^ 204. Fünftes Kapitel: Das Ende d. russ. Übergewichtes u. d. Selbstbestimmung d. Böller. 407
und eine Reform der Rechtspflege durch Einführung von Friedens-Rechtspflegeliest ^bfchworenengerichten wurde in Angriff genommen, durch welche die Sicher-bis ' ^ .Eigentums eine größere Bürgschaft erhalten und der Bestechlichkeit, diesollt ^ ^ Gerichtssäle hinauf ihren entsittlichenden Einfluß übte, gesteuert werden(S r den neuen Einrichtungen der Kreis- und Gouvernementsvertretungen iM 4de/m '02) durfte man das geeignete Mittel erblicken, die verschiedenen Klaffenlest "ObEkerung nach und nach zu größerer politischer Tätigkeit und Selbständig-bak ^ erziehen und den Übergang zu einer ständischen Reichsverfassung anzu-Au'sbfl' eingreifendste Reform aber fand auf sozialem Gebiete statt; durch dieg'Obbung der Leibeigenschaft und Gründung freier Bauern-n Pfaden mit Grundeigentum, eine Maßregel, welche eine vollständigeHalzring in allen gesellschaftlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Verhalt-en des Staates herbeizuführen geeignet war.
kork auch schon früher Schritte zur Verbesserung der Lage der Bauern getan
die N1? svagte doch erst Alexander II., allem Widerstände der Grundherren zum Trotze, eigsnschafi
Soziale
Reform
Vy^"^estaltung der bäuerlichen Verhältnisse an der Wurzel anzugreifen. Nachdem in dend>e Wilna, Grodno, Kowno und Petersburg der Adel auf erhaltenen Wink
um
185?
1858
1882
erhE^chtigung gebeten, die Lage seiner Leibeigenen zu erleichtern, und diese Erlaubnis^eb ^ hatte, trat unter des Kaisers eigener Leitung ein großes Leibeigenschaftskomitee insaus ' Elches das Werk der Bauernbefreiung in die Hand nahm. Nach den vom Kaiserdoch s ten Grundsätzen sollte das Eigentumsrecht der Grundherren sichergestellt bleiben,daß der Bauer eine umzäunte Wohnstätte erhält und in den Stand gesetzt wird,
Gutsk ° ^ölf Jahren sich durch Geld oder Leistungen von den Verpflichtungen gegen denunter k" freizumachen. Nach Ablauf dieser Frist sollte der Leibeigene frei werden undhdfte E dem Grundherrn verabredeten Bedingungen das Eigentumsrecht an sein Ge-L^-.und stine Landstücke erhalten. Die so befreiten Bauernschaften sollten dann inAorrp»/^" luden verteilt werden, wobei dem Grundbesitzer die polizeiliche Aufsicht alsp^ge M derbleiben, aber eigene Friedensrichter über die Ausführung der Gesetze und Ver-erleikki sollten. Um den Bauern die Erwerbung des Landes zu freiem Eigentum zu
sätzxn die Regierung durch Darlehn Unterstützungen bewilligen. Nach diesen Grund-
Artzeit !^fde """ das große Werk der allmählichen Ablösung in Angriff genommen, eineMit ^ bei der Abneigung der meisten Adelsversammlnngen gegen die Bauernbefreiungfchlust ^Eichen Schwierigkeiten verbunden war. Der Kaiser beharrte jedoch bei seinem Ent-lichen gab durch die gänzliche Freierklärung der Bauern auf den Gütern des kaiser-. stud die unentgeltliche Überweisung der von ihnen bebauten Grundstücke ein hoch-Uud m ^ispiel uneigennütziger Menschenliebe. Vor diesem ernsten Willen beugte sich der Adel,er doL^»* "uch ^ Ausführung alle möglichen Schwierigkeiten in den Weg legte, so konntesetzten . verhindern, daß die Gubernialausschüsse alle vorbereitenden Arbeiten ins Werküusllmin ^ ^ statistischen Aufnahmen zur Aufstellung der Zahl und Zustünde der Leibeigenen^stseev °".^en. Aus diesen Aufstellungen ergab sich, daß im russischen Reiche, ohne diestvsak^o^iiien, ho die Leibeigenschaft bereits aufgehoben war, und ohne das Gebiet derstlbein "st! Schwarzen Meer, wo sie nie bestanden hatte, auf den Adelsgütern 20158231alz auern lebten, wozu noch 1467 378 Hausbediente kamen, die noch rechtloser warenÄußert, ""^brn, weil sie keinen Anteil am Gemeindelande und am Gemeinderecht hatten,etwaz mü^ etwa 20 Millionen Krön- oder Reichsbauern, die etwas mehr Freiheit undein wen?» hatten als jene. Von dem großen Gedanken, dieser unfreien Bevölkerungdaß die "lediges Dasein zu schaffen, ließ sich Alexander auch dadurch nicht abbringen,der auern, in der Meinung, der Kaiser habe ihnen volle Freiheit und den freien Besitz^ständ^n."^ Wiesen zugesprochen, sich zu Aufständen hinreißen ließen. Diese Bauern-^gleich u durch Waffengewalt niedergeschlagen und die Rädelsführer schwer bestraft,den stnj- bewies ein kaiserliches Manifest, daß auch die Opposition der Bevorrechteten is.Febr. i88i^°n nicht wankend machte.
Die Reformen in Polen. Kaiser Alexander II. dehnte dieMs Tätigkeit, die er in Rußland begonnen hatte, auch über Polen!chlust ^ on dü Stelle des alten Fürsten Paskiewitsch, der kurz vor Ab-i.F-br. i 85 «Gorir» Pariser Friedens aus der Welt geschieden war, Fürst Michael"schako '
w, der Verteidiger von Sewastopol, als Statthalter trat.