Band 
Zweyter Theil. Bi - C.
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ktA'Aerdarüber entstund/ so ward derLsnlor, ohnerach->,^ichon erwehlet war/ vor untüchtig erkannt/ welches beynkulibus und kr-etoril)U8 nicht statt finden konnte. Lomi-vm, ^turi3tÄ , da das volck nach den Centurien votirte / wo-als von einem sehr wichtigen stück/ in dem artickulMiL weitläuftig ist gehandelt worden. In solchentzj/iAN die Lonkules, krsetore8, Lonkorez, auch wol in ge-«»d -^lallen kroconüiles erwehlet / ferner gesetze gegeben / undte ^ dasjenige gericht gehalten / so man keräueüionis nenn-x worinnen zu urtheilen war / ob ein beklagter die vor-kE ver Römischen bürger gebrochen/ vornemlich aber einenburger änderst als durch die stimmen des volcks zum tobeL^W.Mt hatte. Es präsidirte in denselben einer von beydenHtz lalibus, oder der DiÄstor, auch wol der krsetor Lrkm-tzj.' ?venn keiner in der stadt von den Lonlulibus zugegen war.»»d ?"^en bey dem volcke durch ein gewisses edict angesagt /surften nicht innerhalb der stadt / sondern musten in demUIrrio gehalten werden / weil es nicht mode war / dieder stadt auf solche art zu commandiren / daß sie aufsVn ^E)en / und Unordnung verhütet hätten. Es gieng ind- ^^dmtlicher zu / als in den Iributü. Lomitin Luriatn^onjg Romulus aufgebracht / und votirte das Röm.denselben nach den Lunis, oder nach den gegenden undtjx Uren der stadt. In solchen wurden zu den ältesten zeitensche?e / und andere Maqistrats-perfonen gewehlet / die ge-TwMden / und öffentlich gericht gehalten. Nachdem aberTullius das volck in Lsmurlss abtheilete / und die Lo.^Murism aufbrachte / fo hat er zwar die Luriam nichtvr»;,^gebracht / aber doch so herunter gemacht / daß in densel--e»«Nls sonderliches von Wichtigkeit vorgenommen ward. Ei-«kh A wurden sie nur auspiciormn LLuks behalten / das ist / zut»qg "be, damit die / welche zu ihren ämtern oder verwal-"ur durch Lomiria Iributa, oder lediglich von dem

OlifA'Karen gewehlet worden / dennoch durch miipioi» oder

«lich^geheiligte weife möchten geordnet werden / und hernachdvxMsten die suHioia könnten gebrauchen; weil sonsten wederMxss d noch in Lomitüs Iributis keine aul'picis üblich waren.^ da dieser Personen / um derentwillen also die Lomi-annoch gehalten würden / ihre erwehlungen schonso und es also fast nur um eine formalität zu thun war;Ü»d m, e auch das volck bald müde darinn zu erscheinen /endlich diejenige fast seltzame art der Lomieiorum

ersonnen werden / nach welcher an statt der Lu-

M Worunter alle einwohner der stadt Rom je nach ihren häu-

Aecht'Quartieren begriffen waren / nur ;o. lictores oder stadt-

darstellten / deren jeder eine Lurism vorbildete / wel-

Az dann / wie leicht zu erachten / auf die anfrag des kriL-

^j.Mals änderst als ja sagen durften. Und diß hiesse man.

sst)luö Lutpiciorum cMÜc, wie der dabey ergehen-

»q OuriLts genennet wurde. Wann je nach einfüh-

genennet

-- Uur der Lemmistorum, sondern auch IriduwrumM , annoch würckliche und förmliche Lomitia LurimaNach Worden / darinnen alle bürgerliche einwohner der

n" ,", worden / darmnen alle vurgerilche emwohner der^Nen ^ 'heen quartieren oder wohn-gegenden eingetheilt er-' und ihre stimmen gegeben haben ; so möchte es beypü , des Lurioni8 Naximi , oder vornehmsten Prie.»>,f_^urlarum, so für die gegenden der stadt seine beson-x^und gottesdienste zu verrichten hatte / und vielleicht

