Band 
Zweyter Theil. Bi - C.
Seite
864
JPEG-Download
 

864 § 0 N

übrige umstehende folgten; da denn oben aus dem lcheiter-hauffen ein adler heraus kam, von dem sie glaubten, daß erdie seele des verstorbenen mit sich nehme, welchem sie nunmehralsobald göttliche ehre zu erweisen, altare zu bauen, und Prie-ster anzuordnen anfiengen. iid. IV. ko/i«r antlg.

pgralip. *

* rontiüeum bey den Römern. Pru-

dentius lehret uns die weise, wie man unter den Heyden diesel-ben geweyhet hat. Man machte ihn nemlich, in seiner Prie-sterlichen kleidizng angezogen? in eine grübe hinunter steigen,welche man mit einem breit, st> mit vielen löchern durchboh-ret war , bedcekete. So bald der Priester in dieser grübe ver-stecket war , führete der ViÄimaiius oder Opfer-Priester, unddie andern zum opfer gewiedmete bediente, einen mit blumenausgezierten und mit einem krantz becrönten ochsen auf bemeld-tes durchbohrtes breit und den darunter verborgenen künftigenHohenpriester, welcher das blut unten best möglichst auffangen,steh betropfen lassen, und damit die ohren, äugen, nafen, jadie zunge sechsten wohl einschmieren muste. Nach dieser wun-derlichen ceremonie zöge man ihn mit blut gantz bedecket wiederaus seiner grübe, und grüste ihn jederman mit frolocken undden Worten : 8slve koncikex; worauf ihm andere kleider gege-ben wurden. Nach diesem führte man ihn nach haust, allwoein prächtiges banquet auf ihn wartete. Siehe ,

der es in seinen 8Lturnslibu8 beschreibet. Kass««' anrig. 6r. LRom. paralip.

* LCM8HL, (das grosse) in Franckreich, ist eine souve-

raine Gerichts-Cammer, welche Carolas VIII. an. 1492. aufge,richtet hat. Nachdem das Parlement, welches ehcdessen derRath des Königs gewesen, zu Paris vest gestehet worden, sorichteten die Könige, diesem Parlement einiges gegen - gewichtzu geben, oder dessen authorität, worüber sie immer eiferten, ei-nen einhalt zu thun, eine neue Cammer auf, welche aus denvornehmsten Herren des Königreiches bestünde, auch wurdenentweder zu Verminderung der jalousie des Parlemmts, oder ei-nige Parlements-glieder dem Könige zuzuziehen, etwelche ausdem Parlement darzu gezogen. Dieser neue Rath wurde vonansang der geheime Rath, oder der engere Königliche Rathgenennet, oder auch insgemein nur der grosse Rath. Auch soll-te er nach stiner ersten einsetzung keine ^uriscliötlonem comen-rioLm haben, das ist, es sollten keine Processe da geführet Wer-der». Seine Untersuchungen gienaen nur auf das sinanz-we-sen und die kriegs-sachen. Nach der Hand aber fienge diesergrosse Rath an, um sein ansehen zu vergrößern, einen theil dergeschafften dem Parlement wegzunehmen, und dero Untersu-chung sich allein beyzumessen. Dieses ward unter Carolo VlII.vest gestellet, zu dessen zeiten die versammleten ;. Land-Stande,te8 äu genannt, begehrten, daß der König end-

