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Vierter Band.
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Drittes Kapitel: Deutschland.

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eine6. Nov. 1832

1834

1340

Dagegen fand der in Sachsen bei der zweihundertjährigen Feier des TodesMv Adolfs entstandene Gedanke der Gründung des Gustav-Adolf-Vereins^lufrechterhaltung evangelischer Gemeinden, welche in katholischer Umgebung. Mittel zum kirchlichen Leben entbehren", großen Anklang. Seit der Ver-chmlung zu Frankfurt, wo die Satzungen entworfen, ein Zentralvorstand (in*Wg) angeordnet und periodisch wiederkehrende Hauptversammlungen von Ab-n»"^: des in viele Zweigvereine gegliederten Bundes festgesetzt wurden,

chs der Verein zu einer volkstümlichen Macht empor, als bedeutungsvoller^8msatz zu dem zum Aufbau der Domtürme gegründeten DombauvereinKöln. Von der bayerischen Regierung geächtet, von Preußen nur nach einigem^denken unterstützt, gewann der Gustav-Adolf-Verein desto größere Bedeutungdie massenhafte Beteiligung des Volks, das darin „ein heiliges neutralesbiet für alle Parteien in der evangelischen Kirche" erkannte, „die sich hier^er zum erstenmal als eine einzige Macht darstelle".

^ , 8 133. Versuch des Abschlusses der Versassungssrage in Preußen.

Wilhelm IV., den alle diese Vorgänge aufs tiefste berührten,.^Rloß sich nun auch die Verfassungsfrage zu dem ihm genehmen Abschluß6 bringen. Er wollte das von seinem Vater gegebene Versprechen (Z 105)machen; vor allem aber zwang die für den Bau der Ostbahn von-brlin nach Königsberg nötige Anleihe zur Berufung der Reichsstände.

Denn

nach der Verordnung vom 17. Januar 1820 über die Behandlung

ks Staatsschuldenwefens durfte der König nur unter Mitgarantie der Reichs-„^nde neue Anleihen aufnehmen. An den Kommissionsberatungen, diem br diese Angelegenheit gehalten wurden, nahm auch des Königs Bruder,Wilhelm, als Vorsitzender des Staatsministeriums teil. Erdamals, als die Mehrheit die Frage bejahte, ob eine zentralständischezy?Bmmlung ein Bedürfnis sei oder nicht, die sachlich in seinem Sinne§kr nicht zutreffenden, aber doch in einem anderen Sinne prophetischenMit m ^^chen: „Ein neues Preußen wird sich bilden. Das alte gehtunb ^dlizierung dieses Gesetzes zu Grabe. Möge das neue so erhaben, 9roß werden, wie das alte mit Ehre und Ruhm geworden ist."

M Patent vom 3. Februar 1847, welches, von keinem Minister P<uentanst^^e'chnet, „als Ausfluß der persönlichen Entschließung des Königs"

^gesehen werden sollte, wurden alle acht Provinziallandtage (ß 165) alsn»L^,uigter Landtag der Monarchie auf den 11. April 1847^ Berlin berufen.

beripk^b allgemeine Stimme bezeichnete diesen Vereinigten Landtag mit einerStiip "bsvollen (Z 4) Anspielung als „Notabeinversammlung", viele n. APrü-sprachen von „Ablehnen" einer Verfassung, die so weit hinter den^'bild». ^ Verheißungen zurückblieb, die nicht einen durch freie Volkswahl ge-h^.j^ Reichstag gewährte, sondern nur eine Vereinigung der mit eng-Susaw ^ ^Haltung der Standesunterschiede und nach sehr beschränktem WahlrechtZeit ?^3esbtzten Provinzialstände; die ohne festgesetzte Periodizität,

^vhein, r: Zusammentritts der jedesmaligen Bestimmung der Regierung

bwe die das Recht der Gesetzgebung und Steuerbewilligung durch

rech. r, von Ausnahmen zu einem leeren Schein machte; die das Petitions-

künfjia ^5."Ee und durch Aufstellung eines ständischen Ausschusses diebbenaem, ^^brufung bes vereinigten Reichstages in Frage stellte. Trotz allerknti» Urformen gab sich auf der in eine Herrenkurie und eineStände-aster ^lchredenen Versammlung eine so mächtige, von den bedeutendsten Männernauf Vr?Lk"gebildete Opposition kund, wurden so nachdrücklich die Ansprüchetzllerheit und die andern Güter eines freien Staatswesens dargetan, daß