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Viertes Buch: Von der Julirevolution bis zur Februarrevolution.
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die in der Aufstellung eines nüchternen Glaubensbekenntnisses und in derForderung des freien Schriftgebrauchs und der Kirchengewalt für die Gemeindeeinig waren. Die von Breslau ausgehende rationalistische Richtung entsprachdem demokratischen Zeitgeiste und fand unter den mit ihrer Kirche zerfallenenKatholiken mehr Anklang, als das Glaubensbekenntnis der von Czerski aus-gegangenen chri st-katholischen Gemeinde, die an den Grundzügen altkirch-licher Orthodoxie festhielt. So trat mit dem Entstehen auch die Spaltung em,die durch das um Ostern 1845 in Leipzig veranstaltete, von fünfzehn Gemeindenbeschickte Konzil nicht gehoben wurde. — Die Regierungen zeigten sich den Deutsch-katholiken abhold. In Bayern und Österreich wurden die katholischen „Dissi-denten" durch Ausweisungen von den Grenzen ausgeschlossen, in andern Staatenuntersagte man ihnen den Gebrauch der Kirchen und entzog ihnen die staats-bürgerliche Rechtsgleichheit, in Kurhessen verweigerte man ihnen ein ehrlich^Begräbnis. Überall erhoben sich die zweiten Ständekammern für ihr Recht'aber in Baden führte der Antrag auf Religionsfreiheit die Auflösungis. D°z. is4s des Landtags herbei. Nach einer vorübergehenden Anerkennung oder Duldungdurch die bedrängten Regierungen in den Jahren 1848 und 1849 wurden spat^die mittlerweile zusammengeschwundenen deutsch-katholischen und lichtfreundlichen(siehe unten) Gemeinden in einigen Ländern ihres religiösen und kirchliche»Charakters verlustig erklärt und den Gesetzen über politische und gesellschaftlnyVereine unterworfen. Erst die kirchlich bewegtere Zeit der sechziger Jahre brachtauch hie und da in diese Bestrebungen wieder neues Leben.
Diese Bewegungen blieben nicht ohne Einfluß auf die protestantischenKreise. Von Friedrich Wilhelm IV. erwarteten die Orthodoxen und Pietisten enneues goldenes Zeitalter, und in der Tat begünstigte er die strengkirchliche Richtung'aber er beteiligte sich auch an der Stiftung des Bistums Jerusalem nach ang«w-4.Sspt. 1842 irischer Kirchenlehre, erbaute sich bei der Feier zum Wiederbeginn de^Dombaus in Köln am katholischen Prachtkultus und erneuerte den von KurfürsFriedrich II. gestifteten Schwanenorden als eine freie Vereinigung ul>Männern und Frauen jeden Standes und Bekenntnisses zum Behuf der Linde-rung physischen und moralischen Elends. Bei Besetzung von Kirchen-, 'und Lehrämtern, vor allem- von theologischen Professuren, ja selbst bei ^r-waltungs- und Richterstellen wurde freilich immer ausschließlicher die kirchlich„Gesinnungstüchtigkeit" der Bewerber berücksichtigt. — Im GegensatzLichtsrsundö sogenannten Hof- und Konsistorialkirche bildete sich ein Verein protestantischeLichtfreunde zur Beförderung eines vernunftgemäßen praktischen Christentum -Die Seele dieses Vereins war der Prediger Uhlich in Magdeburg, sein Psine„der Rationalismus des gesunden Menschenverstands", seine Stütze der Mitstand und die mächtige „Partei des Fortschritts". Beunruhigt durch denklang, den diese Richtung im Bürgerstande fand, schritt das Kirchenregiment 'Verboten ein, machte allen Geistlichen das unbedingte Festhalten an dem Buchstader symbolischen Bücher und Konfessionsschristen zur heiligen Pflicht und versnymit Zensuren, Suspensionen und Amtsentsetzungen gegen die Widerstrebende 'Dies Los traf Wislicenus in Halle und Rupp in Königsberg, die sich de ^sofort von der Staatskirche lossagten und „freie Gemeinden" um 1sammelten. Uhlich wurde, weil er sich Abweichungen von der Agende erlau 'von der Kirchenbehörde verwarnt, suspendiert und, als er trotz eines amabend der Einberufung des Vereinigten Landtags (H 133) erlassenen Toleranzen 'das den vom Staate anerkannten Sekten bürgerliche Rechte zuerkannte, nicht ^Sspt. 1847 der Landeskirche ausscheiden wollte, seines Amtes entsetzt, was auch in Magbürg die Gründung einer freien Gemeinde zur Folge hatte. — Eine nach . ^entbotene Generalsynode, die zwischen Lehrfreiheit und Symbolzwang mMittelweg einschlug, wurde eben deshalb von der Regierung vertagt und warimstande, durch eine Synodal- und Presbyterialverfassung tuemeinden an dem kirchlichen Leben stärker zu beteiligen.
1843
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FreieGemeinden1848
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