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Des dritten Theils zwölfftes Lapitel
demLager,oder einer belagertenStadt,ohne sonderbahren conscns seines Hauptm<um$ oder Obrigkeit, laufft, es sey derFütterung,oder einer andern Ursache hal-ber, der soll gehenckt werden. In derFouragierer-Ordnung,wie solche von demHerrn General-LiemenantMarggrafs zuBaden Hochsinstlicher Durchlauchtigkeitdero am Rhein commanditteit Kayserli-chen Mrmee vorgeschrieben, ist folgendesmit versehen: EshatderOfficierer,sodie Fouragirer bedecken soll,nachdem er sichbefohlnermassen, der Nothdurfft nach po-stiret, einige von bey sich habenden Officie-rern, wann es anders die Distanz nndZeitzuläst,zu dem selbigen Tag über auf Kom-mando stehenden Feld-Marsthall Lieute-nant zurück zuschicken, und wie,auch wo erstehe,zu berichten. DieAusführung aberder Fouragirer soll folgender Gestalt ge-schehen :
§. io. Nemlich von einem jeden Regi-ment zu Fuß und zu Pferde, haben dieHerrn Obristen-Wachtmeister,und in de-ren Abwesenheit die altiften Capitals,dann von dem General-Stab, der Wa-gen meisterLieutenant,und bey der Artille-rie der Ober-Officier, und ein Wagen-meister ein jeder seine Fouragirer biß andem beftimmtenSammel-Platz dem com-maudirenden Officier derer Fouragirer zuliefern, und damit alles der Ordnung ge-schehe. So soll 3) von einem jeden Re-giment zu Pferde ein Rittmeister, zweyCornette, dann von einer jeder Compa-gnie ein Corporal und von! gantzen Regi-ment zwey Gemeine mit gehen, und übergesummte solche Lommandirte bey jedenFlügel der älteste Rittmeister das c 0 m-mando fuhren; Gleich von der Infanterie,von einer jeden Lrigade ein Hauptmann,(davon auch derAeltere, wie bey der Ca-vallerie geschiehet, auf einen jeden Flügelcommandiren soll) und dann von jedenRegiment ein Fahndrich zum Fomagier-Ritt beordert werden. Beydem Gene-ral-Stab soll sich derWagenmeisterLieu-tenant, dem an die Hand zu gehen einWachtmeister, ein Corporal und 20. Ge-meine zu gegeben werden, und dann beyder Artillerie ein Ober-Officier, nebst ei-nem Wagenmeister einfinden, die alle aufdie Fouragirer fleißig Acht haben.
8. II. Daß das Fouraziren in denenfeindlichen Landen am bequemsten undzulaßigsten, ist wohl ausser allen Zweifel,dem alles,wodurch man sich von desZein-
des Gütern Nutzen schaffen, und seinesFeind hingegen Schaden zufügen kan, ißerlaubt,dafern die Fouragirer nur sattMbedeckt sind, und nicht mit blutigen äWfen wieder nach Hause geschickt werden.Es fragt sich aber: ob man auch in den»Lande seiner Ailürten und BnndsgenojMfouragiren dürft? Die taglicheErfahrunsbewahret solches, und da man nebst MnAilyrten sich dem Feind wiedersetzen, un°die gemeinschafftliche Gefahr abwendenwill, so ist auch alles erlaubet, wodurivman diesen Endzweck zu erreichen gedeihcket. Wann es nicht zu ändern,dieses auch nicht anders, als mit GenehckHaltung,oder doch geheimen Einwilligungderer Ailürten geschehen. Die Strick»UNd Gegenden der neutralen kuillanceckmuß man so viel, als es sich thun laßenwill, verschonen; Wollen aber diestände nicht anders,so muß das Gesetz, unvermeidlichen Nothwendigkeit E! hierinnen,wie bey andern dergleichen M! len mehr,eine Entschuldigung geben. .
! §. 12. Esgedencket Loeclerin Lcllol«
i lirar.Llalf.28. lludr. VonFurtragireN UNi Lonvoysrn. Das FucrragireN ist NUck.j wendig und gefährlich; nothwendig/^die Pferde davon müssen unterhckst; werden; gefährlich, weil man aufswWi- sie in der Wochen zweymahl auf die Äj terung hinaus muß. Wann dettwUj viel daran gelegen, und grosse Gefahr wi bey', insonderheit wenn man in Feines
! Landen,in einem Lager, nichtlveit von
, Feindes Festungen , Luamifon, und! schen denenselbendie Fütterung einhcck»z muß, erfordert die Nothdurfft, daß n»»[eine starcke und genungsame Conv0 L^nen Fouragirern zur Begleitung w
H. IZ. Die Fourags wird ordentlich^
Weise gehöhlt von denen Wiesen, Hut" fgen,und andern dergleichen OerterN"dem Lande, wo solch Futter angetronwird,und also sind die Scheunen yU
und andere dergleichen Oerter, die vschloffen sind, in Städten und Dürst»nach dem Inhalt der Fouragier-O^ygen und derer Krieges- Artic “L r jw0Denn wenn dieses denen Soldattn^^stehen solle, so würden sie »deren swjrund Einwohner allzu sehr plagen unv'lelllren. Jedoch verursacht auchgende und unvermeidliche NM *7 l(J i&len eine Ausnahme von dieserdie Beschaffenheit der Oerter, uero^y