Band 
III. Teil.
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Römische Geschichte.

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4. Der Tarentinische Krieg. 282—272.

Die Tarentiner hatten römische Schiffe, die einem Vertrage ent-gegen, vorn Sturme verschlagen, bei Tarent vorübergesegelt waren, über-fallen. Als die Römer Genugtuung forderten, wurde ihr Gesandter ver-spottet (u. a. Besudelung seines Mantels unter höhnischem Gelächterdes Pöbels. „Lacht nur, lacht, euer Lachen soll sich bald in Weinen Ver-kehren; diesen Fleck kann nur Tarentinerblut auswaschen."). Rom er-klärte den Krieg.

Die Tarentiner riefen König Pyrrhos von Epirus zu Hilfe. Dieser,eine feurige, ungestüme Soldatennatur, literarisch gebildet, ehrgeizig,faßte den Plan, ein griechisches Weltreich im Westen zu gründen.Er kam mit 20000 „Phalangiten", 3000 Reitern und vielen Kriegselefantennach Italien und siegte zunächst bei Heraclea. (Sein Urteil über dieBesiegten: „Mit solchen Soldaten wollte ich die Welt erobern." Sendungdes Kineas nach Rom und gefährlicher Eindruck seiner Rede im Senat; deralte blinde Appius Claudius: „Bisher habe ich nur den Verlust meinerAugen betrauert; heute möchte ich auch taub sein, um die Ratschlägeeurer Feigheit nicht zu hören." Kineas über den römischen Senat:„Eine Versammlung von Königen.") Einen zweiten Sieg errang Pyrrhosbei Ausculum, erlitt aber dabei solche Verluste, daß er ausrief: „Nochein solcher Sieg, und ich bin verloren." („Pyrrhussieg".) Endlich siegtendie Römer bei Benevent. Pyrrhos verließ Italien; Tarent ergab sich.Als nun noch Brundisium eingenommen war, stand um 265 die ganzeHalbinsel vom Rubico bis zur Straße von Messana unterder Herrschaft Roms.

5. Art der römischen Herrschaft über Italien.

Die Römer verstanden es, die unterworfenen Völker in ihren Staatorganisch einzugliedern und sich deren Wehr- und Steuerkraft zur Ver-fügung zu halten. Um Verbindungen unter ihnen zu verhindern, ge-stalteten sie ihr Verhältnis zu Rom verschieden (Grundsatz: viviäs stiiuxsia!). Teils Bundesgenossenschaft, teils volles römischesBürgerrecht (mit den politischen Rechten: Stimmrecht und Amtsrechtin Rom, inra xublioa: ins sukkragii und ins üonorum), teils Halb-bürgerrecht (beschränkt auf persönliche Rechte, wie Handelsrecht, Ehe-recht, inra plivata: ins eonubü und ins oommsron). Zur Aufrecht-erhaltung ihrer Herrschaft legten die Römer auch Kolonien an (Zwing-burgen — Gegensatz zu den griechischen Kolonien!). Diese waren mitRom durch vortreffliche Kunststraßen verbunden; die berühmteste, dieVia ^xpia, führte von Rom nach Brundisium.

Aufgaben: 1. Stelle eine synchronistische Tabelle der wichtigsten Ereignisseder römischen und griechischen Geschichte bis gegen 300 auf.

2. Bestimme die Weltlage a) um 500, d) um 260!