Band 
Vierter Band.
Seite
409
JPEG-Download
 

^05. Fünftes Kapitel:

N

Das Ende d. russ. Übergewichtes u. d. Selbstbestimmung d. Völker. 409

9. April

^esen "n ^ ^^rlangte zuerst die Entfernung der Soldaten, und der Fürst befahlvexk^/ ""^^ehen. Am folgenden Tag wiederholten sich die Auftritte. WiederSoldat^ ^"..Truppen mit der größten Langmut und Schonung; erst als zweidrxjr: ^ getötet worden waren, gaben sie Feuer, und nun blieben allerdingsden ^ und eine große Anzahl Verwundeter auf dem Platze. Am folgen-weind?"^ "^de die militärische Besetzung der Stadt vorgenommen, der Ge-"oheka^^ "ufgelöst und Anordnungen getroffen, die einem Belagerungszustände^stickt ^"rch diese Maßregeln wurde jedoch die nationale Bewegung nichtSchuk'r "oun den Straßen flüchtete sie in die Kirchen, wo sie an der Geistlichkeitdff . Schon am 22. April sah sich Wielopolski genötigt, einen Erlaß gegen„in der der polnischen Priester zu veröffentlichen, die er beschuldigte,

d^ St "u offenen Haß gegen die Regierung zu erwecken". Umsonst stellteHirten ' r ^ an den Erzbischof von Warschau das Verlangen, einen beruhigenden^erbows "" die Geistlichkeit zu erlassen: es wurde abgelehnt; und trotz desHerstpn wurden in den Kirchen national-religiöse Lieder gesungen, in denen dieder M Polens vom Himmel erfleht wurde. Endlich schritt Graf Lambert,

^geln- o des am 30. Mai gestorbenen Gortschakow zu energischeren Maß-alle nat'^ erhängte den Kriegszustand über das ganze Königreich und verbot 14. on. iMidie Toi? Lk^^ulnischen Kundgebungen. Als dessenungeachtet am folgenden TageKirche ^lewr Kosciuszkos begangen wurde, verhafteten Soldaten die aus den

^ heraustretenden Männer. Auf die Kunde davon weigerten sich die

15. Okt.

!elben . Archen zu verlassen; Tausende verharrten die ganze Nacht in den-erflärte ^ Morgen durch eintretendes Militär vertrieben wurden. Nun

schlM "der die gesamte Geistlichkeit, daß die Kirchen entweiht seien und ge-Dix M bleiben sollten. So wurde die Stadt gleichsam unter Interdikt gelegt.^uera?* 9 ^"g gub jedoch nicht nach. An die Stelle des Grafen Lambert trat 7. «>>».Gunter Dieser ließ alsbald eine Reihe der angesehensten Männer,

Auch h E" Mitglieder des ehemaligen Sicherheitsausschusses, verhaften.

Hcheu S "O^uinsverwalter wurde ins Gefängnis gebracht und durch kriegsrichter-Zaren ?um Tode verurteilt, jedoch unter Vermittlung des Papstes vom

der bsz einem Jahr Festungshaft begnadigt. Felinski, ein einfacher Priester,eruannj * ^ St. Petersburg gelebt hatte, wurde zum Erzbischof von Warschau^'/"ewauf sich die Kirchen den Gläubigen wieder öffneten,seinen N? "^edem verlor der Kaiser sein Ziel nicht aus dem Auge: er ernannte Nesorme«Aflelopm-^- ^ Großfürsten Konstantin, zum Statthalter und stellte ihmseinen " "is ,Leiter hxx Zivilverwaltung zur Seite. Nun traten die Re-Teivähn» .ins Leben. Die neue Organisation der Verwaltung mittelstschoben * ^Wineinde-, Kreis- und Gubernialräte, die durch die Unruhen ver-den war, kam zur Ausführung; an die Spitze der Regierung in

Mieten ^".Gouvernements sowie in den zur Vorberatung der Gesetze er-würbe ; ^"ischen Staatsrat wurden Polen gewählt, das UnterrichtswesenErunblan ""Zonalem Sinne umgestaltet, die Universität Warschau auf neuer^chgefm? i^^baut, die Gleichstellung der Juden mit geringen Ausnahmendein Eins? L " so wertvoll auch diese Errungenschaften waren: die unterbe>n revm orner geheimen Verschwörung stehende Bevölkerung verharrte in^"WovZkf^ouären Widerstände. Auch der städtische Adel, den Grafen Andreas^Ugüna ^er Spitze, trat in die nationale Strömung ein, teils aus Über-Md Ausl^^ Furcht vor den Häuptern der Revolutionspartei im Inlandsande. indem er an den Großfürsten eine Adresse richtete, worin nicht

derReformenJuni 1862

nur

r * eine « s- «>vem er an oen isropsurfien l^"8t Perwaltung, sondern auch eine nationale Vertretung ver-

äu Polen ^ . Selbst in den Landschaften des russischen Reiches, die ehemals« Zuhört hatten, regten sich altpolnische Gefühle.

Die riMr^ Der polnische Aufstand «nd die Haltung der Großmächte.Zollte st? s-^Pbrung mußte suchen, dieser Ausregung Meister zu werden.

nicht fortwährend in der Einführung der neuen Staats-