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Viertes Buch: Bon der Julirevolution bis zur Februarrevolution.
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das Übergewicht in den rheinischen Unterrichtsanstalten. In Regensburg, JnANstadt u. örten Bayerns übte der fromme Bischof Sailer eineWirksamkeit in ähnlichem Geiste aus, die noch nicht ganz verschwunden ist.A^gsmisch- Seit dem Westfälischen Frieden war die Scheidewand, die jede Äst»ts» Ehen Hindung zwischen den beiden christlichen Konfessionen gehindert hatte, be-seitigt, und die deutsche Volkssitte hatte, wenn auch nicht mit au^drücklicher Einwilligung, so doch ohne Widerspruch der Kirche, gemisch^Ehen zugelassen, wobei sich das Gewohnheitsrecht bildete, daß, wo nichausdrückliche Eheverträge anders bestimmten, die Kinder je nach dem ^schlechte dem Glauben der Eltern folgten. Dieses Gewohnheitsrecht habin der Gesetzgebung verschiedener Länder von gemischter Bevölkerung, 1"auch im preußischen Landrecht von 1794, als dem Grundsätze der Rechtsgleichheit entsprechend, Eingang gesunden. 1825 aber wurde in Preußedieses Gesetz dahin abgeändert, daß bei Mischehen die Kinder sämtlich bGlauben des Vaters erzogen werden sollten, wenn nicht der einmütigWille beider Eltern anders verfügte. Da nun in der Rheinprovinz bWestfalen häufiger der Fall eintrat, daß protestantische Männer aus de"älteren Provinzen sich mit katholischen Mädchen vermählten, alsgekehrt, so geriet die katholische Geistlichkeit in Besorgnis, die katholisch^Kirche möchte dadurch geschädigt werden. Die rheinischen Bischöse holtbes.Mär,i8soin Rom Verhaltungsbefehle ein, und ein Breve des Papstes erklärte gstmischte Ehen für unerlaubt, doch für gesetzlich gültig, gestattete aber ^kirchliche Einsegnung nur unter der Bedingung, daß das Brautpaar ostkatholische Erziehung sämtlicher Kinder vorher gelobe; sei dies nichtFall, so könne die Trauung zwar in Gegenwart des Geistlichen stattfinde'aber ohne alle kirchliche Feier. Durch Verhandlungen mit den rheinisch^Bischöfen, besonders dem milden Erzbischos von Köln, Friedrich AugEvon Spiegel, erlangte jedoch die preußische Regierung, daß dieser da?Breve in dem Sinne auslegte, daß die Mischehen eingesegnet würden, webdie Frau nicht wisse, daß die Kinder protestantisch erzogen werden solltet1838 Nach Spiegels Tode erhob trotz aller Warnungen die preußische Regierungden bisherigen Weihbischof von Münster, Freiherrn Klemens Droste ^Vischering, zum Erzbischof von Köln.
dsfitzerm"- Was man von ihm zu erwarten hatte, bewies er sofort durch sein Absianer gehen gegen die Hermesianer. Ihre Gegner hatten in Rom ein Bre^1885 erwirkt, das die Schriften des verstorbenen Hermes verdammte. Vergebe«"
suchten seine Schüler den^ Papst von der Rechtgläubigkeit ihres Meisters püberzeugen und nachzuweisen, daß die Prüfung seiner Schriften ungenau u«ohne Kenntnis deutscher Sprache und Wissenschaft geschehen sei, — das Mdammungsurteil blieb in Kraft, und der Erzbischof ließ im Beichtstuhl verbiethbei Hermesianern Vorlesungen zu hören. Einige Jahre später wurden die beide1844 tätigsten Hermesianer, die Professoren Braun und Achterfeld, ihrer Ämter >der Bischöfe Bonn enthoben.
Hatte der Kölner Erzbischof in der hermefianischeu Frage schon selbstarren Standpunkt bewiesen, so sollte nun die Regierung in der Fj-'bder gemischten Ehen gewahr werden, wie sehr sie sich in der Wahl diese"Mannes, welche selbst nicht einmal die Kurie erwartete, getäuscht haknKlemens August hatte zwar vor seiner Erhebung zum Erzbischof versprochndas ihm bekannte Übereinkommen des Erzbischoss Spiegel mit depreußischen Regierung im Geiste der Liebe und Friedfertigkeit anzuwendenaber kaum war er im Besitz der Würde, als er seiner Geistlichkeit geb'sich genau an das Breve zu halten und die Trauung nur nach voraus