Z344,345. SiebentesKapitel: EuroPaunt.d.Herrsch.d.GleichgewichtsPol.(1715—1740). 59 Z
land und Groningen, infolge der französischen Invasion in Belgien Eh-im is-(8 374) erblicher Generalstatthalter; 1751 folgte ihm sein Sohn WUh-im v.Wilhelm V. Trotz dieses Umschwungs gewannen die Niederlande keine E-isosBedeutung mehr für die europäische Politik; sie galten eigentlich nurnoch etwas durch ihren Reichtum, durch ihren Handel und ihre Kolonien,lebten also mehr von ihrer großen Vergangenheit als von den Leistungender Gegenwart.
Das aber hing zusammen mit der Parteiung im Innern und mit dem Übergewichtdes allein auf Gewinn bedachten Handelsgeistes der kaufmännischen Aristokratie, die jederkriegerischen Verwicklung abhold war und trotz des enorm wachsenden Reichtums Heer undFlotte verfallen lieg. Obgleich Wilhelm IV. zum Könige nur der Name zu fehlen schien,blieb der alte Gegensatz zwischen den Oraniern und der aristokratischen Staatenpartei bestehenUnd trat nach Beseitigung der von Frankreich drohenden Gefahr und nach Wilhelms IV.
Tode wieder schärfer hervor. Für den erst dreijährigen Wilhelm V. führte seine Mutter i?siAnna, eine Tochter Georgs II. von England, die Regentschaft; ihr stand nach dem Wunscheihres Gatten der zum Generalkapitän ernannte Ernst von Braunschweig-Wolfen-büttel zur Seite; nach Annas Tode übernahm dieser bis zur Mündigkeit Wilhelms V. 175gdie Vormundschaft und blieb auch dann dessen Ratgeber auf Grund eines mit ihm abge- 1786schlosserten gesetzwidrigen Vertrags, der Konsultationsakte. Anna und Ernst neigten zu Eng-land, die kaufmännische Aristokratie bewirkte jedoch, daß die Niederlande während des Sieben-jährigen Krieges neutral blieben: so wurden sie bei den Friedensverhandlungen nicht zuge-lassen. Zugleich machte sich der französische Einfluß geltend, und unter der Einwirkung derAusklärnngsideen entstand eine demokratische Partei, deren Anhänger sich als „Patrioten" be-zeichneten und wie die Aristokraten Gegner der Oranicr waren. Die militärische Schwächeder Niederlande zeigte sich nun, als ihnen England den Krieg erklärte (Z 407), als Josef II. 1780die Räumung der Barridrefestungen und die Öffnung der Scheide forderte E 397, 398), als 7732, I78SFriedrich Wilhelm II. für die Rechte seiner Schwester eintrat (Z 401). Der verhaßte Ernst 1787von Vraunschweig legte 1784 seine Ämter nieder und verließ das Land.
5. Skandinavien.
§ 344. Dänemark bis 1746. Friedrich IV. hatte durch den Nordischen Friedrich IVKrieg den Gottorpschen Teil von Schleswig gewonnen und Schleswig dem dänischenKönigsgesetz unterworfen (ß 327). Wie er hierbei die Rechte der schleswigschenStände nicht achtete, so regierte er auch sonst im Geiste des Absolutismus, führteAn glänzendes Hofleben, förderte aber dabei das Wohl seines Volkes. Er hobauf den Staatsgütern die Leibeigenschaft auf, verfügte, daß die Gutsbesitzer ihre 1702Bauern und Pächter nicht gegen deren Willen von den Gütern vertreiben oderverkaufen dürften, und daß sie ihnen gegen eine Entschädigung Freizügigkeit ge-währen sollten, suchte Industrie und Handel zu fördern und tat manches fürHebung der Volksbildung.
Auf diesem Wege folgte ihm sein Sohn Christian VI. nicht. Streng Christian v^ikirchlich gesinnt suchte er das öffentliche Leben auf diesen Ton zu stimmen.
Durch eine „Sabbatsordnung" wurde der zweimalige Besuch des Gottesdienstes^fohlen und alle Vergnügungen verboten; das Theater, für das damalsWdwig Holberg, der Vater der neueren dänischen Literatur (§359), seine beliebtenLustspiele schrieb, wurde geschlossen. Daneben wurde aber, namentlich durch denEinfluß der stolzen Königin Sophia Magdalena, einer Prinzessin von Branden-^Urg-Kulmbach, das Hofleben äußerst zeremoniell gestaltet und der Adel sehr^fvorzugt. Scheinheiligkeit und Standeshochmut reichten sich infolgedessen dieHand. Die Maßregeln zugunsten des Bauernstandes wurden eingestellt, dagegenwt der König sehr viel für die Wissenschaft und den Handel, begünstigte vorallen die Handelsgesellschaften, die für Ost- und Westindien begründet waren.
8 345. Schweden unter der Adelsherrschaft (1720-1771). Nach dem W^i.M Karls XII. Tod folgenden Staatsstreich (8 327) herrschte in Schweden der^"el ebenso unbedingt, wie in Polen, und nützte feine Macht zum eignen
Weber-Baldamus, Weltgeschichte. 21. Aufl. III. 38