Cia üa bey diesen Actu bestehen mehren-I theils darinnen: Wenn ein Heermei-! Her Todes verblichen, wird es von demOspituw Sr. Churfürst!. Durchlauch-tigkeit noriücirer, und darneben dieNothwendigkeit einer neuen Wahl, undhiezu gehörigen Capitals angezeiget, auchentweder bald darauf, oder wie es dieZeiten sonst geben, toon dem seniore, undder Ordens-Regierung ein capimK-Tagausgeschrieben, und solches Sr. Chur-fürstlichen Durchlauchtigkeit notiert,auch dieselben gebethen, den Herkommengemäß, derer Räthe mit einen Creditiv, Iund einer gewisien instruction zu senden, |und durch dieselben die gewöhnliche Noim- jnation etzlicher Persohnen verrichten zu!lassen, aus welchen ein Haupt und Mei- jfhr$ueügiren. Wann nun die Chur-,fürstlichen Gesandten m rermino ange-!langet, ihr Lrediriv übergeben, und alles,was etwan wegen der curialim vorfallenmöchte, abgethan, so gehen die sämmtlichanwesenden Lommendatore8 in der Ge-sandten oder ein ander bequemesZimmer,da denn die Gesandten zur Propoötionschreiten, und bald Anfangs von denenCommendatorM begehren, den ante ele-Äioiiem gewöhnlichenEyd abzuschweren,zu welchen, wenn sich die commendstoreserbothen, so wird ihnen das Mament voneinem der Gesandten vorgelesen, dessenJnnhalt vornemlich darinnen bestehet,daß sie nach alten Gebrauch des Ordens,wie es auf dlomiristion Sr. Churfürstli-! chen Durchlauchtigkeit zu Brandenburg' vor Alters gehalten worden, einen solchenMeister wehten wollender Seiner Herr-schaft und den Ritterlichen Orden getreusey, und denselben wohl fürstehen, auchden erwehlten Heermeister getreu seynwolten. Wann solches geschehen, fahren■ die Gesandten in ihrer Propoütion fort,nominiren zum wenigsten zwey, denn alle- jzeit einer ex gremio Capituli seyn muß,Und recommandirktldie NominirtCtt aufsbeste. Nach geschlossener Proportion wirdvon dem Ordens - 8emore geantwortet,und nächst geschehener Dancksagung ge-bethen, ein wenig abzuwarten, mit demErbiethen, daß die Capitulares noch den-selben oder folgenden Tag in GOTTesLahmen an gewöhlichen Orte nach vor-! ^gegangenen GOttesdienst zur Wahli Areiten, und wann solche geschehen, denChurfürstlichen Herrn Abgesandten, wen
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sie erwehlct, der Gebühr nach eieffamund anzeigen wollen. Selbigen dann, o-der folgenden Tages gehet man in gebüh-render Oednung nachher Kirche,die capi-tufares in ihren Ordens-ttadjc> da dennpollinvocarionem8pirltU8 8. und Vkrrich-tetenPredigtdieLapimlare8 in fcasConcla-ve gehen,worunter auch der ist,der etwanex gremio Capituli mit nomim'rt worden,welcher auch nicht weniger,als andere,seinVomm hat, und wird das Enclave hinterihnen zu gesihlossen, und den Pvangellüen,der vor der Thür muß stehen bleiben, derSchlüssel überreichet. Wann nun dieCapitulares der Wahl halber einig , wer-den Cantzler und Räthe in dasOmciavogefordert, und ihnen mit gegeben, die Ge-sandten zu ersuchen, in das Condave zukommen, da ihnen solte angezeiget wer-den. Welches wann es geschehen, unddenGesandten derNeu-erwehlte, oder da-fern er nicht ex gremjo capituli ist, poßu-Urte Heermeister angezeugetsso gehet mauin voriger Ordnung aus der KirchemHiernächst werden die ChurfürstlichenGesandten ersuchet, die Wahl SeinerChurfürftlichen Durchlauchtigkeit zu hin-terbringen, und es dahin zurichten, daßdie gewöhnlichen keveMierr von SeinerChurfürstlichen Durchlauchtigkeit unddem Heermeister ehist vollzogen, undausgeantwortet werden möchten; End<lich wird auch die LleLon abgefast, unddurch einen von Adel den Neu-erwehlteuoder pollulirten Heermeister zugeschickt,und derselbe durch ein Schreiben von den8e»iore und Oommendatoren ersucht, sichehistens zur Invettirur einzustellen, wobeydenn ein gewisser Tag nach Gelegenheitbestimmt, den Gesandten mündlich, undSeiner Churfürstlichen Durchlauchtig-keit schriffrlich notilldrt, und derselbenunterthanigst anheim gestellet wird , ge-gen solche Zeit dero Abgesandten, wie-derum zur Sonnenburg zuhaben, undprcstanda prsstiren zu lassen.
§, 2 Z. Der Heermeister istdas Halwt,oder, wie es die alte^rularuren mit sichgebracht,Gemein-Gebietiger des Ordensin der Marck und benachbarten Landen,hat alle die kommenden des Ordens die-ser Lander unter sich , welches sonstbey wenig andern Baleyen des Or-dens zu finden. Hat auch MachtCapitul zu halten, er exercier in denOr-
Ceeker dens-
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tun Aitterlichm Ivhanniter-Drdett.