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Fünftes Buch: Bon der Februarrevolution bis zum Jahre 1863.
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Nnfluß"d°? Versammlung; jeder Tag brachte neue Austrittserklärungen, dieDemokraten traten triumphierten: wie wenig sie auch bisher mit dem Frankful,Reichsparlament übereingestimmt hatten, wie sehr ihre Wortführer auslinken Seite der Paulskirche das Versassungswerk bekämpft hatten, ^Weigerung der Regierungen, dasselbe anzuerkennen, gab ihnen den ^wünschten Verwand, „zur Durchführung der Reichsverfassung" die Fayder Volksempörung aufzupflanzen.
Durch lärmende Versammlungen wurde das Volk in AufregungVolksvereine forderten zum Kampfe auf gegen die „rebellischen" Fürsten,den Beschlüssen der Reichsversammlung zu trotzen wagten, an vielen Orten w"die Bürgerwehr, hie und da sogar das Militär, auf die Reichsverfassungeidigt, städtische Behörden sprachen deren Anerkennung aus, die Zahl der Adrepund Petitionen war endlos. Der erste Artikel des Wydenbrugkschen Äntraskonnte als Rechtsgrund für jede Erhebung gelten. Mochte auch dieschon vor dem 4. Mai hervorgerufen worden sein, mochte auch die Mehrheit -Nationalversammlung in Verbindung mit dem Reichsministerium jenen Bescydahin erläutern, daß die Durchführung der Reichsverfassung nur durch frwd ^und gesetzliche Mittel, keineswegs durch Gewalt zu bewerkstelligen ses - . §Losung war gegeben; wie sollten sich die demokratischen Aufwiegler die gü"'.Gelegenheit entschlüpfen lassen, unter einer ehrbaren Fahne für dieund die Republik zu wirken? In dem preußischen Rheinland undWests"jedoch bemächtigten sich die städtischen Behörden der Agitation für die Re>Verfassung in dem gesetzlichen Sinne, wie er dem Parlamentsbeschlußlag; wo es, wie in Elberfeld, Düsseldorf und Jserlohn, zu bewaffnetenständen kam, wirkten noch andere Beweggründe mit. „
Hier wäre
Sachsen
Die gewaltigste all dieser Erhebungen entstand in Sachsen.
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die beschränkenden Einrichtungen des alten Polizeistaats den Märzstürmen ^Eine ungezügelte Presse und ein fast unbeschränktes Vereins- und Versammln ^recht diente der demokratischen Partei zur Verbreitung ihrer Grundsätze. ,,nach einem durchaus demokratischen Wahlgesetze gewählte Landtag, der mitals „Repräsentation des souveränen Unverstandes" bezeichnet wurde, drangso.ApruiE Anerkennung der Reichsverfassung: die Regierung antwortete mit der
Die Deputationen der Städte und Körperschaften, die dasselbe Verlangen sie" ^richteten nicht mehr aus: der König rechtfertigte seinen Widerstand mit P^^seWriooruna. Dies aab die Loluna rum Aufstand in Dresden. Ein Volksy ^
Aufstand
Dresden Weigerung. Dies gab die Losung zum Aufstand in Dresden. Ein 2 P»
s. Mai sich auf das Zeughaus, um die Waffen herauszuschaffen, wurde aber
dem dort aufgestellten Militär mit Gewehrfeuer zurückgetrieben. "w -
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die Sturmglocken geläutet, in den Straßen erhoben sich Barrikaden, -s4. Mai folgenden Tag der Aufstand wuchs, begab sich der König unter milrtar I ^Bedeckung nach der Festung Königstein. Dadurch geriet die Hauptstadt tHände der Demokratenführer. Eine provisorische Regierung, den ^katen und Landtagsabgeordneten Tzschirner an der Spitze, übernahLeitung der Dinge; sie erließ eine Proklamation, daß der Kampf die Anerken ^der Reichsverfassung zum Zweck habe, zeigte ihre Einsetzung der 8""" ^hiiiNationalversammlung an und stellte sich unter deren Schutz. Aber dalvdie Erhebung einen fremdartigen Charakter an; neben den deutschen st s ^Leipzig erschienen die roten. In Leipzig, wo die Bürgerschaft ebenfalls s" §ueReichsverfassung war und sich „bis zu Austrag der Konflikte zwischenund Volk" unter den Schutz der deutschen Zentralgewalt stellte, zog m ^schlossene Kommunalgarde zum Schutze der öffentlichen SicherheitInsurgenten in den Kampf. Die sächsische Regierung, außerstande, ""s " ^ud
Kräften den Aufstand zu unterdrücken, wendete sich nach Berlin um Hus^^ipfschon am 6. Mai eröffneten preußische Truppen einen lebhaftengegen die Dresdener Barrikadenmänner. Drei Tage verteidigten sich m