lich eine immerwährende Cammer aufrichten sollte, wo derCantzler präsidiren, und die justitz-sachen, welche vorkämen, ent-scheiden helffen möchte. Also wurde es zu einem souverainenund unumschranckten Gericht gemachet. Hottomannus in sei-ner krLNLo-kLUis zehlet es unter die zahl der Parlementer,und heißet es mobile und -rmbulstormm, si>, als ob es nochkeinen gewissen sitz gehabt hätte, noch auf gewisse zeit oder inbestimmten gesehen oder schrancken gebunden gewesen wäre.Doch ward es schon zu seiner zeit zu Paris gewöhnlich gehal-ten , und hatte neben dem Parlement zu Paris seine juris-biction, welche aber nicht so gar wohl ausgrstimmet war, wel-ches Vielleicht Hottomannus durch seine mobile und Ambulato-rium verstanden, um fo mehr als er überhaupt den Parlemen-ten feind gewesen, und dafür gehalten hat, sie seyen zum ruinder Lmt8-6enerimx von den Königen beliebet worden. In nochspätern zeiten wurde es zu einer der 6. Cammern des Paristr-Parlements gerechnet, und zwar nach Limnäi meynung (äenmitiA 6Mse) war es eine der vornehmsten darunter, wel-cher doch bekennet, daß es dieselbe betreffend, wegen der vielenabänderungey, bey den smkoren eine starcke Verwirrung undvielen Widerspruch setze. Dieses ist gewiß, daß die schrancken dergerichtsherrlichkeit des 6r-mä-Lonleils niemals recht gesetzet,und es nach der grösser» oder kleinern macht der Könige auchmächtiger oder schwächer gewesen. Der widerstand, welchendas Parlement derselben gemachet, um die Concordaten, welchezwischen Francisto I. und dem Papst Leone X. sind gemachetworden, zu unterstützen, haben der gerichtsherrlichkeit diesesgrossen eoulsils empor geholffen. Denn Franciscus I., um sichwegen einer declaration, welche zu thun ihm das Parlementabgeschlagen hatte, zu rächen, schriebe diesem grossen Louleildie macht zu, mit Ausschluß des Parlements alle Processe, dieErtz-Bißthümmer, Bißthümmer, Äbteyen rc. betreffend, alleinzu untersuchen und auszusprechen, welches auch nach der Handalso gehalten worden. Sein gewalt gehet durch gantz Franck-reich. Es erkennet über die sich widersprechenden urtheile, überdie ordonnantzen der Königlichen Richter , über die sogenanntenLenekois Lcmlittorialis, und überhaupt über die, wo der Königdie nomination hat, nur diejenigen ausgenommen, so derselbeals XsßsiiL zu vergeben psieget; weiters spricht es über die In--ulten der Cardinäle und des Parlements, über die zuruck-ziehung der kirchen-güther, und über die Händel verschiedenergrosser orden des Königreichs, als dessen zu Cluny rc. welchesrhm alles durch verschiedene rescripte ist erlaubet worden. Esbestehet dieser Rath aus einem ersten Präsidenten, acht Unter-Präsidenten, welche alle Requetenmeister seyn müssen, und end-lich aus 27. Rathen, die halbe jahre-weis abwechseln, so daßzu halben jähren 4. Präsidenten und 27. Räthe varintt zu st-

e 0 n

belM

tzen pflegen. Der Cantzler aber mag, so oft es HM v« ^das ki-xsiciium führen. Unter den bedienten dieses NM0Gerichts sind die vornehmsten der General-Procurator umGeneval-Advvcaten. Vici. Llstton. Lr. Qal. A k-u»"

Iinp. Oall. cooler, it/orerr Rexicon. ^

* L 0 N 8 LIi -8 VCl K0V, oder Königl. Rathe m

reich, deren viele sind, welche in verschiedenen Cammern mlerhand wichtige Händel des Reichs sich zu berathschlagenWährend der regierung Ludrvig des XIV. waren es >keo, ^gleichen Cammern. 1.) I.c Loüleil ä'eokaur oder dernCabinets-Rath. 2.) Der Rrieäs-Rath. ;.) hgäepecke8, worinnen auch nur ftaats-sachen tractirel " ,st„ek4.) Der Rönigltche Rath, welcher besonders also Awurde, c.) Die Directions-Cammer, oder derRath. 6.)Der Staats-Rath. 7.) Der Lonicil Mve ^.Rath über die particular-sachen. In dem Lonch-i a c-oder dem Cabinets-Rath wurden nur die allergehenmchen, welche zur erhaltung des gantzen Königreichs d»enu>'^^alliantzen, svivol in kriegs- als friedens-zeiten betrafen, Edelt. In diesen Rath pflegte der König nur die PrE^ r>e.ugeblüt, benebst den allervornehmsten des Reichs,ansehnlichsten Cron-beamten, und etwelchen der LM"the, die dem König beliebig »varen, zu berussen.selbsten »vurde gehalten, wo es dem König gefiele, mw rmauch der allervornehinste, hatte das recht demselbennen, wann der König ihn nicht insonders darzu hatsen. Der Rriegs-Rath aber war für die kriegs-sachenDer König präsidirte selbsten darinnen, und beruftedie Printzen vom geblüt, die Marschallen von Fran«re>^^l,andere grosse Herren darzu, welche wenigstens als ^ AcrLieutenante in den Königlichen armeen gedienet ha«e»'Depechen-Rath konnte auch ein Staats-Rath heiI,,!-,allda auch nur standes-sachen abgehandelt wurden, »w^gen?de dieser Rath in dem zimmer des Königs und in

