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Der vollkommene teutsche Soldat, welcher die gantze Kriegs-Wissenschafft, insonderheit was bey der Infanterie vorkommt, ordentlich und deutlich vorträgt, und in sechs besondern Theilen die einem Soldaten nöthige Vorbereitungs-Wissenschafften, Künste und Exercitia, die Chargen und Verrichtungen aller Kriegs-Bedienten, von dem Mousquetier an bis auf den General; ... nebst einem Anhange von gelehrten Soldaten, Adel und Ritter-Stande, von Duellen, Turnier- und Ritter-Spielen, auch Ritter-Orden ec... / von Hannsz Friedrich von Fleming
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Von dem Lager einer Armee vor einer Festung rc.

<>, Khnen. Ist nun eine Compagnie.'^annschaffr stärcker, so wird derselben"l der Brette aber nichts in der LangeMeben,und also dreyReihenstaraqüsn,zwey eomEllien-Gäffen formirt,^bey^,.i. zusehen.

1 J.* 4 - Will man ein Regiment Infanteries^n, so muß man erstlich wissen, wie

sei ^lN iedes Regiment an Compagnien

ül/.^Eiches hernach in zwey, auch indreyTheile pfleget eingetheilt un) Ba-L ° n genennt zu werden. Zwichen^ "^^3ilwn8 wird allezeit einLpariun vonL?' biß io. Ruthen, oder 20.40. bu 50.se !r tte gelassen, nachdem man eine jros-rj,.^ 0 Ntevon derArmee in Lataille prafen-will, welches Intervallnm eine Rgi-Z^^Gasse genennt wird. Hat nur ein'jBUJient8.Compagnicn,fo kommen drerÄ^ ner Bataillon - Siehe Num. 2. lZe-gii ? e aber das Regiment in ?.Conpa-jJf'sjPUcfictmsttt 5. Compagnien zl'.ei-bdm ^ wer zur andern Bataillon zu legn,gnjTOeompagnien beysammen bleibn,dx/^eiftauchzu mercken,daß dieZeter6o«o ^k^men nicht dürfen aneinanertza ^n, sondern es bleibet ein kleinerRamzwischen von 4. Schuhen odev2.geKtten, welches das Brand-Gaßenwird.

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§. 6. Um ein Regiment Cavailerie zulogirenmußman obferviren, wiestarckesan Compagnien sey, damit man die Ein-theilungen zu machen wisse. Ist ein Re-giment zu Pferde 6. Compagnien starck,so lwird ein solch Regiment nicht in 2.Theile, wie bey der Infanterie, sondern inz. Theile getheilet, welches Ffqnadron8 ge-nent werden, wobey sich denn 2. Regi-MeNts-GasseN oderlntervalla piLlentiren,wie 1^0. iv. weiset.

§. 7. Dieses wäre die ordentliche Aus-und Eintheilung der Regimenter, so wohlV 0 N Infanterie, als Cavailerie, welche beyBelagerungen,wo man sich in möglichsterEnge behelffen muß,inObacht zu nehmen.Marschieret nun eine Armee,und man hatsich keines Feindes zu befahren, der in derNahe seyn möchte, so kan man solche weit-laufftiger oder geraumer logiren und for-mten. Soll aber eine Armee beysam-men stehen bleiben, müssen Circumvaiia-tions oder Trenchements - Linien 20. bißZv. Ruthen in Distanz herum geführt wer-den, welcher Raumzum^llarm-Platz die-net, die Armee allda, wenn sie aus ihrenLager rückt,in Bataiiie zu stellen.

§.8. Die Regimenter Infanterie müssenallezeit in ihrer krönte nach dem Trenche-mentzu steheykommen, hinter diesen, wieauch auf den Flügeln, die Cavailerie, undnach diesem als in medio derCeneralilst-Mtl8,auf deffenSeitezur rechten u. linckenseine Cnarde stehet; Es werden auch zweyPlätze vor dre andern Generals-Persoh->nen, und vor dieVolnmair8 und Gesandtengelassen, neben diesen bleiben die Märckteauf beyden Seiten, so wohl zum Gericht,als zum Handeln und Verkauffen. Vordes Generalissimi Zelt ist der Memblec-Platz, allwo die Generals, Obristen undandere Offieiers zusammen kommen, hin-ter der.OeneralitLestehet die Artillerie mitihrer Zubehör.

5. Eitle Compagnie Cavailerie zuloj-geschiehet nach eben der Methode,^hth* solche Compagnie in ihrer LäneRuthen,oder rzo.biß i6o.Schrit,

^leiben ig.Ruthen oder so.Schrtt.

^ei.^wige vor die Hütten und Zelter de^ auch in zwey Reyhen bestehen

^.WNen der Lieutenant, Cornet WttitkrAweister, Fourir,Corporals und ReutoSf^Ngethkilet werden. An derHütt,

Breite in der Compagnie-Gassi>v ^ 5 Ul Spatnim von 5, Schuh , hernachl^chuh vor des Pferdes Stand, undSchuh zur Compagme-rek Massen, eben so viel wrrd auch aufSeite an Eintheilung gelassen,

^utfyS: also eine Compagnie zu Pferde 7. eine

, eder 35. Schritt in der Breite, Esquadrons, ingleichen 24. Canonen auf-t>. geschlagen werden und zusammen kom-

men, so pfleget man solche gerne-in Form«eines karalleiogrammieinznschliessen, wieN0.5. weiset. Ist aber der Ort, oder dasLager auf einer Seite mit Gehöltz umge-ben, und ein Dorff oder Flecken dabey, somuß ebenfalls ein Trenchement oder La-Gggg ger

§.9. Soll etwan ein Feld-Lager vorArmee von 22.: Bataillons, und 24.

Authen, oder 9v..Schritte in derwe übrigen 14. Ruthen oder 70.der Länge, werden dem Ritt-H W fein Zelt, Bagage-Platz, Waa-- und Zug - Pferde, Trost,^khe fassen, und Vivandiers gelassen.