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Des dritten Theils neun und zwantzigstesLapitel
daß sie ihn mögen gefangen nehmen, ver-wunden, und in einen solchen Zustand se-tzen, daß er nicht weiter bey dem Treffenoperiitlt könne.
§.20, Wenn es möglich, müssen dieCorpora und Linien in einer solchen Di-stanz von einander stehen, damit alle ge-!nungsamen Raum haben mögen, sich zu lbewegen, diejenigen zu loucemren, welche!die ersten schlagen, und zu verhindern,!wenn die erste Linien in Unordnung gera- ?then,daß solche die gantzeDiipollcion des!Krieges-Heeres nicht unterbrechen. Wer-;
chen einige Bataillons,Esquadrons, daß !
auch ein gantzer Flügel zurück weichet,und'sich trennet, muß das übrige Theil seinegröste Macht und Gewalt anlegen, denVicioeieulen Feind durch tapfern Wieder-stand in seinen Vorhaben aufzuhalten.
§.2I. Das Corps äe Uelerve, deren beygrossen Armeen auch zugleich viele seynkönnen, muß aus erlesenen Soldaten underfahrnen tapfern Officiern bestehen, undgiebt solches einen unordentlichen Krie-ges-Heere bisweilen die letzte Hülfe, undrichtet hingegen wieder auf die Hoffnungderer Seinrgen,welche schon verlohren ge-schienen. Weil nun dergleichen Bell-r-ven die letzte Hülfe und Hofnung einerArmee sind, fo kan man dieVoluntaü'8 undrekOrmirtenOfficiersam besten hiezu ge-brauchen.
§. 22. Währenden Commsndo muß einGeneral Sorge tragen, damit die Wun-den derer Officier von grossen Beriten beyZeiten verbunden werden. Dre Feld-ArtiUerie, so zwischen dem erstell Treffenbey gewissen Regimentern hin unt> wie-der vertheilet stehen kan, muß bey demgantzen HDuf der Bataille fleißig verwah-ret werden, und ist höchstnöthig,keine Ge-legenheit zu verlieren, sich derselben mitNutzen zu bedienen. Dringet der Feindaufdie Stücke zu, und will solche gern ver-nageln, oder gar wegnehmen, so müssendiejenigen,so die Wache dabey haben, undes ihnen an der Zeit nicht fehlet, einigeT renchemens um sie machen, solche um soviel besser wieder des Feindes Anlauf zujouteniren.
§..2Z. Ist ein Flügel geschlagen wor-den, oer andere aber glücklicher »Muß die-ser seine Victorie f 0 viel Möglich perfcctio-»iren, inzwischen aber auch sehen, wie
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dem andern wieder zu helfen, es W «durch das Mittel der nctctve,denen Trouppen des siegenden FlUgu
oder von dem Corps de Bataille, x
lich von denen Troupven in andern ~fen, denn bey diesen Begebenheitenauch die allergeringste Bewegung die ^chen gleichsam in einem Augenblick wnem veränderten Zustand setzen.
§.24. Kan ein General nach EesÄfenheit derer Umstände urtheilen, dE fovictorie auf seine Seite fallen wßu , }Jmuß er sich alsdenn besser als jemE^Acht nehmen, damit er seine HoNckjnicht wieder verlieren möge, snrtt^solches seinem Unverstände undsichtigkeit würde zugeschrieben $Er muß also seine Macht undverdoppeln, an allen Orten mögll^Fleiß anwenden, verbiethen unddern Beute zu inachen, völlig dentrennen, aus einander bringen, 11)%;,Mittel benehmen sich wieder zugen, in diö Flucht jagen, und vonUNd Camp de Bataille WegfthlageN»muß also einige Cavallerie comw-EMUM den flüchtigen Feind zu Verfölgen^chen, wo möglich, an einen kack fürp' ^gen, und mehr suchen zu zerstreuen^,gar zu weit nachzusetzen, weil solw^^,weilen gar gefährlich ist. Kan einer jtthindern, daß die feindlichen TreuE^tdrey und mehr Tagen sich nichtversammlen können, so ist diesenicht allein geschlagen, sondern auMlich ruinlrt, weil sich ein jeder retirtf"zu Hause zu finden sucht.
§. 25. Ist man in einen Treffenund gar unglücklich, daß man fLwHaupt geschlagen, und auch keine 7^genheit hat, sich zu reteriren, und s' ^zu ziehen, so muß man sich mit deE^BArmee an dem Feind ergeben; ^pitH'wird nach gewissen Puncten eine'-^ ßlation errichtet, und solche, so gut u« / gckerhalten kan, geschlossen. Mandarinnen aus, daß der Chef, dre^ ^ y<yund alle Ober-Officiers, wie uuw ^ yieluntair8 ihr völliges Gewehr, wiesämtlichen Unter- Officiers u»one ihre Bagage, sammt denen JJJ'yliehen Documente« und Schrlfste, ,Feld-Casten u. was dazu geiMt^u ^stet,unviütiret u. ungeplündert xen