wart gehalten; der Dauphin, der Hertzog von BonM^v,er

Cantzler, der Präsident über den Finanzien-Rath, um ^eStaats-8ecrerArü wohnten gemeiniglich demselben MV'^ zli-Gouverneurs in den provintzen und städten hatten auw „^0gang allda, wann nemlich etwas ihre Gouvernements m ^ mvorkäme; in diesem Rath wurden die schwürigkeiten,'den provintzen ereignet, und anders mehr verhandelt, ' pco»die Staats-8ecretArü referiren, über den entschluß das xführen, und endlich ein jeder nach der austheilung ftmptemsnrs ober seiner Cammer es ausarbeiten und zu eEmuste. Der Rönigltche Rath, oder auch der A n, d§Finanzien-Rath, welcher an. 1661. aufgerichtet im? söiEstunde aus dem Herrn Cantzler, aus dem Präsident

Raths, und drey Räthen, davon der erste General-»-»'der Finanzen ist. Die ordnung bey der anfrichtung 0",will haben, daß der Präsident dieser Cammer seme-m^cAWochen einmal beruffen solle, um mit zuziehung der Mund Controleur der Finanzen den zustand der Köms« ^ MReichs-einkünften einzusehen. Also muste es auch vey vE'ter-Finanzien-Lammern, und bey dem Oberen vs(dieser kleinern Directions-Cammern gehaltenwelchen hernach der ltatu 8 der einkünften wöchentlich ase Finanz-Cammer gebracht und berichtet wurde.rections-Rath oder die Directions-Cammer w» , wdie fachen zu richten, welche das finanz-lvesen betrafen^E»,tendanten musten ihnen zu dem ende in gegenwark mdes Präsidenten vom Königlichen Rath, des Gener» B umleurs der Finanzen, und der Rathen des Koniglichch^,des Staats-Raths den bericht eingeben. Der Kosm mmeister fände sich auch zuweilen bey dieser Aamn>-auch die Schatzrneifter über die zufälligen einkunM ^jeder ordentlichen und ausserordentlicheu kriegs-caßen' gouvrr ^Directions-Cammer wurde zu Versailles odern^juere m ^wöhnlich in des Königs gegenwart gehalten. ^'7 , Aul

bey dem Haupt des Konigl. Raths. Der aus

cher auch der Finanz-Rath genennet wurde, ven»^ pes

" ' ^ s-Rätben. mit einbegrn -.^r d>e oz

nanzen, und 12. Staats-Rathen, welche Lsinddienen. Zwischen den besagten ordinär» RaM" 'xxiegs^ gpordonnantz von an. 16; 7. drey Geistliche unddarbey. Das Lcmleil xrive, oder äes Lmves' traftm' «el»nennet, weil die fachen von privat-personen am ^xponm ge-ben ; dann da wird über verwandtschafften, 0" . ,st,ender Richter und andere fachen, welche täglichrathschlagt. Es bestehet aus dem Cantzler, Vene» Wirkthen, denen Requetenmeister», welche über M ^ m,teyen referiren müffen, und von den Raths-Am» §11,werden. Da Ludwig XV. auf den thron fl^Unorens^,,fE

M

v»- cammer uvcr v»e mmuiivt,»,»- > Dit^lickECammer Über die Meer- und schiff-sachen. ansthncien-Cammer, zu welcher die in de»n menv ^orm'vornehmsten und erfahrensten leuthe sind ge-»g

cle8 Lonieils. LtAt äe la kranc

sens-Cammerte. 4.) Die Rriegs6.) Die Cammer'

^ Conseillere, (Petrus Demerence heo

Reformirter Prediger zu Alenqon »n der R»