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dielem rühme 6a^öa/. in vinsaLsrgcun.'?«,,, äegli
"Uom. illuit. k. I. list. I. n. iy. iL clella progen. p. 89.
»rr»-a. Kavetta, äonat. icen. Isttsr. cis tcritt. Rergom.
we che alle bejahen, baß er auch eine Zeitlang Inquisitor gewesen,knarrt, soript. O. k. tom. I. p. 246.
. Vrembc», ein fluß im Venetianischen Staat/ welcher invem gedürge Morbegnon / an den Valteliner grentzen entsprin-gt, und oberhalb Trezzo nicht weit von dem städtgen Brem-vatto äi Sotto in die Adda fället.
^Bremen, ein Hertzogthum in dem Niedersächsischen kreise,Mischen der Weser und Elbe, grentzet gegen morgen an dasHertzogthum Lüneburg, gegen abend an die Grafschafften Ol-denburg und Delmenhorst, gegen mittag an die Weser, undggen Mitternacht an Holstein und die Elbe. Ausser den erst-Machten Offen sind darinnen die Essa, Auwe, Zwinge, Orst,>"otel, Lune, Drepta und Wemme. Das land ist an bey-gn festen, wo es an die Elbe und Weser stöst, überaus frucht-, in der mitten aber rauh und sandigt. Die vornehmstenUer darinnen sind Bremen, Stade, Bremervörde, Boxtehude,A>udhausen, Ottersberg und Carlsburg. Ehemals war es einssA'Bißthum, welches von Carolo lVI. an. 788. aufgerichtet,M dem Willchadus oder Willhadus ein Engelländer als er-,»> ischoff vorgestellet worden. Nachdem dieser an. 790.U. .Alexen im Rustringer lande gestorben , folgte ihm seinMlpul Wiüericus; dessen Succellor Hendericus -wurde vomWler Ludovico kio wegen seines Hochmuths abgesetzt, und anAM stelle Ansgarius verordnet. Unter ihm wurde dasMthum Bremen, ungeachtet des Ertz - Bischoffs zu Cöln in-Idvsitlvn, welcher solches als ein Suffraganeat seinem Ertz-slLk ^diciren wollen, mit bewiüigung ides Papsts dem Ertz-A'Nhum Hamburg einverleibet, und dessen geistlicher jurisdi-Dänemarck, Schweden, Norwegen und andere nördliche,, "de unterworffen. Dieser nebst seinem Nachfolger Rembertodem ersten Bischoff Willehado werden die drey Apostel derYachsen genennet. Der vierte Ertz - Bischoff zu Hamburg'wvffebende Bischoff zu Bremen war Hojerus; er starb an. 910.."Mein er dieser Hoheit ein jähr vorgestanden. Von ihm be-das Bremische oKroniLon, daß i ro. jähr nach seinem ab-riem dessen grab eröfnet, und ausser dem Haupt-küssen mit ei-creritz nichts darinnen gefunden worden, daher man ge-Bim*'daß sein cörpergen Himmel gefahren. Der neunte Ertz-mMss war Unni, welcher an. 914 . nachdem er das Wortalllvs^ ungläubigen zu predigen nach Schweden gereiset,Kaue Äschen. Ihm succedirte Adaldagus, er war der dreyHerm Ottonuin Cantzler. Der vierte Ertz-Bischoff nach ihm,, hatte einen Sächsischen Edelmann Suedegerum)-Mlan, welcher nachgehends zum Bischoff zu Bamberg,let «."Mb unter dem nahmen Clementis II. zum Papst erweh-"nti-v ^en. Der dritte Ertz-Bischoff nach ihm war Liemarus ;
