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tz. 93.
Von der Anwendung karbiger Wolle.
Was die gelbe und braune Wolle und die soge-nannten Brandspitzen betrifft, so kann diese nicht nurzu Naturelltuchen und Zeugen, mit oder ohneVermischung anderer Wolle, benutzt, sondern auch zufarbigen Waaren angewendet werden. Die darausgefertigte Waare kann aber blos schwarz, braun, dun-kel- oder olivengrün gefärbt werden, aber zu blauen,hellgrünen und mehrern andern Farben, wozu keinegelb und braun färbenden Substanzen erforderlich sind,ist sie nicht anzurathen.
§- S4.
vom Gebrauch der kutterigen wolle.
Solche Wolle, welche schwerlich ganz von denfutterigen Theilen befreit werden kann, ist zwar zuweißer Waare, die nicht gefärbt werden soll, ambrauchbarsten anzuwenden, doch würde der Fabrikantdabei nicht bestehen können, wenn er sie blos dazubenutzen sollte. Wird diese Wolle aber zu solcherWaare angewendet, welche eine dunkle Farbe erhaltensoll, und der Färber versteht es nicht, das Futter zudecken (zu färben), so ist hernach, wenn die Waareaus der Presse kommt, ein jedes Fäschen darin zusehen; da dieses aber die Waare unscheinbar macht,so muß dieser Unrath vor der Walke und nachhermittelst des Nopp- und Blöseisens soviel als möglichherausgeschafft werden, welches zwar sehr mühsam,aber ganz nothwendig ist. — Man thut daher wohl,wenn man diese Wolle in kleinen Abtheilungen aufeine Seil- oder Stabhorde bringt und sie mit Stäbenschlägt, und hernach aus dem Wollteufel oder Woll-wolf durcharbeitet; und wenn dieses nicht hinlänglichist, sie vom Futter zu befreien, so wendet man sie zu