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Der vollkommene teutsche Soldat, welcher die gantze Kriegs-Wissenschafft, insonderheit was bey der Infanterie vorkommt, ordentlich und deutlich vorträgt, und in sechs besondern Theilen die einem Soldaten nöthige Vorbereitungs-Wissenschafften, Künste und Exercitia, die Chargen und Verrichtungen aller Kriegs-Bedienten, von dem Mousquetier an bis auf den General; ... nebst einem Anhange von gelehrten Soldaten, Adel und Ritter-Stande, von Duellen, Turnier- und Ritter-Spielen, auch Ritter-Orden ec... / von Hannsz Friedrich von Fleming
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610
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Des sechsten Theils

wie denn aller Unrath von Menschen undVieh in einer besondereGrube ausgethan,und ausserhalb des Campemenc verschar-ret wird. Das gantze Lager wird wegenftindlicher Gefahr mit ketrenckement8umgeben, eine Brust von Fasching undErde,nebst einen Graben aufAngeben derInzenleurs aufgeworfen und mit keäou-ten und ausgeätzten Fianguen zu bessererDefension versehen.

Das neundte Lapitel.

Von denen

Brandschatzungen.

lJe Brandschatzungen werden vondemjenigen, so den Feind im Lan-de haben,an den Feind zu dem En-de ausgezahlt, damit durch Erlegung dervon Fernde ihnen abgeforderten Summe,ihre Häuser und Habe mit dem Feuer undder gantzlichen Verheerung verschonetwerden.. Es ist zwar an dem, daß einFeind auch mit Gewalt von denen,über dieerHerr geworden, oder noch Herr werdenkan, dasjenige, was ihn gefällt, wegneh-men kan. Nachdem aber dieses Verfah-ren gar barbarisch ist, und man so lange»als aelindere Wege noch vorhanden sind,zu den schärfer» nicht schreiten muß, soist es vernünfftiger, daß man sich mit denÜberwundenen durch einen Accord ver-gleicht, wie viel sie zu Vermeidung einesgäntzlichen Ruins geben sollen, oder viel-mehr geben können.

Z. 2. Es wollen zwar einige dergleichengetroffene Vortrage den natürlichenRechten nach vor unkräfftig halten, undmeynen, die Unterthanen waren nicht ver-bunden, dem Feinde dasjenige zu leisten,was sie ihnen versprochen, weil sie ei-nen solchen Accord nicht freywillig, son-dern mit Angst und Noth und aus Furchtgeschlossen hatten; Es ist aber wohl siche-rer,wenn man behauptet, daß solche con-vendones, die in Ansehung der Brand-schatzung mit den Feinden aufgerichtet,auch den natürlichen Rechten nach ver-bindlich sind. Es ist zwar freywillig andem, daß die Unterthanennicht aus freyerWiltkühre, die Brandschatzungen bezah-t\h denn wenn es auf ihren eigenen Wil-

neundtes Lapitel^_

len beruhete,so wären sie lieber dalE^schonet, und behielten das Geld im^ htel, inzwischen ist doch hierbei) eme L ;des Willens nicht gantz ausgesw!^denn sie wolten lieber eine solche SuwGeld bezahlen, als ihre Häuser vertt inen lassen. Zudem so würden sie ^durch dergleichen Verweigerung ^Nichthaltung den Weg zu einer)Unglücke bähnen. Gesetzt daß der M ^eine Schlappe bekommen^ und gmory ^worden, sich zu receriren; DasKrrege ist gar zu ungewiß, es kan stMlings wenden; Gölte er hernaaM'' ^herkommen, so würde er mchrMlnHäuser derjenigen, die ihn die Branos^.tzung nicht' bezahlen wollen, mrt »

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verheeren, sondern ihnen vollendsles,was sie hätten,mit Gewalt abrief

und des Kindes in Mutttrleibe nIf ^.Lpschonen. Über dieses wird auch durw soTheil, die Stadt,oder die GemerrM,den in Ansehung der BrandschatzUW s,troffenen Vergleich nicht halten

wältig geschadet: Der Feind wurvk^

durch nur mehr erbittert werden,^weil er glauben würde,sie würde evem

es wegen der Brandschgtzung ausgleiche solte ankommen lassen.

. §. 3 . Die Herrn Gelehrten, wjAderlich die Lehrer des natürlichendifputiren überhaupt,ob es recht sep-^ser anzuzünden,Städte u. Dörfer zu ^Heeren. Der Feind aber, derZucht undErbarkeit im Kriegeger,stehttm denGedanckenchaßverlaubet seyn, vorl sich etwas zu $den, oder seinen Feind zu schaden,leidigen und zu rmmren. ZedoM^auch vernünjstige Generale un L^pHerrn, daß dierailon de guerrs nlwverstattet, und werden bey

und habe ich auch in diesen Werckeb^ ^wieder angeführt, was in derglerwlen, den Krieges-Articuln und unach, in Obacht zu nehmen. . ^

§. 4- Es können sich Falleman mit guten Fug und ohne ^0$des natürlichen Rechts gegen ctnta st mle und Oerter barbarischer vertatZum Exempel, n) wenn dre P 1J p#

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