llibij^^urinum geschehen seyn; wiewol dieses letztere nicht sodas erstere ist. Um nun auch auf dtc Lomins.die dritte art der Röm. Lomiriocum zu kommen;denselben das Röm. volck in seine 1riku8 oder zunf-t,M»^ukt , deren zahl von den zeiten Romuli an immer ge-»Nlxjh' vts sie aufstiegen; wobey es hernach immer fernt/bia,, dahabt ^ ausser nur / daß nach dem Marsischen kriege/vMlbeii ^ Mitzen Italien das Röm. bürger-recht gäbe / aus4 ;. 8. neue zünfte eingerichtet / und also die anzahl

acht worden / welches aber gar kurtzen bestand ge-s" Man auch diesen neuen bürgern nach weniger zeltNM/si alten zünften platz geben muste. Nun in dieftnwurden i.) die geringere ämter bestellet / alsj>i ' 7 ^^'.^.-; und LäilL8 k1ebi8 , Iribuni klebü , Ous-Ito.

welche in den legionen als ObersteI a / ^riumvirl L»ximle8 , IHViri nociurni, IllVi-' ader suro, srxemo , -xrs üanclo s-rirmöo. BonVllen,, 'A^'u ämtern oder Verrichtungen/, so nur m gewls-ijx de„ /^ad für eine gewisse zeit etwa» emrgen anbefohlendur^^t nöthig zu reden. 2 .) Alle prtesterthummer,

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. rvder höchste und oberste Priester knm.lex, ^y.iedoch diese zwey stücke in obacht genommente? llv-xdaß Man erstlich nur die geringere zahl der zunften/li^.ayderi, ss.das ist, eine weniger, als die helfte, dazu , ruf-l-Ds^'")ells,auch das lvoszurath zöge, welche zunfesqkAl,»el>^' alles zu dem ende, bannt eme heilig geachte-MN ün^d unsterblichen göttern, als menschen abzu-

le»^ z„ Maleret zu werden schiene. ;.) Um gesetze mrd>5^as über alles das, woran dem gememen we-

4a-^egI^Ln' zu^ftW schiene';' mir"daß"üb'er anfahungUI den Lamitüs Lenmrimi8 psiegte ge-lvard b^den. Was dann also in Lomitus Tributs ge-^esse man mit einem absonderlichen nahmen' 4.) Gewisse gerichte zu halten; welche aber, weck

