Band 
III. Teil.
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Zur Geschichte der Griechen.

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21. Der Arginusenprozeß (4»K).

(Lenophon, Griechische Geschichte I, 7, 3 ff.)

Die Athener hatten bei den Arginusen (in der Nähe der Insel Lesbos) über dieLakedänronier einen Seesieg errungen. Die siegreichen Feldherren aber wurden an-geklagt, die Rettung der Schiffbrüchigen versäumt zu haben.

Die Feldherren erstatteten vor dem Rate ihren Bericht über dieSeeschlacht und die Heftigkeit des Sturmes. Der Rat aber ordneteihre Verhaftung an, auf den Antrag des Timökrates, auch sie gefangenzu setzen und dem Volksgericht zur Aburteilung zu übergeben. Sofortwurde eine Volksversammlung gehalten, in der mehrere als Anklägerder Feldherren auftraten, am heftigsten Therämenes, der behauptete,mit vollem Rechte müsse man sie zur Verantwortung ziehen, weil sie dieSchiffbrüchigen nicht gerettet hätten; daß sie aber niemand sonst dieSchuld daran beimäßen, das beweise ihr eigener, an den Rat und dasVolk eingesandter Bericht (Therämenes zeigte diesen vor), in dem sieals einzige Ursache den Sturm angegeben hätten. Jetzt verteidigten sichdie Feldherren, aber jeder nur mit wenigen Worten, weil man ihnendie gesetzliche Verantwortung nicht gestattete: sie erzählten den Hergang,wie sie selbst gegen den Feind hätten auslaufen wollen, die Rettung derSchiffbrüchigen aber tüchtigen Schiffsführern, die selbst schon das Feld-herrnamt bekleidet, Männern wie Therämenes und Thrasybulos, über-tragen hätten. Wenn man je wegen der Rettung dieser Leute eine An-klage gegen jemand erheben wollte, so könnte sie nur gegen jene gerichtetwerden, die damit beauftragt worden seien. Sie wollten aber nicht,weil sie jetzt von eben diesen Männern angeklagt würden, die Wahrheitverleugnen und ihnen selbst die Schuld zuschieben; sie blieben vielmehrdabei, daß die Heftigkeit des Sturmes allein die Rettung verhinderthätte. Als Zeugen dafür stellten sie die Steuermänner und viele andere,die an dem Zuge teilgenommen.

Diese Verteidigung machte Eindruck auf das Volk; es erhoben sichviele Bürger und wollten Bürgschaft für sie leisten. Indes beschloß man,die Entscheidung auf eine neue Volksversammlung zu verschieben; dennes war schon spät, und man hätte das Ergebnis der Abstimmung durchHandaufheben nicht mehr sehen können; inzwischen sollte der Rat einenAntrag an das Volk vorbereiten, welches Verfahren gegen die Feldherreneinzuhalten sei. Mittlerweile kam das Apatürienfest, an dem dieStammesgenossen und Verwandten Zusammenkünfte unter sich halten,und da wußten Therämenes und seine Anhänger es einzurichten, daßLeute in schwarzen Kleidern und mit geschorenen Haaren zahlreich andem Feste sich zeigten, um in der Volksversammlung als Verwandteder Umgekommenen zu erscheinen. Dazu gewannen sie den Kallixenos,als Ankläger der Feldherren im Rate aufzutreten. Sofort wurde dieVolksversammlung gehalten, in der der Rat auf den Antrag des Kalli-