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Der vollkommene teutsche Soldat, welcher die gantze Kriegs-Wissenschafft, insonderheit was bey der Infanterie vorkommt, ordentlich und deutlich vorträgt, und in sechs besondern Theilen die einem Soldaten nöthige Vorbereitungs-Wissenschafften, Künste und Exercitia, die Chargen und Verrichtungen aller Kriegs-Bedienten, von dem Mousquetier an bis auf den General; ... nebst einem Anhange von gelehrten Soldaten, Adel und Ritter-Stande, von Duellen, Turnier- und Ritter-Spielen, auch Ritter-Orden ec... / von Hannsz Friedrich von Fleming
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6
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6 Des ersten Theils erstes Lapitel

Krieges Metier angeftsscht, sich m denKriege so wohl gehalten, daß sie nach undnach zu hohem Chargen avaneiret.

§.17. Die Feder hat ebenfalls nicht we-nigerFrauenzimmer berühmt gemacht,alsder Degen, und haben es einige so weit ge-bracht, daß sie auch des OoÄor-Huteswürdig geschähet worden. Sie habenvortrefliche Schrifften ausgearbeitet, mitgelehrten Leuten sich in Streit-Schriff-ten eingelassen, und in keinen Stücke derGelehrsamkeit den Männern etwas nach-gegeben, wie den Herrn Gelehrten besserdekant ist als mir. Eine jede Nation vondenen,die man unter die cuicivirten rechnenkannst vermögend,einig gelehrtes Frauen-zimmer auszuweisen,und ist sonderlich un-ser Teutschland darinnen so fruchtbar, daßsolches gewiß mit andern Ländern dißfallsbillig um den Vorzug streiten kan; Ob esaber überhaupt rathsam sey, daß dasFrauenzimmer die Wissenschafften exco-lire,und ob es nicht besser sey, daß diesel-ben mchr zur Gottesfurcht, zu Ausübungder Pflichten, die sie GOtt,sich selbst undihren Nächsten schuldig sind, angehaltenwerden,und insonderheit zur Wirthschafftund Häußlichkeit,ist eine andere Frage, dieich hier eben nicht entscheiden will.

§. 18. Gleichwie der grosse GOtt über-haupt bey Regierung der Welt seine gnä-digeVorsorge bezeuget, also kan man sol-che gewiß auch daraus erkennen, daß er anallen Orten so viel Töchterlein läst geboh-ren werden, als vor die Söhnlein, die sichzu ihrer Zeit verloben möchten, nöthig ist.Weil auch der Krieg fast alle Jahre einengrossen Theil der Manns-Personen weg-nimt, die bald in dieser Provintz, bald wie-derum in einer andern durch Stahl undBley attfgerieben werden, so wird manauch wahrnehmen, daß mehrentheils anallen Orten mehr Söhnlein als Töchter-lein gebohren werden. Es hat auch derallweise GOtt den Termin unsers Lebensund unsrer Geburth mit den Termin desTodes an allen Orten so genau abgemes-sen, daß allenthalben vor Alte und JungePlatz, Nahrung und Arbeit genung vor-handen, und dürffte kein eintziger MenschNoth leiden, wenn die Menschen selbst ih-re Sachen vernünfftiger anstellten, undandere mehr Christliche Liebe gegen ihrenNächsten, wie es die göttliche inremion er-fordert,bezeugten.

§. 19. Den moralischen Umständen nachwerden die Menschen eingetheilt inRegen-

ten und Unterthanen, oder in HerfttzendeundGehorchende. DafernedieMenschen,ich will nicht sagen, von dem Geiste GOt-tes, sondern nur von der Leitung der ge-sunden Vernunfft sich regieren liessen, sowürde man dieObrigkellen entbehren kön-nen, denn es würde ein jedweder dasjenigefreywillig thun, was sein eigen Bestes er-fordert, und auch die Glückseligkeit seinesNächsten anfalle Weise zu befördern su-chen, es würde niemand zu bestrafen seyn,denn kein Mensch würde etwas Unrechtsbegehn, ein jeder würde von selbst und un-gezwungen dasjenige erlegen, was dieWohlfahrt der gantzen Gemeinde erfor-dern würde. Es wurde bey einen solchenWesen lauter Friede, Glück und Heyl re-gieren, und was man Unglück nennt, ent-weder verbannet, oder doch so erleichtetseyn, daß man dasselbe fast gantzund garnicht empfinden würde. Nachdem aberdas Lichten undTrachten des menschlichen .Hertzens von Jugend an böse ist, so mußman nach der jetzigen Beschaffenheit derMenschen bekennen, daß die Obrigkeitenunentbehrliche Werckzeugesind, dadurchdie Glückseligkeit des gemeinen Wesensbefördert und erhalten wird, ja es würdefast kein Mensch einen eintzigen Tag ohnedem obrigkeitlichen Schutz in seinen Häu-sern sicher seyn. Sie müssen den unbän-digen Menschen unter harter BedrohMder Strafen dasjenige anbefehlen,wozu Eihre eigne natürliche Pflicht antreibt, uMdasjenige verbiethen, was sie ohnedem un-terlassen sollen, weil sie selbst nicht erken-nen, was zu ihren Frieden dienet.müssen die Verbrecher, wenn sie auch Whärteste Bedrohungen nicht abschreckt, be-strafen lassen, damit solche, wenn die Be-schaffenheiten ihres Verbrechens, nicht ei-ne Lebens-Strafe erfordert, entweder ge-bessert, oder doch andere von ihren bösenUnternehmen zurücke gehalten werdeASie müssen die Tugend belohnen, indEdie wenigsten die Lugenden um ihr sMwillen lieben und ausüben. Sie mEdas Vaterland,so wohl wieder die Heim-chen Nachstellungen der einheimiEFeinde, als auch wieder auswärtiger Gswalt beftl)ützen,und in allen Stücken ^Glückseligkeit des gesamten gemein^

solle. ^

§. 20. Die Unterthanen werden »Meiner gewöhnlichen, obwohl nicht allzu ^eurarm Eintheilung,insgemein eingethe^

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