Das achteLapttel,
778
Die Cardinade prangen mit ihren Cardi-nals-Hüten, die Bifchöffe mit ihren Inku-lenund krummen Stäben, die Dom-Her-ren und voüores mit ihren Lireren; Undhierinnen ist man vor Alters viel richtigergegangen. Noch heut zu Lage darfnie-mand einen offenen Helm führen, als die-jenigen, welche von Ihrer KayserlichenMajestät dieses Recht erlangt, bey schwe-rer Strafe. Vor Anno i^zo. soll mannicht leicht eines Edelmanns oder auchFürstens Wappen finden mit offenenHelm, sie waren alle zugefchloffen.
§. 9. Die End Ursache der Schild-Leh-ne iftgewefen, damit man tapfere Leutehaben möchte, die dem Vaterland undge-meinenBesten nützlicheDienfte leisten,da-her werden die tugendhafften befördert, u.die Ubelthäter gestrafft. Es wurde inden alten teutschen Reichs - Sachen derteutsche Adel in sieben Heer - Schildereingetheilet; und ie hoher der Adel,ie grösser und prächtiger war auchder Schild, das Wappen und derStand. Man bedeutet damit denStand undUnterfcheid deshoheniund nie-dern Adels, und Vorzug des einen gegenden andern. So wurde auch darunterdieMannschafftundRitterfchafft verstau-!den,mit welcher ein iederStand demKäy-jstr und dem Reich bey Krieges-Heiten we-gen der Reichs Lehn muste gewärtig seyn.Bey denHeerzügen muste ein iederStandnach den andern mit fcinerMannschafft 0-der Heer-Schild erscheinen, sie abzehlenund beschauen lassen, damit man wissenkonte, ob er nach Gestalt feiner Lehne mitiv vielPferde,als er schuldig war,dieLehn-Dienste leiste; Und der dabey nicht er-schienen, wurde feines Lehns'verlustig.Es wurde ein Unterscheid gemacht irner
cingulum militare&inter clypeum milira-rem. Das cingulum militare ist, WtNN
man einen den Deegen angürtet wehr-hafft macht.
§. 10. Der alte Schwaben-Spiegel re-det von dem Heerschildern folgender Ge-stalt : Der König hebt an den ersten Heer-Scistld,die Pfaffen, Fürsten oder Bischöf-fe,Abteu.Aebtißm, die gefürstetfeyn, denandern, die Layen-Fürsten den dritten, dieFreyherr»,den vierdten,die Mittel-Frey-en, oder die Schöpfen-Bahren-Leute unddie Freyherr» - Mann den fünfften, diej
Drenst Männer den sechsten, die Sempcr-Leute den siebenden, u. von diesen siebende,weiß man nicht,ob erLehen haben mögen-der nicht. Bey den alten Sachsen wurdendie Heerschilde wieder anders ausgetheilt,als nemlich in in nobi!es,id eü Princeps, (2)in liberos,id est Barones (3) in litos,qui luntVafalli, die Lehn - Leute üomo enirn v^lal-lurn denorac apnd Scriptoris Germ. anti-qnos. Unde de Rudolpho Duce Sueviae& Imperatore dicitur: Mox homo fit P^'pae,fumic quo dante Coronam (4)inSer-
vos in die Leibeigene, o. Praun in sei-'ncn adelichen Europa meynet, daß dieadelichen Heer - Schilder nach der heuti-gen Regiermgs - Porme folgender Ge-stalt eingetheilt werden könnten: DerKäyser oder König trüge den ersten, diePfaffen-Fiusien den andern, die Leyen-Fürsten den dritten, die Prälaten, so gan-tze Herrschafften, doch kein Fürstenthumbesaßen den vierdten, die Grafen undFreyherrn den fünften, dieCanomei undDoctores den sechsten, der Leyen- Adel densiebenden.
$. 11. Das alte Teutsche Recht sagt:Der König hebt an den ersten Heer-Schild. Ist nun aber derjenige, den dasRecht des ersten Heer - Schildes gebührt,ein König, so muß ihn auch alle KöniglicheGewalt zu kominen. DieserKönig, odervielmehr der Kayser, theilt hernach dieLehn des Reiches Stückweise unter dieteutschenFürsten,Grafen u.Herrn. Vonder Macht ».den Ansehen des RömischenKäysers, von dessen reservatis und beson-derer Dignitaet und Vorzug handeln diekublicifien. Den andern Heer -Schildhaben diePfaffen-Fürsten, BischöffeundPradaten an. Die Geistlichen gehen denWeltlichen vor, und haben einen in etwashöhernHeer-Schild. Sie sind nicht alleinFürsten,sondern auch geweyhete Bischof'fe, undGeisilichePersohnenmnd haben al-so doppelte Würde. Doch gehen die Ertz*Hertzoge von Oesterreich den Bischöfftnvor.u. ob sie zwahr weltliche Fürsten sind,so sitzen sie doch aufder GeistlichenBanckin dem Fürsten Rath. Es ist kein geringes,daß aus einen gemeinen Edellmann grosseFürsten und Bischöffe werden kömren, diedenen Hertzogen und alten Fürsten vor-gehen: Ja daß die Edelleute und DoN^Herrn selbst,und nicht derKayfer,oder dasReich, solche, geistliche Fürsten machen-