h"t der Papst auf ansuchen Erici, Königs in Dä-tet, ru Lunden in Schonen ein Ertz-Bißthum aufgerich-Nvrw- demselben alle Bischöffe der Königreiche Dänemarck,ay ^ egen und Schweden unterworffen. Von welcher zeitWeb. dem titul der Ertz - Bischöffe zu Hamburg nichtszu Abdorrt, sondern nur allein der titul Ertz - BischöffeCrk gebrauchet worden. Nach ihm findet inan dierims'"OWöffe in folgender ordnung: Humbertus, Fribe-graf ^„r'dalbero, Hartvicns I. Balduinus I. Sifridus, Marg-demgA Hechts von Brandenburg söhn , Hartvicns II. Wol-hcird»-, ^ "us Königlichem Dänemärckischen stamm, Ger-Gisx,?_Gerhardus II. Hildeboldus oder Hildebrandus,doch-« Mb, Henricus I. Florentius, Johannes, welcher"wrck zu Lunden und Probst zu Rotschild in Däne-
krfahx^wesen, auch in der Schrift und den Rechten wohlExk, L war, sich aber wegen gehabter Uneinigkeit mit seinenwiwö^Msschen Ständen, nach Franckreich begeben muste,charduä 'W Hinterlassung vieler schulden starb ; ferner Bur-schweja' I. Gottfridus, Albertus, Hertzog zu Braun-varduffin 2 tto II. Johannes II. Nicolaus Balduinus, Ger-ZogHenricus III. Johannes III. Christophorus, Her-lv. L°^„""uschweig und Lüneburg, ihm succedirte HenricusUnd M Sachsen, Läminillrawr der Stifter OsnabrückWenerw-k, erwarb an. 1567. zum Ertz-Bischoff zu Bre-Verdea dltt' und starb an. 1585. im z 8. jähre seines alters zuwlger uuwo er in der kirche begraben liegt. Sein nach-Unch abst^uhannes Adolphus, Hertzog zu Holstein, der aberHvlstch.Mu keines vatters, regierenden Hertzogs Adolvhi zuE^ten, ^ ,ese wurde seinem bruder Johanni Friderico abge-"n. is' welchcr im alten kloster bey Boxtehude den ;. seht.wnyj iv A^ben, und zum Nachfolger Frtdericum, Chri-Danemarck söhn hatte. Unter ihm wurde dasMphäLanden Schweden eingenommen, auch in dem9 ne„ q'Men friedens-schluß unter dem titul eines Hertzoqthums^ Haus Erlassen. An. . 671. fielen Chur - Brandenburg,Alliirtx» Lüneburg und der Bischoff zu Munster, nebst andernZei» d „'5 ^ses Hertzogthum, und brachten es unter sich,Schweden « Niemwegischen frieden kam ' es wieder auMchmaijaö. ^7°9- schoß der Churfürst von Hannover,?uf Ronlg von Groß-Britannien, der Cron Schweden.werailf stzogthum eine grosse summe gelbes vor. Als nunAwes bx^.Korug von Dänemarck an. 1712. sich des gantzen^ti , ließ gedachter Churfürst an dem Preußi-
mcinren, daß dieser vorerwehnke summe gelbes ga-
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rantiren möchte, hingegen wollte er dem Könige in Preussenwegen Stettin fatisfaction verschaffen. Es trat aber der Kö-nig von Dänemarck ins mittet, und überließ dem Churfürst vonHannover das Hertzogthum Bremen, gegen erlegung ^Millio-nen thaler, davon 80000. species -thaler, so Hannover derCron Dänemarck auf die Grafschafft Delmenhorst vorgeschos-sen , abgezogen wurden, lib. I. still. ecLlef.
c. 41. in Netropol. 8ax. üb. II. Vita 8.
Kembsrti apnä rom. I. Lnnales llrostiep. Leemsnll
iu cstron. apucl Meistom. tom. II. kill. 6erman.
In trlapollol. 8axon. in cstron. /1r-
ostron. urstis Lremse. 6erm. L. 788-
8;r. leg. llst. III. comment. list. IV. L V.
still. cie ärcstiLanLsII. in
strich VV'ilst. list. XIII. XIV. XV. XVII.
