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Der vollkommene teutsche Soldat, welcher die gantze Kriegs-Wissenschafft, insonderheit was bey der Infanterie vorkommt, ordentlich und deutlich vorträgt, und in sechs besondern Theilen die einem Soldaten nöthige Vorbereitungs-Wissenschafften, Künste und Exercitia, die Chargen und Verrichtungen aller Kriegs-Bedienten, von dem Mousquetier an bis auf den General; ... nebst einem Anhange von gelehrten Soldaten, Adel und Ritter-Stande, von Duellen, Turnier- und Ritter-Spielen, auch Ritter-Orden ec... / von Hannsz Friedrich von Fleming
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Von denen Heer-Schildern und Schild-Lehn.

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Es wollen die geistlichen Fürsten nur al-lein dem Ryche wegen ihrer FürstlichenLehen unterworffenjeyn, dann wegen ih-rer Person und in geistlichen Sachen mußMan sie vor dem Pabft verklagen,oder vorlhren Ertz-Bischöffen, dieweil sie ihre Suf-fr agandi sind. Sie sind also so wohl demPabssalsdem Kayser verpflichtet.

§ i2. Es führen die geistlichen Fürstenan statt der Helmen aus ihren Wappenvie Bischöflichen UNd krTlaren-!nlli!el,,unddas Pailium empfangen sie vomPabst,ver-mittelst einer Geld - Lumme.Vor Alterswurden die Bischöffe als Geistliche undBischöffe per dsculüm & annulum vondem Kayser, als Fürsten aber mit denenFahnen wegen ihrer weltlichen Fürsten-tthümer belehnet. Mit dem kaillo wur-den vor Alters nur die Ertz-Bischöffe undkdetropolirani von denen Päbsten mvesli-rer. Heut zu Tage wird es auch etlichenBischöffen gegeben. Ehe sie das Pailiumempfangen,können sie keine Clericos ordi-niren , keine Bischöffe conseciiten, oderKirchen einweyhen, und dürfen sie dasksllmm nur zu gewissen Festtagen tragen.

§.13. Die LayenZürsten haben den drit-ten Heerschild an. Sie werden die Für-sten genennt, weil sie die Fordersten sindam Lehn. Das alte teutsche Lehnrechtsagt: Es ist kein Fahn-Lehn, davon einFürst,mögegeseyn,er empfahe es denn mitseiner eigenen Hand von dem Kayser t em-pfahe ers von einen andern. so ist er derForderste nicht amReich. Er ist zwar einFürst aber kein Reichs-Fürst. Dahin-sagtder Sachsen-Spiegel r Den drittenHket-schild haben die Layen Fürsten an, nachdem sie der Bischöffe Vasallen wordensind; Und das alte Schwäbische Lehnrechtsagt: (Cap. 1.) Von den andern in den drit-ten Heerschild sind hinab gestiegen dieLayen-Fürsten,nachdem sie der BischöffevalsNen worden sind.

§.14. Es sind also Fürsten, welche mitdem Fahnen-Lehn belehnet werden, dassti, welche so viel Edle Lehnsleute untersich haben, die eine gantzeCompagnie,öderein Fähnlein Ritter machen. Denn einelede Compagnie hat ihre eigne FahnenUndHanptmann, und war aufs wenigsteE?o.Mann starck. Die Hertzoge warendw vor dem Heere herzogen, sie hattenwohl w.Graffschafften unter sich. VorAlters waren nur 4. Hertzoge in gantzDeutschland: Als derHertzog in Francken,** hertzog in Schwaben, derHertzog in(Anhang des teutschen Soldaten.)

Bayern und der Hertzog in Sachsen; undderHertzo in Lothringen war der fünfte/gehörte aber nicht eigentlich zuTeutschland,sondern diesesHertzogthum war einStückvon UeZliv t.0kNgfjnenL,uud alle Bischöfe,Grafen und Fürsten, welche unter ihnenfassen, die musten ihren Hof besuchen.

H15. Nachgehends haben entweder dieBischöffe, Fürsten und Freyherr» durchKayserliche Privilegien die chirisdickivli be-kommen, und sich von der Hertzogen undGrafen Bothmäßigkeit frey gemacht,wiesonderlich in Francken undSchwaben undan vielen Bischöffen und Polaren inSach-sen, Bayern und fast überall in Reich zusehen, welche Kayser Onoder Grosse gu-tentheils von der Hertzoge Gewalt exi-mirt, oder die Hertzoge und Grafen ha-ben der Fürsten und Freyherr» Land un-ter sich gebracht.

§.i6. Die Freyherrn gehören nach demalten Schwäbischen Lehn-Rechttn unterdem vrerdten Heerschild. Sie wurdenvor Alters so hoch gehalten, daß man siefast dem Fürsten gleich geachtet, wie ausdem Schwaben-Spiegel zu ersehen. DerNahmeLaron ist ein altes teutsches oder!CeltischesWort/ und bedeutet einen ta-'pfern Mann. In dem Helden-Buchkart.2.ftehet:

Ist euch hier in dem WaldeKein Abendtheur wiederfahrenIhm antwort deß gar baldeDer rleudreiche Baren,tzr forchte sich ehrliche ^Ermuste mit ihr fahren, i«. der vielI Elend und Ungemach, oder, nach der alt-fteutschen Bedeutung, Abendtheuer aus-igestanden.

I §.17-Räch denen alten Oocumemen ist!das Reich in (^uaterniones eingetheiltge-.west. Der Kayser und ein -jeder Fürsthatte seine vier Erbdienst-Manner. DasReich hatte auch seine vierHertzogememenin Schwaben,in Francken den andern, dendritten in Sachsen, und den vierdten inBayern. Ein jeder Hertzog hatte aufswenigste vier Grafen, einen Land-Pftltz-Marg-Burg-Grafen. Einige halten twvor, daß ein Fürst auf das wenigste vierHerrschafften, und ein Freyherr zum we-nigsten vier Schlösser, und ein Edelmannvier Höfe haben müssen. In den altenKayserüchen Lehn-Rechten wird noch fol-gendes Zeichen des Freyherrn Standesangeführt: Hier soll man mercken dreyer-ley freye Leute,welche sie haben: Es hei-Ddd dd 2 ftn