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sonsten für alle gattungen sowvl von Rechts-Händeln als ver-brechen und Missethaten ordentliche Richter bestellet waren,nur in solchen fällen gehalten wurden, wann eine würcklicheMagistrats-person jemanden vor dem volck eines lasters ankla-gen , aber dem beklagten, wann er je überwiesen wurde, nureine geld-straf auflegen wollte; dann , wo der ankläger diefach gedachte capital zu machen, als wie in crimine porcluel-1ioni8, muste es, wie schon oben gemeldet, nothwendig fürdie Lomitia LenturiatL gelangen. Das recht in diesen Loinicüszu präsidiren käme verschiedenen zu, je nach denen fachen, wel-che darinnen zu verhandeln waren. Wann man geringere Obrig-keitliche ämter zu bestellen hatte, und zwar solche, um die nurklebeji, oder die aus dem gemeinen volck herstammeten, durf-ten anhalten, als da insonderheit waren, die Iribnni klebisund Läils8 klebls , so stunden denselben die Iribnni klebisvor. Bey wehlung der übrigen -ninorum NsMrANwm aber,ingleichen auch der Priestern, zu welchen eben sowol kmri-cü, als kleben den zugang hatten, kam es auf die Bür-germeister , und in ermanglung dieser auf die kr^tores, undhauptsächlich auf den krTwrem urbsnum an ; außerordentlichmusten es wohl zu zeiten die viÄsrore8 und Imerre^ verrich-ten ; wie hingegen, was die Priesterthümmer betrift, vor demDomittschen gesetze auch die Priester und knmiüoe8 selbst denwählen vorgesetzt waren. Hingegen wann man in diesen Lomi-rü8 gesetze anordnen oder abschaffen, auch andere das gemeinewesen angehende schlösse machen wollte, so führetcn die Lonku-1e8, oder die Iriboni klebi8 das pr-elllliom und die direction.Und weil gemeiniglich nur die klobeji, ja auch aus diesen fastnur der ärmste und schlechteste theil zu diesen Versammlungen ka-men , oder doch darinnen, angesehen alle stimmen gleich gal,ten, unstreitig den mehrern theil ausmachten, im übrigen abersehr leicht zu gewinnen und zu bestechen waren ; so gaben die-se Lomitia allen denen, die sich in dem regiment grossen gewalterwerben, oder sonsten unrechtmäßige dinge durchdruckenwollten, eine erwünschte gelegenheit, zu ihrem zweck zu ge-langen, wann sie entweder sechsten Lonlules oder IHKuni klo-bi8 waren, oder, welches niemals schwer fiele, nur einenaus den zehen 1ribuni8 völlig auf ihre feite dringen konnten.Wie dann dieses gantz gewiß der allergröste fehler in derfreyen Römischen regiments-art gewesen s und in dieser stadtdie meisten Unruhen, zerrüttungen, einheimische kriege, letzt-lich auch gar den Untergang der freyheit verursachet hat, daßvon den allergrösten und wichtigsten fachen in diesen Lornicüshat können gehandelt werden, bey welchen die vornehmste undvernünftigste bürger, denen die gemeine Wohlfahrt am meistenangelegen seyn muste, entweder sich gar nicht einfanden, oderdoch vor den andern allezeit sehr wenig oder gar nichts ver-mochten. Man hatte zwar em Mittel vorzukehren gemeynt,diese übel zu vermeiden , indem einer seits, den Lum-ribub,andern theils aber den Lonlulibu8 und übrigen ^rikunis1'lebi8 das recht und die gewalt gegeben ward, daß auch nurein einiger aus ihnen durch seine gegen - protestation,welche, wann sie von den LugurilM geschahe, obnumimio,wann aber von einem Lonlule oder ssrib. klebis, imercMo ge-nennet wurde, die gantze in diesen sowol als in den übrigenComieüs getriebene fach oder Handlung verhindern mochte. Al-lein neben dem, daß man sich dieser protestation eben sowolwider das gemeine beste, als für dasselbe gebrauchte; so pfleg-ten eben, die unrechtmäßige dinge erzwingen wollten, sich dar-an gar wenig zu kehren, verschlugen denen, welche ihneneinholt thun wollten, den weg nach dem marckte mit gewalt,oder jagten sie durch streiche von bannen; wobey manchmalgrosses blut - Vergüssen vorgienge. Von der art und wei-se endlich, wie diese Lomitis gehalten worden, ist dem, wasman jetzt gleich bey gelegenheit erinnert, wenig beyzufügen.Man zehlete da die stimmen der zunften. Für welchen schluß,oder für wessen erwehlung auf einer zunft die mehrere stim-men waren, dieser schluß, oder diese wähl hatte die stimmeeiner zunft, und wofür sich dann die grössere zahl der züns-ten erkläreten, das mufie gelten; so daß, worüber ig. züns-te eintrafen, jeweilen für den schluß der Lomüiornm gehaltenwurde. Damit aber bey solcher bewandnis keine zunft vorder andern einen vorzug hatte, so überliesse mans dem loos,welche zuerst ihre stimmen geben sollte. Der ort dieser Lomi-tiorum ssribmorum war in den ämter - bestellungen der L-un-xn8 Usrtiu8; wofern es aber um gesetze zu machen, oder umandere schlusse zu thun war, der marckt, und zwar gemeinig-lich die gegend desselben, welche mit einem besondern nahmen,eben von diesen Versammlungen hergenommen, Lomiciumhiesse. Siehe den artickul LOAUlllÄ. Or-vr.

/.rv. L cls Lomit. lcisni

L KZ. (ls hege Lnriata. clift. cls Lomit. Lass»,

* (somitibus , (Nicolaus äs) gebürtig von Padua, lehrtedaselbst eine zeitlang die Philosophie mit grossem rühm. Dar-auf ward er zu Florentz zum Stadt-Richter erwehlet, musteaber diese bedrenuna wieder aufgeben, nachdem er durch einebürgschafft vor die famtkie derer Strozzi um alle das seinige ge-kommen war. Er kehrte demnach wieder in sein vatterlandzurück, und starb daselbst an. 1468 . in äusserster armuth. Erhat Lomwemario8 über die meisten bücher des Aristotelis;ingleichen Opus Mrologicum hinterlassen. wm. II.

Aaa«4 ^ »Comt-