Bremen, ist eine berühmte undveste Reichs-und Hansee-Stadt an der Weser gelegen, in dem Hertzogthum , so von ihrden nahmen hat. Elmge halten es vor des Ptolemäi Hestrea-.num, stistrianuin, stastlrsinurn oder ststastiranon. Denjetzigen nahmen fuhrt man insgemein von den brombeer - stan-den , die vor zelten in grojstr menge allda sollen gewachsen seyn,wiewol ihn andere auch anderswo herleiten. Ehedessen sollendie streitbaren völcker Lstaucr allda gewöhnet haben. Wennsie eigentlich zur stadt worden, kan man nicht wissen, doch istdieses gewiß, daß sie solches noch vor den zelten Caroli VI. ge-wesen. Weil sie vermittelst der Weser und der nahe gelegenenNord-see gute gelegenheit zur schiffahrt hat, als ist ihr von demKayfer Henrico V. Wilhelms, Wenceslao, Carolo V. und ih-ren Nachfolgern ein Privilegium ertheilet und bestätiget wor-den, die see-räuder zu strafen, zugleich auch anbefohlen, dieWeser rein zu halten, und die ankommenden kaufleuthe wideralle gefahr zu schützen. Zu mehrerm aufnehmen des Lom-insrcii ist eingeführet worden, daß kein getreyde, wein, hiernoch andere kaufmanns-waaren vor die stadt vorbey die Weserherunter geführt werden dörfen, sondern vorher daselbst nie-dergelegt werden müssen, ehe man sie weiter verführet; fo hatsie auch wegen des fischfanges grosse freyheiten, indem sie 4.meilen oberhalb der stadt an der brücke zur Hoye, desgleichenbis an das meer, wie auch in denen in die Weser sich ermes-senden strömen, der Hunte, Ochtum, Mumme und Leefem,zu fischen berechtiget ist ; dahero denn eine grosse menge lachst,Neunaugen und andere fische allda gefangen werden. Fernerhat sie von dein Kayfer Rudolpho II. erlanget, daß ihrer ein-wohner und Unterthanen güther von niemand in dem Römi-schen Reich dürfen arrestiret, gepfändet oder sonst beschweretwerden. Der Kayfer Carolus V. ertheilte ihr auch die freyheitmüntze zu schlagen; und bey solchen Privilegien ist sie auch vonden Römischen Kaystrn jederzeit geschähet worden. Wiedenn, als sie aufdem Reichs-tag zu Regenfpurg an. 1641. alseine unmittelbare Reichs-stadt beruffen worden, allda seßionund vorum zu haben, und der Ertz - Bischoff solches geahndet,ihr vom Kayfer Ferdinands III.« dieses alte recht, so ihr Caro-lus öl. ertheilet, aufs neue bestätiget «worden. Doch als nach-gehends das Ertz-Stift unter der Königin Christinä regierungsecularisirt worden, suchte man die« vorigen streitigkeiten an.1654. wieder hervor, die endlich in öffentliche gewaltthätigkei-ten ausgebrochen. Als aber die stadt den ernst der Schwedensahe, traf sie einen stillstand mit ihnen, und ward zu Stadezu friedens-tractaten geschritten, die endlich da hinaus giengen,daß die stadt unter andern den Schweden vor die aufgewandtekriegs - Unkosten, die ämter Bederkesor und Blumenthal mitNeuenkirchen und andern pertinentien, desgleichen die präten,dirte schutz-gerechtigkeit über Lehen, den Pfand - schilling aufden halben zoll zur bürg mit ihren prTrenllonilms auf die bürg,Vegesack und auf die beyden Lspllula St. Anscharii und St.Stephani, ferner ihre meyerc und köter in den gerichten Ler-sumb, Scharmke und Achim, auch zu Basdael und Stodelabtreten muste. Allein nachdem Carl Gustav mit den Polenin krieg verfiel, thaten sich neue Verdrießlichkeiten hervor, dieaber gleichfalls, als besagter König zu Flenßburg angelanget,an. i6z8. beygeleget wurden. Doch auch diese waren nichtfo völlig abgethan, daß nicht sowol unter jetztbesagtem Komg,als auch unter dessen Nachfolger Carolo XI. sich neue ereignethätten. Weswegen dieser erstlich gütliche tractaten, hernachaber die gewalt vornehmen lassen, darauf endlich den i;. nov.an. r666. in dem Haupt-quartier zu Habenhaufen ein neuerfriedens-schluß verfasset worden, worinnen die stadt sich unterandern erkläret, der seßion und stimme bis auf an. 170s.in den Lomitüs Imperii sich zu enthalten. Was sonsten dasstadt-regiment anlangt, so hatten vormals die Kayfer bis aufOttonis I. zeiten allda ihre Relchs-Vogte. Nachdem aber stä-che auf des Ertz-Bischoffs Adaldagr vorbltte abgeschaffet wor-den, kamen an ihre st"ss?'b ^oconsulev und Lonüiles auf,die auch das regiment r geführt haben. Weil
aber fast eine olicharme entstehen wollen, haben die bürger ver-schiedene alte gerechter wegen verübter mjurien vertrieben,und solche zn ewigen zetten verbannet. Darauf man denn derLvlllststiw und Illoconlulum sich aufs neue bedienet, doch mitdiefem unterscheid, daß ihrer;aus den 4. kirchspielen der stadterwehlet, und st erner verstorben, ein anderer an seine stelle auseben dem kirchsMl, wvrmnen der verstorbene gewesen, ge-nommen werden sollte. Doch Bonifacius IX. überschicktedem Rath eine. bulle, woraus ihm vergönnet ward, an
des