Deutschland durch das-^.'lstrhängnis angewiesen, das ihm einen Friedrich den Großen gab." Einstweilen aller-ri^ schienen, vom Zollverein (Z 106) abgesehen, die Verhältnisse in diesem Staate Fried-des Großen den zukunstsvollen Worten Pfizers wenig Aussicht aus Erfüllung zu bieten.
^ . 8 129. Preußen bis 1840. In Preußen wurde bis zum Tode
edrich Wilhelms III. der alte Zustand mit möglichster Gleichförmig- su»i i84o-^ festgehalten, nur daß mit dem Alter das Mißtrauen des KönigsUen die freisinnigen Bestrebungen der Zeit wuchs und eine zunehmende"enge wider die Liberalen sich kundgab. Die Beschlüsse des deutschenuridestags zur Beschränkung des freien Staatslebens in den konstitu-, gellen Ländern (ß 128) wurden meistens von Preußen beantragt oderin n, ^terstüht. Was der König in anderen Staaten unterdrücken ließ,ldete er noch weniger in feinem eigenen.
.Weit entfernt, durch Einführung einer reichsständischen Verfassung sein^ wgswort (H 105) in vollem Maße zu lösen, minderte er die Befugnisse derk "?fuzialstände (Z 105); eine übermütige Beamtenhierarchie („Bureau-bi wenngleich aus intelligenten Männern bestehend und die Regierungs-^gschine mit Geschick führend, hüllte ihre Handlungen in Heimlichkeit unddurch den absprechenden, „bureaukratischen" Ton einer gebieterischen»H^fprache *); die Finanzverwaltung war, wenn auch gewissenhaft ge-ei« ' geheimnisvollem Dunkel umgeben, und in der Besteuerung bliebb nach Provinzen, Ständen und herkömmlichen Rechten waltende, den geringenMn schwer drückende Verschiedenheit herrschend. Im Gerichtswesen behielt^^ alte schriftliche und geheime Verfahren bei und bemühte sich nicht,
G Ä Zugehen in den Geist der Zeit, der auf Öffentlichkeit, Mündlichkeit undbschworene drang, das Zutrauen des Volks zu erhöhen; vielmehr unterließvoü eine gewisse Abneigung gegen diese in den Rheinprovinzen heimischen
^üwlichen Institutionen zu bekunden und Umänderungen damit vor-der Der „eximierte Gerichtsstand" und die „Patrimonialgerichtsbarkeit"
bj> "Okvorrechteten standen der allgemein geforderten Rechtsgleichheit aller Staats-ü« hemmend im Wege. Zwar besaß Preußen als Errungenschaft aus der^^Elichen und doch für dasselbe so großen Zeit der fremden Vorherrschaft
^ s ^ Besonders berüchtigt ist das Wort vom „beschränkten Untertancnverstand"; es ist»N » aus einem Schreiben des Ministers des Innern von Rochow vom 15. Januar 1838ükr bon Riesen in Elbing, der ihm die von Elbing aus an Pros. Albrecht, einenUnd Sieben (Z 128), gerichtete Zustimmungsadresse in Abschrift übersandt hatte,
/"utete ursprünglich: „Es ziemt dem Untertanen nicht, an die Handlungen des Staats-^uptes den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem"Wie ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen."