ko ^chtbefteyt, die auch fonsten xrivi-
tion^stten, und sich dergleichen kr-üs-diei^ Abrechen könten. Denn beytenL außerordentlichen Vorfallenhei-«uck'? ^ niemand frey schätzen, er seynen l> n wolle. Bey einer allgemein^Mh, muß ein jedweder mit leyden,Besorgung der allgemein Wohl-lnuß ein jeder zu Abwendung dertei ?m Gefahr etwas mit contribui-
M^äre denn, daß einige Häuser oderbesondern tietzeüen mit Lalve->belegetwären.
UtiS^it der Schwedischen, Dänischenkvu!g». ^lich in der Brandenburgischen^lino^Drdnung, die den 6. Augusti,&i.(2w? 0 - pubücirt worden, liefet manÖstlich überall und an allen Or-felha Merlichauchan demjenigen, wo-Biccecr7 ra s*W wird, nicht der geringsteheg, '^^lblenrien noch verordre vorge-als^ Plackerey verhütet, und nichtsfisteox tz^chwendige Fourage für die Sub-^ÄrtI Cavallerie * und was fonsten anNo^^n m Felde sich finden wird,ge-alles St ^rden; und in §. 2. wird hiermitoder verbothen, in die Kirchen^ohL^-Häuser zu gehen, an dieHe tu £^Hset sich zu vergreifen, oder sol-zll bet)I^U'en,noch in dieselbe hinein sich'irehy. ^'ks sey denn durch exprelle Or.fvbk^wkm commandirenderr Officirern,ist, sifs. l,^onvoy, die bey dem kouragiren-er fort Änd.en wird. Noch viel weni-lemand gelüsten lassen, je-vdey »Mr Einwohner, wes StandesÜvch chA^echt ^ sey, übel zu rracllren,BiehAe Pferde, Kühe, oder ander?A/vNunehmen, solches zu beschädi-
Von der Stell-und Zug-O rdnung einer Kompagnie
8^öere Umstände bringen mrc sich,
Nen MdißweÜen auch hiermnen aus de-^chrancken tritt,und die verschloßnendewv müssen ebenfalls manchmahl bey•»^agimt herhalten.qJ'Jf Bon dieser Nothwendigkeit sindfcrX Eigenthums-Herrn und Besitzerivich Uker, von dene diekourage gehoylt
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^".'vver todt 'zuschießen, allesL^ung unausbleiblicher^ Lebens ^Bc .;^ sollen die commsliäuendm OP
von dergleichen und andern ^
gleichfalls rexontädel seyn
J indem Notificatioti-©d)Wben
ßtm MaeistM-^-** ^ ^
«iHaupt-Quartier Es-;a ten: Daß sich niemand solle
gelüsten lassen , das geringste an Vieh, an
Mobiiim, Eisenwerck, Bley, dergleichenin denen Häusern zu nehmen , <L porro:Dem Magistrat solches hiemituocikcrren,und dabey vergönnen wollen.?, alle und je-de Wagen, so denen Marqueteiidern derArmee zukommen, visidttn, und das dar-aufangetroffeneGetraide, Mobilien undVieh, denenselben abnehmen, auch son-sten von andern Wagen ihre Armee aufwelchen dergleichen verbothen KornMo-biiim oder Vieh verhanden, selbiges weg-nehmen und con6lciren lassen.
§. 16. Je schädlicher das kourRgiren demLandmann ist, je mehr Ordre muß vondenen,die dazu commandirt sind, beobach-tet werden, und je mehr ist die Freyheitderer kouraZirec einzuschräncken,daßsienicht weiter gehen,als nöthig ist, oder alssie Vergünstigung dazuhaben, und dieje-nige, die sich also unterstehen, aus ihrenSchrancken zu treten , werden offters anLeib und Leben, oder doch sonst auf dasallerscharfeste und härteste bestrafft , wieaus denen Krieges-Arriculn, denen Fou-l-agier- Ordnungen, und denen Miütair*Schrifften zu ersehen.
Von der
Stell- und Zug-Ord-
rrung einer
r.
Ey Nangirung einer __
muß man derselben Stärkte inReyhen und Gliedern, die dabei-stehenden Ober-und Unter-Officiers undTambours, und die Bewegung- die eineCompagnie zu machen hat, in Betrach-tungziehen. Sie erfordert in Anfehmgdes karaäirens, Lxercirens, ^larchirensund Obargirens eine unterschiedene Stel-lung. Eine Compagnie zur Parade theiletman also ein,daß t>ie Distanzen der Miederund Reyhen zufördttst gebührendgenom-men werden. Der Raum eines jeden^ousguetirers erfordert einen Schritt,ingleichen einen zwischen ihn und feinemNebenmann,und zwisthen den der vor ihn,und den,der hinter ihm stehet, und also zu-sammen 4.Schritt. Diese Distancen kön-nen nicht'so gar aeeum mit Schritten
übgemeft