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6. Zur Geschichte der Griechen.
12. Spartanische Erziehung.
lPlutarch, Lykurg, 16—18, 21, 22)?)
Ob ein Kind auferzogen werden sollte, hing nicht von dem Willendes Vaters ab; vielmehr mußte er es gleich nach der Geburt zum Ge-meiudehause bringen, wo die Ältesten seines Stammes versammeltwaren. Wenn diese es bei sorgfältiger Besichtigung gut gebaut undstark fanden, so befahlen sie, es aufzuziehen, und wiesen ihm eins vonden 9000 Erbgütern (Majoraten) zu. War es aber schwach und miß-gestaltet, so ließen sie es in eine Kluft am Berge Taygetos werfen, weildas Leben eines Menschen, der nicht gleich von vornherein eine gesundeund starke Körperbeschaffenheit hätte, weder ihm selbst noch seinemLande frommen könnte...
Lykurgs) erlaubte keinem Vater, seinen Knaben nach eigenem Gut-dünken zu erziehen und zu unterrichten, sondern er nahm alle, sobald siesieben Jahre alt waren, unter seine Aufsicht, teilte sie in Rotten, ließ siebeständig zusammen leben und essen, miteinander spielen und lernen.Jede Rotte erhielt einen Anführer aus ihrer Mitte, wozu Lykurg denverständigsten Knaben erwählte, der zugleich der tapferste im Streitwar. Auf diesen waren beständig die Augen der übrigen gerichtet; siebefolgten seine Befehle und duldeten seine Strafen, so daß diese Er-ziehung eine Schule des Gehorsams wurde. Die älteren Leute schautenihren Spielen zu und veranlaßten oft Händel und Schlachten unterihnen, wobei sie die beste Gelegenheit erhielten, einen jeden zu beob-achten, ob er das Herz auf dem rechten Flecke habe und kein Hasenfuß sei.
Lesen und Schreiben lernten sie zur Notdurft; sonst war aller Zweckder Erziehung Gehorsam gegen die Oberen, Ausdauer in An-strengungen, Sieg im Kampfe. Deswegen hielt man sie auch mit
0 Übersetzung dieses Stückes wie auch der Lesestücke Nr. 17, 18, 20, 26, 33, 35und 40 hauptsächlich nach Wolfs „Klassischem Lesebuche".
0 Lykurg gehört der Sage an; doch ist die Gesetzgebung, wie sie ihm zu-geschrieben wird, durchaus geschichtlich.